Berufskrankheiten 2026: Neue BKen, aktuelle Zahlen und Krebsprävention

Berufskrankheiten

Kurz beantwortet: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhielten 2025 laut DGUV 91.250 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit und erkannten 24.340 Fälle an. 1.772 Menschen starben an den Folgen einer Berufskrankheit, rund zwei Drittel davon an Erkrankungen durch Asbest. Häufigste anerkannte Berufskrankheit war die Lärmschwerhörigkeit, unter den Krebserkrankungen führt mit Abstand Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung (BK 5103). Neu in der Liste sind seit dem 1. April 2025 die BK 2117, 2118 und 4117 und seit dem 1. August 2026 die BK 1322, das Parkinson-Syndrom durch Pestizide. Gegen berufsbedingten Krebs helfen vor allem Substitution, das Risikokonzept der TRGS 910, arbeitsmedizinische Vorsorge einschließlich nachgehender Vorsorge und ein Expositionsverzeichnis, das 40 Jahre aufbewahrt wird.

Welche Berufskrankheiten sind 2025 und 2026 neu?

Welche Krankheiten als Berufskrankheit (BK) gelten, steht in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV). Die Liste wurde zuletzt zweimal erweitert:

BK-Nr.Erkrankunggilt seitRechtsgrundlage
2117Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige und intensive Belastung, etwa durch Überschulterarbeit, repetitive Bewegungen, Heben von Lasten oder Hand-Arm-Schwingungen1. April 20256. Änderungsverordnung vom 19.02.2025, BGBl. 2025 I Nr. 50
2118Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern nach mindestens 13-jähriger Expositionsdauer1. April 20256. Änderungsverordnung
4117Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch Quarzstaub, ab zwei Quarz-Feinstaubjahren oberhalb von 0,1 mg/m³1. April 20256. Änderungsverordnung
1322Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide1. August 20267. Änderungsverordnung vom 16.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 210

Keine der vier neuen Nummern ist eine Krebserkrankung. 2025 wurden die ersten Fälle anerkannt: 61 bei der BK 2117 und 8 bei der BK 4117. Seit der 6. Änderungsverordnung sind außerdem die veröffentlichten Ergebnisse des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten bei der Entscheidung vorrangig zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 2 BKV). Erkrankungen, die nicht in der Liste stehen, können nach § 9 Abs. 2 SGB VII wie eine Berufskrankheit anerkannt werden, wenn neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen erfüllen. 2025 geschah das 279 Mal.

Wie viele Berufskrankheiten gab es 2024 und 2025?

Die Zahlen stammen aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der DGUV, veröffentlicht am 22. September 2026:

Kennzahl20242025
Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit90.74991.250
Anerkannte Berufskrankheiten26.82124.340
Neue Renten wegen Berufskrankheit5.1905.413
Todesfälle infolge einer Berufskrankheit1.8881.772

Der Rückgang der Anerkennungen um 2.481 Fälle erklärt sich rechnerisch aus den Infektionskrankheiten (BK 3101), die vor allem COVID-19 betreffen. Sie wurden 2024 noch 6.540 Mal anerkannt, 2025 nur noch 2.656 Mal. Häufigste anerkannte Berufskrankheit war 2025 die Lärmschwerhörigkeit (BK 2301) mit 9.819 Fällen. Wie die Vorsorge bei Lärm abläuft, beschreibt unser Beitrag zur Lärmvorsorge. Danach folgen Hautkrebs durch UV-Strahlung (BK 5103) mit 3.899 Fällen und die Infektionskrankheiten. Bei den Verdachtsanzeigen nennt die DGUV vor allem Hautkrebs und Muskel-Skelett-Erkrankungen als Grund für den Anstieg.

Welche Krebserkrankungen werden als Berufskrankheit anerkannt?

Mehr als ein Dutzend Listennummern betreffen bösartige Erkrankungen oder ihre Vorstufen. Die wichtigsten mit den DGUV-Zahlen für 2025:

BK-Nr.Erkrankung und UrsacheAnerkannt 2025Todesfälle 2025
5103Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung3.89924
4105Mesotheliom des Rippenfells, Bauchfells oder Perikards durch Asbest585581
4104Lungen-, Kehlkopf- oder Eierstockkrebs durch Asbest316417
1318Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol219118
1301Krebs und andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine8540
4112Lungenkrebs durch kristallines Siliziumdioxid bei Silikose8365
5102Hautkrebs durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe761
4203Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Eichen- oder Buchenholzstaub5525
4114Lungenkrebs durch Asbest und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) zusammen2718
1321Krebs und andere Neubildungen der Harnwege durch PAK268
4109Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Nickel116
4113Lungen- oder Kehlkopfkrebs durch PAK74

Bei den Todesfällen steht Asbest weit vorn. Mesotheliom, asbestbedingter Lungen-, Kehlkopf- und Eierstockkrebs und Lungenkrebs durch Asbest und PAK zusammen machten 2025 1.016 der 1.772 Todesfälle aus. Zählt man die Asbestose (BK 4103, 164 Todesfälle) hinzu, sind es 1.180.

