Gefahrstoffe · DGUV-Empfehlung

G1.1-Untersuchung: Vorsorge bei Quarzstaub (silikogener Staub)

Auf einen Blick: Pflichtvorsorge: „Bei Tätigkeiten mit silikogenem Staub, wenn eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann."Angebotsvorsorge: Bei Tätigkeiten mit silikogenem Staub, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Arbeitgeber keine Pflichtvorsorge zu veranlassen hat."
Dr. med. Fabian Wengler · Aktualisiert 30. April 2026 · 12 Min Lesezeit

„Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit silikogenem Staub, wenn eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann. Der Beurteilungsmaßstab für silikogenen A-Staub (0,05 mg/m³, TRGS 559) ist formal kein AGW und daher als Abschneidekriterium nach AMR 11.1 nicht geeignet — Pflichtvorsorge ist grundsätzlich zu veranlassen“

— DGUV-Empfehlung

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Fristen der Vorsorge
Erste Vorsorge
innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 1)
Zweite Vorsorge
spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 2 Buchst. c)
Jede weitere Vorsorge
spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3)
Nachgehende Vorsorge
nach Ende der Tätigkeit anzubieten, jeweils spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 3, § 5 Abs. 3 ArbMedVV)
Die Fristen sind Höchstfristen. Der Arzt oder die Ärztin kann kürzere Fristen festlegen, wenn dies aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig ist (AMR 2.1 Ziffer 3 Abs. 4).

1. Worum geht es?

Kristalliner Quarzfeinstaub und Cristobalit sind krebserzeugend Kategorie 1A nach TRGS 906 (alveolengängige Fraktion). Verursachen Silikose (Pneumokoniose) und sekundär Lungenkrebs.
Pflichtvorsorge:bei Tätigkeiten mit silikogenem Staub, wenn eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann.
Angebotsvorsorge: Bei Tätigkeiten mit silikogenem Staub, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Arbeitgeber keine Pflichtvorsorge zu veranlassen hat.
‍Nachgehende Vorsorge nach Tätigkeitsende.

Berufskrankheiten: BK 4101 (Silikose), BK 4102 (Silikose mit aktiver Lungentuberkulose / Siliko-Tuberkulose), BK 4111 (chronische obstruktive Bronchitis/Emphysem bei Steinkohle-Bergleuten unter Tage mit kumulativer Dosis ≥ 100 Feinstaubjahren), BK 4112 (Lungenkrebs bei nachgewiesener Silikose oder Siliko-Tuberkulose).

2. Branchen

  1. Steinbruch / Steinverarbeitung — Sägen, Schleifen, Sandstrahlen.
    Bergbau / Tunnel- und Stollenbau - Vortrieb, Abbau, Förderung
  2. Bauwirtschaft — Trockenbauschneiden, Beton-Sanierung, Fräsarbeiten.
  3. Glasherstellung / Keramik / Gießerei — Quarzsand, feuerfeste Materialien.

3. Untersuchungsumfang

UntersuchungZweck
Spirometrie (FEV1, FVC, Tiffeneau)Lungenfunktion, Restriktion, COPD
Röntgen-Thorax (ILO-Klassifikation)bei rechtfertigender Indikation: Silikose-Diagnostik (p, q, r-Strukturen)
Bei Verdacht: HRCTDetail-Diagnostik Silikose
Tuberkulose-Anamnese / IGRABK-4102-Risiko
Anmeldung über DGUV Vorsorge: Bei Quarz-1A-Exposition ist die Anmeldung über das Meldeportal DGUV Vorsorge (www.dguv-vorsorge.de) Voraussetzung für die nachgehende Vorsorge

Fristen

Erstvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit; zweite Vorsorge spätestens nach 12 Monaten, weitere spätestens alle 36 Monate je nach Exposition; nachgehende Vorsorge nach Tätigkeitsende spätestens alle 36 Monate, kürzere Abstände nach ärztlicher Festlegung.

4. IAAI in der Praxis

  • Spirometrie und Anbindung Pneumologie/Radiologie für ILO-Befundung.
  • Anmeldung über DGUV Vorsorge: Bei Quarz-1A-Exposition ist die Anmeldung über das Meldeportal DGUV Vorsorge (www.dguv-vorsorge.de) Voraussetzung für die nachgehende Vorsorge; Nachgehende-Vorsorge-Kartei über 30+ Jahre.
  • Schulung Atemschutz (P2/P3) und Nass-Verfahren bei Bauarbeiten.
  • BK-Begleitung bei Silikose-Verdacht.

5. Häufige Fragen (FAQ)

Wer braucht Quarzstaub-Vorsorge?

Steinbruch/Steinverarbeitung, Bauwirtschaft (Schneiden, Schleifen), Glas-/Keramik-/Gießerei. Pflichtvorsorge, wenn eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann.

Was ist die ILO-Klassifikation?

Internationale Standardisierung der Pneumokoniose-Bildbefundung. p/q/r-Strukturen kennzeichnen Silikose-Stadium.

Wie lange nachgehende Vorsorge?

Spätestens alle 36 Monate (AMR 2.1), kürzere Abstände nach ärztlicher Festlegung; wegen der langen Latenzzeit von Silikose und assoziiertem Lungenkrebs über viele Jahre.

Welche BK-Nummern?

BK 4101 (Silikose), 4102 (Siliko-Tuberkulose), 4111 (COPD bei Steinkohlebergleuten unter Tage), 4112 (Lungenkrebs bei Silikose).

Welche Schutzmaßnahmen?

TRGS 559: Substitution — quellnahe Absaugung — Nass-Verfahren — Atemschutz P2/P3 als letzte Stufe.

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Der Arbeitgeber muss nachgehende Vorsorge anbieten; nur mit Einwilligung der Person kann er sie an den Unfallversicherungsträger übertragen (§ 5 Abs. 3 ArbMedVV).

6. Quellen

  • DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (2022)
  • TRGS 559 (Mineralischer Staub); ArbMedVV; GefStoffV
    AMR 11.1
  • BKV Anlage 1, BK 4101 / 4102 / 4111 / 4112
  • ILO-Klassifikation der Pneumokoniose-Bildbefunde

Stand: 30. April 2026 · Dr. med. Fabian Wengler, Arzt im arbeitsmedizinischen Dienst, IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Spirometrie-Erstuntersuchung eines Steinmetzes
Spirometrie als Standard-Diagnostik der Quarzstaub-Vorsorge.
Tunnelbauer mit Vollmaske und P3-Filter beim Vortrieb mit Bewässerungssystem
Tunnelvortrieb mit Bewässerung und Atemschutz — Quarzstaub-Prävention.
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G1.1-Untersuchung auf einen Blick

Die G1.1-Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte, die quarz- oder cristobalithaltigen Feinstaub einatmen, etwa beim Schneiden von Beton und Naturstein, im Tunnelbau oder in Gießereien. Seit 2022 ersetzt die DGUV-Empfehlung den früheren Grundsatz G 1.1. Ziel ist, Silikose und Lungenkrebs früh zu erkennen.

ArtPflichtvorsorge bei wiederholter Exposition, sonst Angebotsvorsorge; nachgehende Vorsorge
RechtsgrundlageArbMedVV Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 (Pflicht) und Abs. 2 Nr. 1 (Angebot); nachgehende Vorsorge § 5 Abs. 3 ArbMedVV
Für wenBau, Steinbruch und Steinverarbeitung, Tunnelbau, Glas, Keramik, Gießerei
Fristvor Aufnahme der Tätigkeit, spätestens nach 12 Monaten, dann spätestens alle 36 Monate (AMR 2.1)
Kostenträgt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG); nach Übertragung der nachgehenden Vorsorge der Unfallversicherungsträger
Wer untersuchtFacharzt für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV)

Werde ich bei der Quarzstaub-Vorsorge geröntgt?

Nicht automatisch. Eine Röntgenaufnahme der Lunge braucht nach dem Strahlenschutzrecht eine rechtfertigende Indikation, die der Arzt im Einzelfall prüft, zum Beispiel nach Dauer und Höhe der Exposition oder bei auffälligen Befunden. Vorhandene Aufnahmen werden berücksichtigt, damit Sie keine unnötige Strahlung erhalten. Bringen Sie frühere Röntgenbilder und Befunde deshalb mit.

Wie alle Untersuchungen in der Vorsorge erfolgt das Röntgen nur mit Ihrem Einverständnis. Bei Pflichtvorsorge ist die Teilnahme am Beratungsgespräch Voraussetzung für die Tätigkeit (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV). Die Pflichtvorsorge gilt auch dann als erfüllt, wenn Sie Spirometrie oder Röntgen ablehnen.

Wer darf nach G 1.1 untersuchen und was erfährt der Arbeitgeber?

Nur ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Ein Hausarzt darf die Vorsorge nur übernehmen, wenn er eine dieser Qualifikationen hat. Für die Befundung von Röntgenbildern nach ILO-Klassifikation zieht der Betriebsarzt bei Bedarf Radiologen oder Lungenfachärzte hinzu. Ist ein Betriebsarzt bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig ihn beauftragen (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV).

Der Arbeitgeber erhält nur eine Vorsorgebescheinigung: dass, wann und aus welchem Anlass der Termin stattfand und wann die nächste Vorsorge ansteht. Befunde bleiben unter ärztlicher Schweigepflicht.

Die IAAI führt die Quarzstaub-Vorsorge bundesweit durch, vor Ort im Betrieb oder in der Praxis. Angebot anfordern

Ist die G1.1-Untersuchung Pflicht?

Ja, bei Tätigkeiten mit silikogenem Staub muss der Arbeitgeber Pflichtvorsorge veranlassen, sobald eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann. Quarzfeinstaub ist krebserzeugend, deshalb kommt es nicht auf die Überschreitung des Beurteilungsmaßstabs von 0,05 mg/m³ an. Verpflichtend ist die Teilnahme am Beratungsgespräch, Untersuchungen können Sie ablehnen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbMedVV).

Was wird bei der G1.1-Untersuchung gemacht?

Kern der G1.1-Untersuchung sind ein Beratungsgespräch mit Arbeits- und Rauchanamnese, eine Lungenfunktionsprüfung und, wenn der Arzt eine rechtfertigende Indikation sieht, ein Röntgenbild der Lunge nach ILO-Klassifikation. Weil Silikose das Tuberkuloserisiko erhöht, fragt der Arzt auch nach früheren Tuberkulose-Erkrankungen. Bei Verdacht folgen weitere Untersuchungen wie ein HRCT.

Gilt der Grundsatz G 1.1 noch?

Nein, die DGUV hat den Grundsatz G 1.1 2022 durch die DGUV-Empfehlung ersetzt. Die Nummer G 1.1 ist im Betriebsalltag weiter üblich. Die Pflicht zur Vorsorge ergibt sich nicht aus der DGUV-Empfehlung, sondern aus der ArbMedVV.

Was ist der Unterschied zur Vorsorge bei allgemeinem Staub?

Die frühere G 1.4 betrifft Staub ohne Quarz- oder Asbestanteil, die G 1.1 krebserzeugenden Quarzstaub mit strengeren Regeln. Dazu gehört die nachgehende Vorsorge nach dem Ausscheiden (§ 5 Abs. 3 ArbMedVV). Liegen beide Belastungen vor, kann der Betriebsarzt die Anlässe in einem Termin zusammenfassen.