Gefahrstoffe · DGUV-Empfehlung

G38-Untersuchung: Vorsorge bei Nickel und Nickelverbindungen

Auf einen Blick: Pflicht-, Angebots- und nachgehende Vorsorge bei Nickel-Exposition. Hauptrisiken: Nasennebenhöhlen-/Lungenkrebs, Kontaktekzem (Nickelallergie), Septumdefekte. Ni-Urin-Biomonitoring, BK 4109, BK 5101.
Johannes F. Angerer · Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst · Aktualisiert 30. April 2026 · 14 Min Lesezeit

„Nickelverbindungen sind krebserzeugend Kategorie 1A — inhalative Exposition erhöht das Risiko für Lungen- und Nasennebenhöhlenkrebs.“

— DGUV-Empfehlung

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Fristen der Vorsorge
Erste Vorsorge
innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Zweite Vorsorge
spätestens sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 2 Buchst. a)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)
Nachgehende Vorsorge
nach Ende der Tätigkeit anzubieten, jeweils spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3, § 5 Abs. 3 ArbMedVV)
Die Fristen sind Höchstfristen. Der Arzt oder die Ärztin kann kürzere Fristen festlegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig ist (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 4).

1. Worum geht es?

Viele Nickelverbindungen, etwa Nickeloxide, Nickelsulfat, Nickelchlorid und Nickelcarbonat, sind nach CLP krebserzeugend Kategorie 1A (inhalativ, H350i) und erhöhen das Risiko für Lungen- und Nasennebenhöhlenkrebs. Metallisches Nickel ist dagegen als krebsverdächtig eingestuft (Kategorie 2, H351). Nickel ist außerdem eines der häufigsten Kontaktallergene mit hohem Sensibilisierungspotenzial.

Pflichtvorsorge, wenn eine wiederholte Exposition gegenüber krebserzeugenden Nickelverbindungen nicht ausgeschlossen werden kann (ArbMedVV Anhang Teil 1; Abweichungen nach AMR 11.1); Angebotsvorsorge bei niedrigerer Exposition; nachgehende Vorsorge nach Beendigung der Tätigkeit (Organisation über ODIN, Eintrag im Expositionsverzeichnis). Berufskrankheiten: BK 4109 (bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Nickel oder seine Verbindungen), BK 5101 (Hauterkrankungen). Nickelbedingte Tumoren der Nase und Nasennebenhöhlen fallen unter BK 4109, nicht unter BK 4203 (Adenokarzinome durch Eichen- oder Buchenholzstaub).

2. Branchen

Top-3-Branchen

  1. Galvanik (Vernickelung) — Nickelelektrolyt-Bäder, Aerosolbildung.
  2. Edelstahl-Schweißen — Schweißrauche mit Nickel-/Chrom-Anteilen.
  3. Akku-/Batterie-Industrie — Ni-Cd, Ni-MH, NiCo-Akkus.

3. Untersuchungsumfang

Anamnese: Nasennebenhöhlen-Symptome (einseitige Obstruktion, blutige Sekretion!), Hautekzem, Septum-Schäden, Atemwegsbeschwerden.

UntersuchungZweck
HNO-Inspektion (anteriore Rhinoskopie)Septumperforation, Karzinom
SpirometrieLungenfunktion
Inspektion HautNickelallergie, Kontaktekzem
Nickel im Urin (Biomonitoring; BAR 3 µg/l Urin, kein BGW nach TRGS 903)Innere Belastung
Bei Verdacht: HNO-Konsil mit Endoskopie + BildgebungNasennebenhöhlen-Krebs-Verdacht
Wichtig: Einseitige Nasenobstruktion oder blutige Sekretion bei Nickel-Exponierten — sofortige HNO-Diagnostik. Nasennebenhöhlenkrebs durch Nickel fällt unter BK 4109.

Fristen

Erste Vorsorge innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit, zweite bei Einstufung als haut- oder atemwegssensibilisierend (H317, H334), was für Nickel und die meisten Nickelverbindungen zutrifft, spätestens sechs Monate danach (sonst spätestens 12 Monate), jede weitere spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen (AMR 2.1). Nachgehende Vorsorge nach Tätigkeitsende jeweils spätestens nach 36 Monaten (AMR 2.1, § 5 Abs. 3 ArbMedVV).

4. IAAI in der Praxis

  • HNO-Anbindung für Endoskopie und ggf. CT/MRT.
  • Spirometrie und Inspektion Haut in der eigenen Praxis.
  • Ni-Urin-Biomonitoring über Labor.
  • Erfassung jeder Exposition gegenüber Stoffen der Kategorie 1A oder 1B im Expositionsverzeichnis nach § 14 Abs. 3 GefStoffV.
  • Schulung Atemschutz (Vollmaske mit P3 oder gebläseunterstützte Systeme).
  • Nachgehende-Vorsorge-Kartei in unserer digitalen Vorsorgekartei — 30+ Jahre organisiert.

5. Häufige Fragen (FAQ)

Wer braucht Nickel-Vorsorge?

