Kurz beantwortet: Verbindlich sind im Betrieb die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) der TRGS 900 und die biologischen Grenzwerte (BGW) der TRGS 903. Die MAK- und BAT-Werte der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sind wissenschaftliche Empfehlungen, die der Ausschuss für Gefahrstoffe prüft, bevor sie in eine TRGS übernommen werden. Am 30. Juni 2026 sind die Übergangsfristen für die abgesenkten AGW von Schwefeldioxid (jetzt 0,5 ppm statt 1 ppm) und Acrylaldehyd (jetzt 0,02 ppm statt 0,09 ppm) abgelaufen. Für Diisocyanate gilt ein neuer AGW von 0,006 mg/m³, der spätestens ab dem 1. Januar 2029 einzuhalten ist. Bei Blei hängt die Pflichtvorsorge seit Mai 2026 an einer Luftkonzentration von 15 µg/m³. Gleichen Sie Ihr Gefahrstoffverzeichnis mit der TRGS 900 in der Fassung vom 5. Juni 2026 ab und passen Sie danach Gefährdungsbeurteilung, Messplanung und Vorsorge an.
Was ist der Unterschied zwischen MAK, AGW, BAT und BGW?
Die vier Werte stammen aus zwei Quellen. MAK- und BAT-Werte veröffentlicht die Ständige Senatskommission der DFG zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, kurz MAK-Kommission. Sie bewertet Stoffe nach wissenschaftlichen und gesundheitlichen Kriterien und gibt jedes Jahr im Juli eine neue MAK- und BAT-Werte-Liste heraus. AGW und BGW sind dagegen in der Gefahrstoffverordnung definiert (§ 2 Abs. 8 und 9 GefStoffV). Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) leitet sie ab oder übernimmt Vorschläge der DFG, und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales macht sie in der TRGS 900 und der TRGS 903 bekannt.
| Wert | Wer legt ihn fest? | Wo steht er? | Messgröße | Rechtliche Wirkung |
|---|---|---|---|---|
| MAK (maximale Arbeitsplatzkonzentration) | MAK-Kommission der DFG | MAK- und BAT-Werte-Liste, jährlich | Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz | wissenschaftliche Empfehlung, nicht unmittelbar verbindlich |
| AGW (Arbeitsplatzgrenzwert) | AGS, bekannt gemacht vom BMAS | TRGS 900 | Schichtmittelwert in der Luft, dazu Kurzzeitwerte | verbindlich: Der Arbeitgeber muss ihn einhalten (§ 7 Abs. 8 GefStoffV) |
| BAT (biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert) | MAK-Kommission der DFG | MAK- und BAT-Werte-Liste, jährlich | Stoff, Stoffwechselprodukt oder Beanspruchungsindikator in Blut oder Urin | wissenschaftliche Empfehlung, Beurteilungsmaßstab im Biomonitoring |
| BGW (biologischer Grenzwert) | AGS, bekannt gemacht vom BMAS | TRGS 903 | wie BAT, in Blut oder Urin | rechtlich definierter Grenzwert (§ 2 Abs. 9 GefStoffV), Maßstab für Gefährdungsbeurteilung und Biomonitoring |
Für die Praxis heißt das: Maßgeblich ist immer die aktuelle TRGS 900 beziehungsweise TRGS 903. Halten Sie eine TRGS ein, können Sie davon ausgehen, dass Sie die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung insoweit erfüllen. Weichen Sie davon ab, müssen Sie mindestens den gleichen Schutz erreichen und die Abweichung in der Gefährdungsbeurteilung begründen (§ 6 Abs. 8 Nr. 6 GefStoffV). Liegt ein neuer MAK-Wert unter dem geltenden AGW, hat sich die wissenschaftliche Bewertung verschoben, und der AGW kann folgen.
Für die meisten krebserzeugenden Stoffe gibt es keinen AGW, weil sich keine Konzentration angeben lässt, unterhalb derer kein Risiko besteht. Hier gilt das risikobezogene Maßnahmenkonzept der TRGS 910 mit einer Akzeptanzkonzentration (Risiko 4 zu 10.000) und einer Toleranzkonzentration (Risiko 4 zu 1.000).
Welche Grenzwerte haben sich 2025 und 2026 geändert?
Die TRGS 900 wurde zuletzt mit der Bekanntmachung vom 5. Juni 2026 geändert (GMBl 2026 Nr. 16, S. 353–354). Für drei Einträge laufen beziehungsweise liefen Übergangsfristen, die Sie im Betrieb kennen sollten:
| Stoff (CAS-Nr.) | AGW neu | Übergangswert | Einzuhalten spätestens ab | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| Schwefeldioxid (7446-09-5) | 0,5 ppm (1,3 mg/m³) | 1 ppm (2,7 mg/m³) bis 30.06.2026 | 01.07.2026 | Richtlinie (EU) 2017/164 |
| Acrylaldehyd, auch Acrolein (107-02-8) | 0,02 ppm (0,05 mg/m³) | 0,09 ppm (0,2 mg/m³) bis 30.06.2026 | 01.07.2026 | Richtlinie (EU) 2017/164 |
| Diisocyanate, gemessen als NCO | 0,006 mg/m³ | 0,010 mg/m³ bis 31.12.2028 | 01.01.2029 | Richtlinie (EU) 2024/869 |
Der AGW für Acetaldehyd (75-07-0) ist dagegen unverändert 50 ppm. Weil die Namen ähnlich sind, prüfen Sie vor einer Messung die CAS-Nummer.
Zwischen November 2025 und Mai 2026 hat der AGS weitere Einträge der TRGS 900 geändert, unter anderem für Anilin, 1,1-Dichlorethen, Beryllium und seine anorganischen Verbindungen, Pyridin, 2-Methoxyethanol sowie Cobalt und Cobaltverbindungen. Welche Zeilen betroffen sind, erkennen Sie in der TRGS 900 an der Spalte mit Monat und Jahr der Änderung. Die TRGS 903 mit den biologischen Grenzwerten wurde zuletzt am 19. Dezember 2025 geändert (GMBl 2025 Nr. 48, S. 1064), die TRGS 910 am 5. Juni 2026 (GMBl 2026 Nr. 16, S. 354–355).
Die MAK-Kommission hat ihre Liste 2026 (Mitteilung 62) im Juli 2026 an das Bundesarbeitsministerium übergeben. Sie hat darin die Bewertung von zehn Arbeitsstoffen geändert. Für Mangan und seine anorganischen Verbindungen, die vor allem beim Schweißen auftreten, erwartet sie bei 0,05 mg/m³ keine gesundheitlichen Schäden. Neu aufgenommen wurden unter anderem p-Toluolsulfonsäure mit einem MAK-Wert von 0,2 mg/m³ und Melamin mit einem BAT-Wert von 300 µg pro Liter Urin. Rechtsverbindlich werden diese Werte erst, wenn der AGS sie prüft und das Ministerium sie in der TRGS 900 oder TRGS 903 bekannt gibt.

Was gilt seit Mai 2026 für Blei am Arbeitsplatz?
Mit der Richtlinie (EU) 2024/869 hat die EU die Grenzwerte für Blei und Diisocyanate gesenkt. Deutschland hat daraufhin die Vorsorgeschwellen in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) angepasst. Die Änderungsverordnung vom 11. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 136) ist am 16. Mai 2026 in Kraft getreten.
- Pflichtvorsorge müssen Sie bei Tätigkeiten mit Blei und anorganischen Bleiverbindungen veranlassen, wenn die Luftkonzentration 15 µg/m³ überschreitet.
- Angebotsvorsorge müssen Sie anbieten, wenn 15 µg/m³ eingehalten werden, insbesondere weiblichen Beschäftigten im gebärfähigen Alter, für die keine Pflichtvorsorge gilt.
Der biologische Grenzwert für Blei liegt nach TRGS 903 bei 150 µg pro Liter Blut. Biomonitoring ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, soweit anerkannte Analyseverfahren und Beurteilungswerte vorliegen, und darf nicht gegen den Willen der Beschäftigten durchgeführt werden (§ 6 Abs. 2 ArbMedVV). Für Schwangere ist eine Exposition gegenüber Blei und Bleiderivaten eine unverantwortbare Gefährdung, soweit der Stoff vom Körper aufgenommen werden kann (§ 11 Abs. 1 MuSchG). Mehr zu Einsatzbereichen und Vorsorge finden Sie in unserem Lexikonbeitrag zu Blei und anorganischen Bleiverbindungen.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber im Gefahrstoffmanagement?
Die Gefahrstoffverordnung gilt für jeden Betrieb, in dem mit Gefahrstoffen gearbeitet wird oder Gefahrstoffe bei Tätigkeiten entstehen. Unternehmer ohne Beschäftigte stehen dem Arbeitgeber gleich (§ 2 Abs. 7 GefStoffV). Die Pflichten bauen aufeinander auf:
- Gefährdungsbeurteilung: Sie ermitteln für jede Tätigkeit, welche Gefahrstoffe beteiligt sind, wie hoch die Exposition ist und ob eine Substitution möglich ist (§ 6 Abs. 1 GefStoffV). Die Beurteilung ist unabhängig von der Zahl der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit zu dokumentieren (§ 6 Abs. 8).
- Gefahrstoffverzeichnis: Es enthält Bezeichnung und Einstufung jedes Stoffs, die verwendeten Mengenbereiche, die Arbeitsbereiche mit Exposition und einen Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt (§ 6 Abs. 12).
- Substitution: Ersatzstoffe oder Ersatzverfahren haben Vorrang (§ 7 Abs. 3 GefStoffV, TRGS 600). Verzichten Sie auf eine technisch mögliche Substitution, müssen Sie das begründen.
- Schutzmaßnahmen in fester Rangfolge: technische vor organisatorischen und erst danach persönliche Maßnahmen (§ 7 Abs. 4). Belastende persönliche Schutzausrüstung darf keine Dauermaßnahme sein.
- Grenzwerte einhalten und nachweisen: Ob der AGW eingehalten wird, ermitteln Sie durch Messungen, Berechnungen oder übertragbare Daten nach TRGS 402. Funktion und Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen sind regelmäßig, mindestens jedes dritte Jahr, zu prüfen (§ 7 Abs. 7).
- Betriebsanweisung und Unterweisung: Die schriftliche Betriebsanweisung (TRGS 555) muss zugänglich sein. Unterwiesen wird mündlich, arbeitsplatzbezogen und in verständlicher Sprache, vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich. Inhalt und Zeitpunkt halten Sie schriftlich fest, die Unterwiesenen bestätigen mit Unterschrift (§ 14 Abs. 2).
- Arbeitsmedizinische Vorsorge: Ob Pflicht- oder Angebotsvorsorge fällig ist, regelt der Anhang der ArbMedVV, unter anderem danach, ob der AGW eingehalten ist.
Bei krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen der Kategorie 1A oder 1B kommt ein Expositionsverzeichnis hinzu. Sie bewahren es bei krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffen 40 Jahre, bei reproduktionstoxischen Stoffen fünf Jahre nach Ende der Exposition auf (§ 10a GefStoffV). Seit der Novelle vom Dezember 2024 muss der Veranlasser von Arbeiten an Gebäuden dem ausführenden Unternehmen außerdem das Baujahr mitteilen, damit sich einschätzen lässt, ob mit Asbest zu rechnen ist (§ 5a Abs. 2 GefStoffV).
Wie setzen Sie neue Grenzwerte im Betrieb um?
Beginnen Sie mit dem Gefahrstoffverzeichnis und gleichen Sie es mit den geänderten Zeilen der TRGS 900 ab. Denken Sie auch an Stoffe, die erst bei Tätigkeiten entstehen. Schwefeldioxid fällt etwa bei Verbrennungsprozessen an, Acrolein beim starken Erhitzen von Fetten und Ölen. Diisocyanate stecken in Polyurethan-Schäumen, Lacken und Klebstoffen. Für Produkte mit mehr als 0,1 Prozent Diisocyanaten verlangt die EU-Chemikalienverordnung REACH seit August 2023 zusätzlich eine Schulung der Anwender.