Warum ist Asbest heute noch ein Thema für Betriebe?

Wurde mit dem Bau eines Objekts nach dem 31. Oktober 1993 begonnen, kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist. Für bestimmte asbesthaltige Produkte gelten andere Übergangsfristen (§ 11a Abs. 1 und Anhang I Nr. 3.8 GefStoffV). Bei älteren Objekten ist Asbest möglich und muss vor Arbeiten abgeklärt werden.

Die Gefahrstoffverordnung nimmt auch den Auftraggeber in die Pflicht. Wer Arbeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlasst, gibt dem ausführenden Unternehmen vorher alle ihm vorliegenden Informationen über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch weiter (§ 5a Abs. 1 GefStoffV). Bei Objekten mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 nennt er das Datum des Baubeginns, sonst reicht das Baujahr (§ 5a Abs. 2). Das gilt auch für private Haushalte.

Das ausführende Unternehmen prüft diese Angaben auf Plausibilität, stellt fest, ob Asbestfasern freigesetzt werden können, ordnet die Tätigkeit einem Risikobereich zu und erstellt einen Arbeitsplan (§ 11a Abs. 1 GefStoffV). Tätigkeiten mit Asbest darf es nur durchführen lassen, wenn es sicherheitstechnisch, organisatorisch und personell entsprechend ausgestattet ist (§ 11a Abs. 2).

Was verlangt das Risikokonzept der TRGS 910?

Für krebserzeugende Stoffe der Kategorie 1A und 1B gilt das risikobezogene Maßnahmenkonzept der TRGS 910, zuletzt geändert im Juni 2026 (GMBl 2026, S. 354–355). Es arbeitet mit zwei stoffübergreifenden Risikogrenzen: dem Toleranzrisiko von 4:1.000 und dem Akzeptanzrisiko, das die TRGS übergangsweise mit 4:10.000 und spätestens ab 2018 mit 4:100.000 angibt. Daraus leitet der Ausschuss für Gefahrstoffe für einzelne Stoffe Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen in der Luft ab (Anlage 1 der TRGS 910).

RisikobereichExpositionWas zu tun ist
Niedriges Risikounterhalb der AkzeptanzkonzentrationZiel des Konzepts, zusätzliche Maßnahmen sind kaum nötig
Mittleres Risikozwischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationzusätzliche Maßnahmen, umso dringlicher, je näher die Konzentration an der Toleranzkonzentration liegt; Maßnahmenplan
Hohes Risikooberhalb der Toleranzkonzentrationunmittelbar zusätzliche Maßnahmen, um mindestens den mittleren Bereich zu erreichen; Maßnahmenplan; Tätigkeit nur nach einer bekannt gegebenen Regel (§ 10 GefStoffV)

Vor allen anderen Maßnahmen steht die Substitution. Der Arbeitgeber muss Gefahrstoffe oder Verfahren durch weniger gefährliche ersetzen, wenn das möglich ist (§ 7 Abs. 3 GefStoffV). Geht das technisch nicht, sind krebserzeugende Stoffe im geschlossenen System herzustellen und zu verwenden. Ist auch das nicht möglich, ist die Exposition nach dem Stand der Technik zu minimieren (§ 10 Abs. 1 GefStoffV).

Für Beschäftigte, die mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen der Kategorie 1A oder 1B arbeiten und bei denen die Gefährdungsbeurteilung eine Gesundheitsgefährdung ergibt, führen Sie ein Expositionsverzeichnis mit Tätigkeit, Höhe und Dauer der Exposition. Aufzubewahren ist es 40 Jahre nach Ende der Exposition, bei reproduktionstoxischen Stoffen fünf Jahre. Wer ausscheidet, erhält einen Auszug mit den eigenen Angaben (§ 10a GefStoffV).

Welche arbeitsmedizinische Vorsorge gilt bei krebserzeugenden Stoffen?

Die Anlässe stehen im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):

SituationVorsorgeGrundlage
Stoffe aus Anhang Teil 1, etwa Asbest, Benzol, Chrom-VI-Verbindungen, Hartholzstaub, Nickel oder PAK, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten wird oder der Stoff krebserzeugend (Kategorie 1A/1B) ist und wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kannPflichtvorsorgeAnhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1
dieselben Stoffe, Exposition möglich, aber keine PflichtvorsorgeAngebotsvorsorgeAnhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 1
andere krebserzeugende Stoffe der Kategorie 1A oder 1B, wiederholte Exposition nicht ausgeschlossenAngebotsvorsorgeAnhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 d
Blei und anorganische Bleiverbindungen bei mehr als 15 µg/m³ LuftPflichtvorsorgeAnhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 h, seit 16.05.2026
Blei bei Einhaltung von 15 µg/m³, insbesondere Frauen im gebärfähigen AlterAngebotsvorsorgeAnhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 i, seit 16.05.2026
Arbeit im Freien mit intensiver natürlicher UV-Strahlung, regelmäßig eine Stunde oder mehr je TagAngebotsvorsorgeAnhang Teil 3 Abs. 2 Nr. 5
nach dem Ende von Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen der Kategorie 1A oder 1B, mit Blei oder mit bestimmten Hochtemperaturwollennachgehende VorsorgeAnhang Teil 1 Abs. 3, § 5 Abs. 3

Die Blei-Werte gelten seit der Änderung der ArbMedVV vom 11. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 136), mit der Deutschland die EU-Richtlinie 2024/869 umgesetzt hat. Pflichtvorsorge findet vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig statt, ohne Teilnahme darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden (§ 4 ArbMedVV). Biomonitoring gehört dazu, soweit anerkannte Verfahren vorliegen, und ist freiwillig (§ 6 Abs. 2 ArbMedVV). Welche Untersuchungen bei welchem Stoff üblich sind, erklären wir im Beitrag Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Gefahrstoffen.

Betriebsarzt hört bei einer Vorsorgeuntersuchung einen Beschäftigten mit dem Stethoskop ab
Kern der Vorsorge ist das ärztliche Gespräch, Untersuchungen kommen hinzu, wenn sie für die Beratung nötig sind.

Die nachgehende Vorsorge bietet der Arbeitgeber an, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht, auch nach Ende der gefährdenden Tätigkeit. Scheidet die Person aus, überträgt er die Pflicht auf den Unfallversicherungsträger und überlässt ihm die Unterlagen in Kopie, sofern die Person eingewilligt hat (§ 5 Abs. 3 ArbMedVV). Die Gesundheitsvorsorge (GVS, vormals ZAs) bei der BG ETEM ist zuständig für Asbest, silikogenen Staub und Hochtemperaturwollen. Der Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) bei der BG RCI übernimmt die übrigen krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffe.

Wie schützen Sie Beschäftigte vor Hautkrebs durch UV-Strahlung?

Die BK 5103 umfasst Plattenepithelkarzinome und multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung. Anerkannt wurde sie 2023 3.517 Mal, 2025 bereits 3.899 Mal.

Für Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag müssen Sie Angebotsvorsorge anbieten. Die ArbMedVV verpflichtet Sie außerdem, die UV-Belastung durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes möglichst gering zu halten (Anhang Teil 3 Abs. 2 Nr. 5). Dabei gilt die Rangfolge des Arbeitsschutzgesetzes: Gefahren sind an der Quelle zu bekämpfen, individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig (§ 4 ArbSchG). Zuerst kommen also Beschattung und eine Verlagerung von Arbeiten aus der Mittagszeit, wo das geht. Danach folgen Kleidung, Kopfbedeckung mit Nackenschutz und Sonnenbrille, zuletzt Sonnenschutzmittel. Praktische Tipps für den Sommer haben wir im Beitrag Sonnenschutz bei der Arbeit zusammengestellt.

Bauarbeiter mit Sonnenhut und Nackenschutz cremt sich auf der Baustelle den Unterarm mit Sonnenschutzmittel ein
Hut mit Nackenschutz, lange Ärmel und Sonnencreme ergänzen Beschattung und eine angepasste Arbeitszeit.

Was müssen Sie bei Verdacht auf eine Berufskrankheit tun?

Haben Sie als Unternehmer im Einzelfall Anhaltspunkte, dass bei Beschäftigten eine Berufskrankheit vorliegen könnte, zeigen Sie das dem Unfallversicherungsträger binnen drei Tagen an (§ 193 Abs. 2 und 4 SGB VII). Der Betriebs- oder Personalrat unterschreibt die Anzeige mit (§ 193 Abs. 5). Ärztinnen und Ärzte, auch Betriebsärzte, zeigen einen begründeten Verdacht unverzüglich an (§ 202 SGB VII).

Erfahren Sie von einer Erkrankung, die mit der Tätigkeit zusammenhängen kann, bieten Sie der betroffenen Person unverzüglich Angebotsvorsorge an. Das gilt auch für Beschäftigte mit vergleichbaren Tätigkeiten, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass sie ebenfalls gefährdet sind (§ 5 Abs. 2 ArbMedVV). Meldet der Betriebsarzt, dass der Arbeitsschutz nicht ausreicht, überprüfen Sie die Gefährdungsbeurteilung und handeln unverzüglich (§ 6 Abs. 4, § 8 Abs. 1 ArbMedVV). Über die Anerkennung entscheidet der Unfallversicherungsträger.

Krebsprävention und Vorsorge mit der IAAI

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH übernimmt mit ihren Betriebsärztinnen und Betriebsärzten die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV, auch bei krebserzeugenden Gefahrstoffen, Blei und UV-Strahlung, und berät Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Beratungsgespräche sind auf Wunsch auch per Video möglich. Die arbeitsmedizinische Betreuung kostet bei der IAAI 105 bis 180 Euro netto je Stunde. Mehr zum Ablauf lesen Sie auf der Seite Arbeitsmedizinische Vorsorge.

Nennen Sie uns Mitarbeiterzahl, Branche und die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder UV-Belastung, dann erhalten Sie ein Angebot für Ihre Vorsorge: Angebot anfordern.

Häufige Fragen zu Berufskrankheiten und Krebsprävention

Welche neuen Berufskrankheiten gibt es 2026?

Seit dem 1. August 2026 steht das Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide als BK 1322 in der Liste. Seit dem 1. April 2025 sind außerdem die Läsion der Rotatorenmanschette (BK 2117), die Gonarthrose bei Profifußballern (BK 2118) und die COPD durch Quarzstaub (BK 4117) aufgenommen.

Welche Berufskrankheit ist die häufigste?

Die Lärmschwerhörigkeit (BK 2301). Sie wurde 2025 laut DGUV bei 9.819 Versicherten anerkannt. An zweiter Stelle folgt Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung (BK 5103) mit 3.899 Anerkennungen.

Ist heller Hautkrebs eine Berufskrankheit?

Teilweise. Die BK 5103 erfasst Plattenepithelkarzinome und multiple aktinische Keratosen durch natürliche UV-Strahlung, das Basalzellkarzinom nennt sie nicht. Hautkrebs durch Ruß, Teer oder Pech fällt unter die BK 5102.

Wie lange muss das Expositionsverzeichnis aufbewahrt werden?

Bei krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen der Kategorie 1A oder 1B 40 Jahre nach Ende der Exposition, bei reproduktionstoxischen Stoffen fünf Jahre (§ 10a GefStoffV). Beschäftigte erhalten beim Ausscheiden einen Auszug mit ihren Daten.

Wer ist nach dem Ausscheiden für die nachgehende Vorsorge zuständig?

Der Arbeitgeber überträgt die Pflicht am Ende des Beschäftigungsverhältnisses auf den Unfallversicherungsträger, wenn die Person einwilligt. Die Vorsorgedienste GVS (Asbest, silikogener Staub, Hochtemperaturwollen) und ODIN (übrige krebserzeugende Stoffe) laden dann zu den Terminen ein.

Was bedeuten Akzeptanz- und Toleranzrisiko nach TRGS 910?

Das Toleranzrisiko liegt bei 4:1.000, das Akzeptanzrisiko gibt die TRGS 910 übergangsweise mit 4:10.000 und spätestens ab 2018 mit 4:100.000 an. Daraus ergeben sich je Stoff Grenzen für drei Risikobereiche.

Muss ich einen Verdacht auf Berufskrankheit melden?

Ja. Haben Sie als Unternehmer Anhaltspunkte für eine Berufskrankheit, zeigen Sie das binnen drei Tagen dem Unfallversicherungsträger an (§ 193 SGB VII). Ärztinnen und Ärzte melden einen begründeten Verdacht unverzüglich (§ 202 SGB VII).

Quellen

Berufskrankheiten 2026: Neue BKen, aktuelle Zahlen und Krebsprävention

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH übernimmt die arbeitsmedizinische Vorsorge bei krebserzeugenden Gefahrstoffen, Blei und UV-Strahlung, vor Ort und per Video.

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