Galvanik (Vernickelung), Edelstahl-Schweißer, Akku-/Batterie-Industrie, Metallrecycling, Münzen-Prägung.

BK 4109?

Lungenkrebs durch Nickel und seine Verbindungen — anerkannte Berufskrankheit nach gesicherter inhalativer Exposition.

Was ist nachgehende Vorsorge?

Vorsorge nach Tätigkeitsende, jeweils spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen. Nach dem Ausscheiden überträgt der Arbeitgeber diese Verpflichtung mit Einwilligung der Beschäftigten auf den zuständigen Unfallversicherungsträger (§ 5 Abs. 3 ArbMedVV). Notwendig wegen langer Latenzzeit von Lungen- und Nasennebenhöhlenkrebs.

Wie hoch ist Nickel-Allergierisiko?

Nickel ist das häufigste Kontaktallergen: In einer europäischen Bevölkerungsstudie mit Epikutantest (EDEN, fünf Länder einschließlich Deutschland, Alter 18 bis 74 Jahre) waren rund 14 % gegen Nickel sensibilisiert, Frauen mit etwa 22 % deutlich häufiger als Männer mit etwa 5 %. Eine Nickelallergie bedeutet nicht automatisch das Ende der Tätigkeit; der Arzt berät zu Hautschutz und Schutzmaßnahmen, bei begründetem Verdacht auf eine Berufskrankheit (BK 5101) erfolgt eine Anzeige.

Wie oft Vorsorge?

Erste Vorsorge innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit, zweite bei Einstufung als haut- oder atemwegssensibilisierend (H317, H334) spätestens sechs Monate danach (sonst spätestens 12 Monate), jede weitere spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen (AMR 2.1); nachgehende Vorsorge nach Tätigkeitsende jeweils spätestens nach 36 Monaten.

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber für aktive Vorsorge; die Berufsgenossenschaft für nachgehende Vorsorge.

6. Quellen

  • DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (2022)
  • TRGS 561 (Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen); TRGS 910 (Risikokonzept)
  • BKV Anlage 1, BK 4109 / BK 5101
  • ArbMedVV; AMR 2.1, AMR 6.3

Stand: 30. April 2026 · Johannes F. Angerer, Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst, IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Hautärztin appliziert Patch-Test mit Nickelsulfat-Pflaster
Patch-Test mit Nickelsulfat — Allergiediagnostik der Nickel-Vorsorge.
Recycling-Mitarbeiter mit P3-Atemschutz beim Sortieren ausgedienter Akkus
Akku-Recycling — typische Nickel-Exposition mit lokaler Absaugung.
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G38-Untersuchung auf einen Blick

Die G38-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte, die Nickel oder Nickelverbindungen einatmen oder auf die Haut bekommen können, etwa in der Galvanik, beim Edelstahlschweißen oder in der Batterieherstellung. Seit 2022 ist der Grundsatz G 38 durch die DGUV-Empfehlung ersetzt. Weil viele Nickelverbindungen krebserzeugend sind, gehört nach dem Ende der Tätigkeit die nachgehende Vorsorge dazu.

ArtPflicht-, Angebots- und nachgehende Vorsorge nach ArbMedVV, keine Eignungsuntersuchung
RechtsgrundlageArbMedVV Anhang Teil 1 und § 5 Abs. 3, TRGS 561
Für wenGalvanik, Edelstahlschweißen, Akku- und Batterieindustrie, Metallrecycling
Fristerste Vorsorge bis 3 Monate vor Beginn, zweite nach spätestens 6 Monaten bei Einstufung H317/H334 (bei Nickel und den meisten Verbindungen der Fall), sonst 12; dann alle 36 Monate; nachgehende Vorsorge jeweils spätestens nach 36 Monaten
KostenArbeitgeber; nachgehende Vorsorge nach Übertragung der Unfallversicherungsträger
Wer darf untersuchenFacharzt für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV)

Ist die G38-Untersuchung Pflicht?

Für den Arbeitgeber ja, sobald die Gefährdungsbeurteilung eine Pflichtvorsorge ergibt. Er muss die Vorsorge veranlassen und darf Sie erst an Arbeitsplätzen mit Nickelexposition einsetzen, wenn Sie teilgenommen haben (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV). Bei geringerer Exposition muss er Ihnen die Vorsorge anbieten.

Für Beschäftigte heißt Pflichtvorsorge: Sie nehmen am ärztlichen Beratungsgespräch teil. Ob Sie sich zusätzlich untersuchen lassen, etwa mit Lungenfunktionsprüfung, Inspektion der Nase oder Urinprobe, entscheiden Sie selbst. Die G 38 ist keine Eignungsuntersuchung. Es gibt also kein Urteil „geeignet“ oder „nicht geeignet“.

Die nachgehende Vorsorge nach dem Ende der Tätigkeit ist ein Angebot. Sie können es annehmen oder ablehnen. Mit Ihrer Einwilligung meldet der Arbeitgeber Sie dafür bei der gesetzlichen Unfallversicherung an, damit die Termine auch nach einem Arbeitgeberwechsel oder im Ruhestand weiterlaufen.