Wo ein betroffener Stoff vorkommt, prüfen Sie, ob bisherige Messergebnisse den neuen Wert sicher einhalten. Lag die frühere Messung nahe am alten AGW, brauchen Sie in der Regel eine neue Ermittlung. Reicht die Absaugung nicht mehr aus, gilt die Rangfolge: erst Verfahren und Technik, dann Organisation, zuletzt Atemschutz. Maßnahmen und Ermittlungsergebnisse gehören in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (§ 6 Abs. 8 Nr. 4 und 7 GefStoffV).
Danach folgt die Vorsorge. Ändert sich die Einhaltung eines AGW, ändert sich unter Umständen auch, ob Pflicht- oder Angebotsvorsorge fällig ist. Welche Untersuchung bei welchem Stoff ansteht, erklären wir im Beitrag Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Gefahrstoffen. Mit dem Vorsorge-Rechner prüfen Sie kostenlos, welche Vorsorgen für Ihre Tätigkeiten in Frage kommen. Zum Schluss passen Sie Betriebsanweisungen und Unterweisung an.

Welche Aufgaben übernehmen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Fehlt Ihnen selbst die Fachkunde, müssen Sie sich beraten lassen, insbesondere von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt (§ 6 Abs. 11 GefStoffV). Beide müssen nach § 10 ASiG zusammenarbeiten, und beim Gefahrstoffmanagement greifen ihre Aufgaben direkt ineinander.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft Verzeichnis und Sicherheitsdatenblätter, plant die Ermittlungen nach TRGS 402, bewertet Absaugungen und andere technische Maßnahmen und erstellt mit Ihnen die Betriebsanweisungen. Der Betriebsarzt legt fest, welche Vorsorge nötig ist, führt sie durch und beurteilt Biomonitoring-Ergebnisse anhand von BGW und BAT-Werten. Erkenntnisse aus der Vorsorge fließen anonymisiert in die Gefährdungsbeurteilung zurück. Ergibt die Vorsorge, dass die Beurteilung nicht mehr stimmt, ist sie umgehend zu aktualisieren (§ 6 GefStoffV).
Was droht bei Verstößen gegen die Gefahrstoffverordnung?
Ordnungswidrig handelt nach § 22 GefStoffV unter anderem, wer die Gefährdungsbeurteilung nicht oder nicht richtig dokumentiert, kein vollständiges Gefahrstoffverzeichnis führt, die Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen nicht rechtzeitig prüft oder Beschäftigte nicht unterweist. In diesen Fällen sind nach § 26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b Chemikaliengesetz Bußgelder bis 50.000 Euro möglich. Kommt es zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit und hat der Unternehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, kann der Unfallversicherungsträger seine Aufwendungen zurückfordern (§ 110 SGB VII).
Wie unterstützt die IAAI beim Gefahrstoffmanagement?
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Betriebe mit Betriebsärzten und Sicherheitsingenieuren aus einer Hand. Wir prüfen Ihr Gefahrstoffverzeichnis gegen den aktuellen Stand von TRGS 900 und TRGS 903, erstellen oder aktualisieren die Gefährdungsbeurteilung, legen mit Ihnen fest, wo Messungen nötig sind, und organisieren die arbeitsmedizinische Vorsorge einschließlich Biomonitoring. Die sicherheitstechnische Betreuung kostet bei uns 70 bis 120 Euro netto je Stunde, die arbeitsmedizinische Betreuung 105 bis 180 Euro netto je Stunde.
Einen ersten Entwurf Ihrer Gefährdungsbeurteilung können Sie kostenlos mit dem GBU-Builder erstellen, die fachliche Prüfung übernehmen wir im Rahmen der Betreuung. Für ein konkretes Angebot nennen Sie uns Branche, Mitarbeiterzahl und die eingesetzten Gefahrstoffe: Angebot anfordern.
Häufige Fragen zu MAK- und BAT-Werten
Muss ich mich an die MAK-Werte oder an die TRGS 900 halten?
An die TRGS 900. Verbindlich ist der Arbeitsplatzgrenzwert nach § 2 Abs. 8 GefStoffV, den der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 8 GefStoffV einhalten muss. MAK-Werte sind wissenschaftliche Empfehlungen der DFG. Sie werden erst verbindlich, wenn der Ausschuss für Gefahrstoffe sie übernimmt und das Bundesarbeitsministerium sie in der TRGS 900 bekannt gibt.
Seit wann gilt der neue Grenzwert für Schwefeldioxid?
Der AGW für Schwefeldioxid beträgt 0,5 ppm (1,3 mg/m³) und ist spätestens seit dem 1. Juli 2026 einzuhalten. Bis zum 30. Juni 2026 galt übergangsweise 1 ppm (2,7 mg/m³). Die Absenkung setzt die Richtlinie (EU) 2017/164 um.
Wurde der Grenzwert für Acetaldehyd gesenkt?
Nein. Der AGW für Acetaldehyd liegt unverändert bei 50 ppm. Gesenkt wurde der AGW für Acrylaldehyd (Acrolein) auf 0,02 ppm, einzuhalten spätestens ab dem 1. Juli 2026. Prüfen Sie im Gefahrstoffverzeichnis die CAS-Nummer, um die beiden Stoffe nicht zu verwechseln.
Was ist der Unterschied zwischen BAT-Wert und biologischem Grenzwert?
Beide beziehen sich auf Werte in Blut oder Urin. Den BAT-Wert empfiehlt die MAK-Kommission der DFG. Der biologische Grenzwert (BGW) ist in § 2 Abs. 9 GefStoffV definiert und wird in der TRGS 903 bekannt gemacht. Maßgeblich im Betrieb ist der BGW, fehlt er, dient der BAT-Wert als Beurteilungsmaßstab.
Ab wann ist arbeitsmedizinische Vorsorge bei Blei Pflicht?
Seit dem 16. Mai 2026 ist Pflichtvorsorge zu veranlassen, wenn bei Tätigkeiten mit Blei und anorganischen Bleiverbindungen eine Luftkonzentration von 15 µg/m³ überschritten wird. Wird dieser Wert eingehalten, müssen Sie Angebotsvorsorge anbieten, insbesondere weiblichen Beschäftigten im gebärfähigen Alter.
Gilt die Gefahrstoffverordnung auch für Betriebe ohne Beschäftigte?
Ja, Unternehmer ohne Beschäftigte stehen nach § 2 Abs. 7 GefStoffV dem Arbeitgeber gleich. Sobald Beschäftigte, Auszubildende oder Aushilfen mit Gefahrstoffen arbeiten, gelten zusätzlich die Pflichten zu Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und arbeitsmedizinischer Vorsorge.
Quellen (Stand: 21.10.2026)
- TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte, zuletzt geändert GMBl 2026 Nr. 16, S. 353–354 (05.06.2026)
- TRGS 903 Biologische Grenzwerte, zuletzt geändert GMBl 2025 Nr. 48, S. 1064 (19.12.2025)
- TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für krebserzeugende Gefahrstoffe, zuletzt geändert GMBl 2026 Nr. 16, S. 354–355 (05.06.2026)
- DFG: MAK- und BAT-Werte-Liste 2026, Mitteilung 62
- DFG-Pressemitteilung zur Liste 2026 vom 08.07.2026
- Gefahrstoffverordnung, geändert durch Verordnung vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 384)
- Verordnung zur Anpassung von Luftgrenzwerten im Anhang der ArbMedVV vom 11.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 136)
- Richtlinie (EU) 2024/869 zu Grenzwerten für Blei und Diisocyanate
- § 11 Mutterschutzgesetz
- § 26 Chemikaliengesetz
