Startseite›Leistungen›Sicherheitstechnische Betreuung

Arbeitssicherheit

Sicherheitstechnische Betreuung

Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 – Begehungen, ASA-Sitzungen und Gefährdungsbeurteilungen aus einer Hand.

Angebot anfordern
Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Betriebsbegehung

Kurz beantwortet

Jeder Arbeitgeber muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen, unabhängig von der Betriebsgröße (§ 5 ASiG). Den Umfang regelt die DGUV Vorschrift 2: In der Regelbetreuung sind es 0,5 bis 2,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr, die sich Fachkraft und Betriebsarzt teilen. Die meisten kleinen und mittleren Betriebe beauftragen eine externe Fachkraft, bei IAAI für 70 bis 120 Euro netto pro Stunde.

Jeder Arbeitgeber in Deutschland muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Die DGUV Vorschrift 2 wurde im November 2024 grundlegend überarbeitet und ist seit dem 1. Januar 2026 in der neuen Fassung in Kraft. Die Änderungen betreffen Schwellenwerte, digitale Betreuungsmöglichkeiten und die Verteilung der Einsatzzeiten.

Wer noch mit einem Betreuungsvertrag auf Basis der alten Fassung arbeitet, riskiert Bußgelder, Beitragsaufschläge der Berufsgenossenschaft und im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes bei einem Arbeitsunfall.

Die rechtlichen Grundlagen: ASiG und DGUV Vorschrift 2

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bildet die gesetzliche Basis und verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert als Unfallverhütungsvorschrift Art, Umfang und Qualität der Betreuung. Bei einem Arbeitsunfall prüfen Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt, ob aktuelle Begehungsberichte vorliegen und die vorgeschriebenen Einsatzzeiten eingehalten wurden.

Die Betreuungsmodelle nach DGUV Vorschrift 2

Vereinfachte Betreuung für Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigte

Die vereinfachte Betreuung nach Anlage 1 gilt für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten – eine wichtige Änderung, denn bisher lag die Grenze bei 10. Dieses Modell umfasst eine Grundberatung und anlassbezogene Betreuung. Alternativ steht das Kompetenzzentrenmodell nach Anlage 4 zur Verfügung.

Regelbetreuung für Betriebe ab 21 Beschäftigten

Die Regelbetreuung nach Anlage 2 ist das Standardmodell für mittlere und große Betriebe. Sie besteht aus Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten und betriebsspezifischer Betreuung mit individuell ermitteltem Umfang. Ab 51 Beschäftigten ist dies das einzig zulässige Modell.

Unternehmermodell (21–50 Beschäftigte)

Das Unternehmermodell nach Anlage 3 ermöglicht es Betrieben mit 21 bis 50 Beschäftigten, dass der Unternehmer nach einem Grundseminar selbst Teile der Betreuung übernimmt. Eine Selbsterklärung zur Gefährdungsbeurteilung ist ab Januar 2026 verpflichtend.

Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

Lassen Sie sich Ihre arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung als transparentes Festpreis-Angebot zusammenstellen – individuell für Ihren Betrieb.

Grundbetreuung: Einsatzzeiten und Betreuungsgruppen

Die Grundbetreuung definiert feste Einsatzzeiten pro Beschäftigtem und Jahr. Die Zuordnung erfolgt über den WZ-Schlüssel des Betriebs zu einer von drei Gruppen: Gruppe I (zum Beispiel Hochbau, Abbruch, Gießereien, Sägewerke) mit 2,5 Stunden, Gruppe II (zum Beispiel Metallbau, Maschinenbau, Elektroinstallation, Bäckereien, Gastronomie, Krankenhäuser) mit 1,5 Stunden und Gruppe III (zum Beispiel Büro, Verwaltung, IT, Einzelhandel, Arztpraxen, Pflegeheime) mit 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr. Maßgeblich ist die Zuordnungsliste der DGUV in der Fassung vom 29.11.2024.

Wichtige Neuerung: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit müssen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung übernehmen. Die restlichen 60 Prozent sind flexibel aufteilbar.

ASA-Sitzung mit Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die neun Aufgabenfelder der Grundbetreuung

Die Grundbetreuung umfasst neun definierte Aufgabenfelder: Gefährdungsbeurteilung als Kernaufgabe, Arbeitsgestaltung durch technische und organisatorische Maßnahmen, Verhaltenspävention durch Unterweisungen, Integration von Sicherheit in die Organisation, Unfalluntersuchung, allgemeine Beratung, Dokumentation, Teilnahme an betrieblichen Besprechungen (ASA) sowie laufende Fortbildung.

Digitale Betreuung: Der neue § 6

Eine der bedeutendsten Neuerungen: Bis zu einem Drittel der Betreuungsleistungen darf digital erbracht werden. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Erstbegehung und die Bekanntheit der betrieblichen Verhältnisse. Die digitale Betreuung darf einen Anteil von 50 % der Gesamtleistungen nicht überschreiten. Für Unternehmen mit mehreren Standorten bietet dies erhebliche Effizienzvorteile.

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Kosten, Einsatzzeiten, Ablauf

Die meisten kleinen und mittleren Betriebe beschäftigen keine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit, sondern beauftragen einen externen Dienst. Das Arbeitssicherheitsgesetz lässt beides ausdrücklich zu: Nach § 5 ASiG muss die Fachkraft schriftlich bestellt werden, nach § 19 ASiG darf der Arbeitgeber dafür auch einen überbetrieblichen Dienst verpflichten. Welche Variante günstiger ist, hängt vor allem von der Zahl der Einsatzstunden ab, die Ihr Betrieb nach der DGUV Vorschrift 2 braucht.

Eigene oder externe Fachkraft?

KriteriumEigene FachkraftExterne Fachkraft
QualifikationEin Beschäftigter muss die sicherheitstechnische Fachkunde nach § 7 ASiG erwerben (Ingenieur, Techniker oder Meister mit Zusatzausbildung). Ausbildung und Freistellung zahlt der Betrieb.Die Fachkunde bringt der Dienstleister mit und hält sie durch Fortbildung aktuell.
KostenAnteiliges Gehalt, Ausbildung und regelmäßige Fortbildung, auch wenn die Einsatzzeit gering ist.Nur die vereinbarten Einsatzstunden, bei IAAI als Festpreis.
VertretungBei Urlaub, Krankheit oder Kündigung muss der Betrieb selbst Ersatz finden.Der Dienstleister stellt die Vertretung.
Blick auf den BetriebKennt die Abläufe genau, ist aber Teil der Belegschaft.Bringt Erfahrung aus vielen Betrieben und einen neutralen Blick mit.
Passt zuGroßen Betrieben mit hohem Stundenbedarf, oft in Gruppe I.Kleinen und mittleren Betrieben sowie Unternehmen mit mehreren Standorten.

In beiden Fällen ist die Fachkraft bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei (§ 8 ASiG) und berichtet direkt an die Unternehmensleitung.

Einsatzzeiten: Wie viele Stunden Ihr Betrieb braucht

In der Regelbetreuung ergibt sich die Grundbetreuung aus einer einfachen Rechnung: Zahl der Beschäftigten mal Stundenwert der Betreuungsgruppe. Gruppe I steht für 2,5 Stunden, Gruppe II für 1,5 Stunden und Gruppe III für 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr. Teilzeitkräfte zählen anteilig, bis 20 Wochenstunden mit 0,5 und bis 30 Wochenstunden mit 0,75. Diese Stunden teilen sich Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, wobei jede Seite mindestens 20 Prozent übernimmt.

Zur Grundbetreuung kommt die betriebsspezifische Betreuung. Ihren Umfang legen Sie gemeinsam mit Betriebsarzt und Fachkraft fest, zum Beispiel für neue Maschinen, einen Umbau oder besondere Gefährdungen. Welche Betreuungsgruppe für Ihren Wirtschaftszweig gilt, zeigt unser DGUV-Rechner. Er arbeitet mit der offiziellen Zuordnungsliste der DGUV und berechnet die Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft getrennt.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Kosten sind die Einsatzstunden der Fachkraft mal Stundensatz. Bei IAAI liegt der Stundensatz für Arbeitssicherheit zwischen 70 und 120 Euro netto, je nach Branche, Standort und Umfang der Betreuung. In unseren Angeboten übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit üblicherweise 70 Prozent der Grundbetreuung und der Betriebsarzt 30 Prozent. Mit diesen Annahmen ergeben sich folgende Richtwerte:

BeispielbetriebGrundbetreuung gesamtdavon Fachkraft (70 %)Kosten Fachkraft pro Jahr (netto)
Steuerbüro, 25 Beschäftigte, Gruppe III12,5 Stunden8,75 Stunden612,50 bis 1.050 Euro
Metallbau, 40 Beschäftigte, Gruppe II60 Stunden42 Stunden2.940 bis 5.040 Euro
Hochbau, 60 Beschäftigte, Gruppe I150 Stunden105 Stunden7.350 bis 12.600 Euro

Pro Beschäftigtem und Jahr sind das rund 25 bis 42 Euro in Gruppe III, 74 bis 126 Euro in Gruppe II und 123 bis 210 Euro in Gruppe I. Die betriebsspezifische Betreuung kommt hinzu. Wir fassen beides in einem Festpreis zusammen, damit Sie die Kosten für das ganze Jahr kennen. Was der arbeitsmedizinische Teil kostet, erklären wir auf der Seite Betriebsarzt Kosten.

So läuft die externe Betreuung bei IAAI ab

  1. Betreuungsgruppe bestimmen: Anhand Ihres WZ-Schlüssels und der Zahl der Beschäftigten ermitteln wir die Einsatzzeiten.
  2. Festpreisangebot: Sie erhalten ein Angebot für Fachkraft und Betriebsarzt aus einer Hand.
  3. Schriftliche Bestellung: Nach Ihrer Zusage bestellen Sie die Fachkraft schriftlich, wie es § 5 ASiG verlangt. Die Vorlage stellen wir.
  4. Erstbegehung vor Ort: Die Fachkraft lernt Arbeitsplätze, Maschinen und Abläufe kennen und hält fest, wo Handlungsbedarf besteht.
  5. Gefährdungsbeurteilung: Wir prüfen die vorhandene Beurteilung oder erstellen sie mit Ihnen neu, siehe Gefährdungsbeurteilung.
  6. Laufende Betreuung: Regelmäßige Begehungen und ASA-Sitzungen, Beratung bei Beschaffungen und Umbauten, Unfalluntersuchung und Unterweisungen. Wo die DGUV Vorschrift 2 es erlaubt, auch per Videoberatung.
  7. Dokumentation: Sie erhalten Begehungsberichte und einen jährlichen Tätigkeitsbericht, den Sie bei einer Prüfung durch Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde vorlegen können.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

  • Lassen Sie sich die sicherheitstechnische Fachkunde nach § 7 ASiG nachweisen.
  • Im Vertrag sollten die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 ausgewiesen sein, getrennt nach Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung.
  • Betriebsarzt und Fachkraft aus einer Hand sparen Abstimmung, gemeinsame Begehungen und doppelte Termine.
  • Fragen Sie nach festen Ansprechpartnern, Vertretung und Reaktionszeiten.

Für Betriebe mit wenigen Beschäftigten gelten vereinfachte Modelle. Einen Überblick gibt unser Beitrag Betriebsarzt für kleine Unternehmen. Ein unverbindliches Angebot für Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit können Sie direkt hier anfordern.

Rechtsstand: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 mit Zuordnungsliste der Betreuungsgruppen, Fassung 29.11.2024. Stand dieses Abschnitts: 30.09.2026.

Häufig gestellte Fragen zur sicherheitstechnischen Betreuung

Braucht jedes Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ja. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen – unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder Gefährdungspotenzial. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert Art und Umfang der Betreuung.

Wie viele Stunden Betreuung brauche ich pro Mitarbeiter?

Die Einsatzzeiten richten sich nach der Betreuungsgruppe Ihres Betriebs (WZ-Schlüssel): Gruppe I = 2,5 Stunden, Gruppe II = 1,5 Stunden, Gruppe III = 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang individuell ermittelt wird.

Was hat sich mit der DGUV Vorschrift 2 (Fassung 2024) geändert?

Wesentliche Änderungen: Die vereinfachte Betreuung gilt jetzt bis 20 Beschäftigte (bisher 10). Digitale Betreuung ist erstmals geregelt (§ 6, maximal ein Drittel). Die WZ-Liste wurde aktualisiert. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit müssen je mindestens 20 % der Grundbetreuung übernehmen. Betreuungsverträge sollten überprüft werden.

Darf die sicherheitstechnische Betreuung digital erfolgen?

Teilweise ja. Nach § 6 DGUV Vorschrift 2 dürfen bis zu einem Drittel der Betreuungsleistungen digital erbracht werden (Videoberatung, Online-ASA etc.). Voraussetzung: Die Erstbegehung muss persönlich vor Ort stattfinden, und die betrieblichen Verhältnisse müssen bekannt sein.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Das hängt von Betreuungsgruppe, Zahl der Beschäftigten und betriebsspezifischem Aufwand ab. Bei einem Stundensatz von 70 bis 120 Euro netto und einem Anteil der Fachkraft von 70 Prozent an der Grundbetreuung sind es rund 25 bis 42 Euro pro Beschäftigtem und Jahr in Gruppe III, 74 bis 126 Euro in Gruppe II und 123 bis 210 Euro in Gruppe I. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung. Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH fasst beides in einem Festpreis zusammen.

Was ist der Unterschied zwischen Regelbetreuung und Unternehmermodell?

Bei der Regelbetreuung (Anlage 2) werden externe Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit festen Einsatzzeiten bestellt. Beim Unternehmermodell (Anlage 3, 21 bis 50 Beschäftigte) übernimmt der Unternehmer nach einem Grundseminar selbst Teile der Betreuung und holt sich nur anlassbezogen Experten. Ab 51 Beschäftigten ist nur die Regelbetreuung möglich.

Wann muss ein ASA gebildet werden?

Hat ein Betrieb mehr als 20 Beschäftigte, muss der Arbeitgeber nach § 11 ASiG einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden. Der ASA tagt mindestens einmal vierteljährlich. Ihm gehören der Arbeitgeber oder ein Beauftragter, zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Sicherheitsbeauftragten an.

Was passiert bei einem Arbeitsunfall ohne ordnungsgemäße Betreuung?

Es drohen Bußgelder: bis 25.000 Euro nach § 20 ASiG, wenn der Arbeitgeber eine Anordnung der Aufsichtsbehörde nicht befolgt, und bis 10.000 Euro nach § 209 SGB VII bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 2. Nach einem Arbeitsunfall kann die Berufsgenossenschaft bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihre Aufwendungen zurückfordern (§ 110 SGB VII). Dazu kommen persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen.

Passendes Angebot für Ihren Betrieb sichern

In wenigen Minuten anfragen – wir stellen Ihnen ein transparentes Festpreis-Angebot für Ihre Betreuung zusammen, abgestimmt auf Branche und Mitarbeiterzahl.

Sicherheitstechnische Betreuung auf den neuesten Stand bringen

Ob Grundbetreuung, betriebsspezifische Betreuung oder ASA-Sitzungen – Ihre sicherheitstechnische Betreuung muss den Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 (Fassung 2024) entsprechen. Wir übernehmen Ihre Betreuung zum Festpreis: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aus einer Hand, mit persönlicher Erstbegehung und digitaler Beratung, wo die Vorschrift es erlaubt.

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch. Wir bestimmen Ihren WZ-Schlüssel, ordnen Ihre Betreuungsgruppe zu und erstellen innerhalb von 48 Stunden ein individuelles Festpreis-Angebot.

Kontakt aufnehmen