Für Arbeitgeber gilt: Wer Pflichtvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst oder Angebotsvorsorge nicht anbietet, handelt ordnungswidrig (§ 10 ArbMedVV). Außerdem ist eine Vorsorgekartei zu führen, aus der hervorgeht, wann und aus welchem Anlass die Vorsorge stattfand (§ 3 Abs. 4 ArbMedVV).

Wie läuft die G38-Untersuchung ab?

  1. Der Arzt verschafft sich vorab Kenntnis über Ihren Arbeitsplatz und die Gefährdungsbeurteilung.
  2. Im Beratungsgespräch geht es um Ihre Tätigkeit, um Beschwerden an Nase, Haut und Atemwegen und um Schutzmaßnahmen wie Atemschutz und Hautschutz.
  3. Mit Ihrem Einverständnis folgen die Untersuchungen, die oben unter Untersuchungsumfang beschrieben sind.
  4. Für das Biomonitoring geben Sie eine Urinprobe ab, die im Labor auf Nickel untersucht wird.
  5. Der Arzt bespricht die Ergebnisse mit Ihnen. Sie und Ihr Arbeitgeber erhalten eine Vorsorgebescheinigung.

Eine einseitig verstopfte Nase oder blutiger Ausfluss aus der Nase sollten Sie nicht bis zum nächsten Termin abwarten, sondern direkt beim Betriebsarzt ansprechen.

Wer darf untersuchen, und was erfährt der Arbeitgeber?

Die Vorsorge darf nur ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchführen (§ 7 ArbMedVV). Ein Hausarzt ohne diese Qualifikation kommt dafür nicht in Frage. Den Arzt beauftragt der Arbeitgeber, vorrangig den Betriebsarzt (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV).

Der Arbeitgeber erhält nur die Vorsorgebescheinigung mit Anlass und nächstem Termin (AMR 6.3). Befunde, Diagnosen und Ihre Nickelwerte im Urin unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Zeigt sich, dass die Schutzmaßnahmen im Betrieb nicht ausreichen, teilt der Arzt das dem Arbeitgeber mit und schlägt Verbesserungen vor (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV). Ihre persönlichen Befunde gibt er dabei nicht weiter. Hält er einen Tätigkeitswechsel für nötig, erfährt der Arbeitgeber das nur mit Ihrer Einwilligung.

G38-Untersuchung mit IAAI

IAAI betreut Betriebe mit Nickelexposition bundesweit, vor Ort im Betrieb oder in der Praxis. Wir organisieren das Biomonitoring, die HNO-Abklärung bei Auffälligkeiten und die Anmeldung zur nachgehenden Vorsorge. Angebot anfordern

Gibt es die G38-Untersuchung noch?

Den DGUV-Grundsatz G 38 gibt es seit 2022 nicht mehr, er wurde durch die DGUV-Empfehlung ersetzt. Die Vorsorge selbst ergibt sich unverändert aus der ArbMedVV. Die alte Bezeichnung ist in Betrieben und Arztpraxen weiter üblich.

Darf der Hausarzt die G38-Untersuchung machen?

Nur, wenn er Facharzt für Arbeitsmedizin ist oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führt (§ 7 ArbMedVV). Den Arzt beauftragt der Arbeitgeber, vorrangig den Betriebsarzt (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV).

Erfährt mein Arbeitgeber meinen Nickelwert im Urin?

Nein. Einzelwerte aus dem Biomonitoring unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, der Arbeitgeber erhält nur die Vorsorgebescheinigung. Sind Ihre Werte erhöht, bespricht der Arzt mit Ihnen mögliche Ursachen und schlägt dem Betrieb bessere Schutzmaßnahmen vor, ohne Ihre Befunde weiterzugeben.

Muss ich bei einer Nickelallergie den Arbeitsplatz wechseln?

Nein, eine Nickelallergie führt bei der Vorsorge nicht automatisch zu einem Tätigkeitswechsel. Der Arzt berät zu Hautschutz, geeigneten Handschuhen und zur Vermeidung von Hautkontakt. Besteht der begründete Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung, zeigt er ihn dem Unfallversicherungsträger an (§ 202 SGB VII); einen Tätigkeitswechsel erfährt der Arbeitgeber nur mit Ihrer Einwilligung.

Brauchen Edelstahlschweißer neben der G38-Untersuchung weitere Vorsorge?

Häufig ja. Beim Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen entstehen Schweißrauche mit Nickel und Chrom(VI). Je nach Gefährdungsbeurteilung kommen die Vorsorge bei Schweißrauchen (früher G 39) und bei Chrom(VI)-Verbindungen (früher G 15) hinzu; die Anlässe lassen sich in einem Termin bündeln.

Wie lange dauert die G38-Untersuchung?

Die Dauer hängt vom Umfang ab, also ob Lungenfunktion, Nasen- und Hautinspektion und eine Urinprobe dazukommen. Das Ergebnis des Biomonitorings liegt erst nach der Auswertung im Labor vor. Die Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV).