Arbeitsmedizin

Kurz beantwortet: Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist der Rahmen, in dem ein Unternehmen drei Bereiche steuert: den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz (ArbSchG, ASiG, ArbMedVV), das ebenfalls vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX und die freiwillige Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Für BGF dürfen Sie nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 Euro je Beschäftigtem und Kalenderjahr steuerfrei und damit auch beitragsfrei aufwenden, wenn die Leistungen zusätzlich zum Lohn erbracht werden und die Qualitätsanforderungen der §§ 20 und 20b SGB V nach dem GKV-Leitfaden Prävention erfüllen. Die Krankenkassen unterstützen Betriebe dabei nach § 20b SGB V. Ein Gesundheitstag wirkt, wenn er auf einer Bedarfsanalyse aufbaut, Messergebnisse vertraulich bleiben und Folgeangebote übers Jahr geplant sind. Arbeitsmedizinische Leistungen der IAAI kosten 105 bis 180 Euro netto je Stunde.

Was unterscheidet BGM, BGF, Arbeitsschutz und BEM?

Die vier Begriffe werden oft gleichgesetzt. Für die Planung lohnt die Trennung, weil nur ein Teil freiwillig ist und nur ein Teil steuerlich gefördert wird.

BereichPflicht?RechtsgrundlageTypische Inhalte
Arbeitsschutzja, ab dem ersten BeschäftigtenArbSchG, ASiG, ArbMedVV, DGUV Vorschrift 2Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Unterweisung, Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)ja, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren§ 167 Abs. 2 SGB IXKlärungsgespräch mit Zustimmung der betroffenen Person, Maßnahmen gegen erneute Arbeitsunfähigkeit
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)nein§ 20b SGB V, steuerlich § 3 Nr. 34 EStGBewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Suchtprävention, gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)als Ganzes neinkein eigenes GesetzZiele, Zuständigkeiten, Analyse, Maßnahmenplan und Auswertung für alle drei Bereiche

Ein Gesundheitstag ist eine BGF-Maßnahme. Er kann Pflichtaufgaben unterstützen, etwa wenn Sie am selben Tag Angebotsvorsorgen anbieten, ersetzt sie aber nicht. Wer noch keine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung hat (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG), sollte diese vor einem Gesundheitstag angehen; ihre Ergebnisse liefern ohnehin die besten Themen für die Stationen.

Wie viel Gesundheitsförderung ist steuerfrei?

§ 3 Nr. 34 EStG stellt Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit steuerfrei, soweit sie 600 Euro je Beschäftigtem und Kalenderjahr nicht übersteigen. Der Betrag gilt unverändert auch 2026. Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden; eine Umwandlung von Gehalt ist nicht begünstigt. Was lohnsteuerfrei zusätzlich gezahlt wird, gehört nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV auch nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.

Welche Leistungen darunter fallen, regelt die Umsetzungshilfe des Bundesfinanzministeriums vom 20. April 2021. Es gibt zwei Wege:

  • Zertifizierte Präventionskurse: Kurse zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention sind begünstigt, wenn eine Krankenkasse oder eine beauftragte Stelle sie zertifiziert hat, meist die Zentrale Prüfstelle Prävention. Kaufen Sie einen zertifizierten Kurs ein, muss er inhaltlich identisch sein, das Zertifikat auf die Kursleitung lauten und bei Kursbeginn gültig sein.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung im Prozess: Kurse und Vorträge zu Stressbewältigung, Bewegung, Ernährung und Suchtprävention brauchen keine Zertifizierung, wenn sie Teil eines strukturierten innerbetrieblichen Prozesses sind. Dazu gehören eine Bedarfsanalyse, etwa durch Befragung oder Auswertung des Krankenstands, und die Einbindung der Beschäftigten oder ihrer Vertretung sowie von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.

Als Beleg zum Lohnkonto nehmen Sie die Teilnahmebescheinigung und eine Erklärung, dass die Maßnahme in diesem Prozess umgesetzt wurde. Bei Vorträgen genügt eine Anwesenheitsliste mit dem wesentlichen Inhalt. Die Kosten dürfen Sie gleichmäßig auf die Teilnehmenden verteilen. Ein Beispiel: Ein Rückenkurs für 12 Beschäftigte kostet 1.800 Euro; das sind 1.800 / 12 = 150 Euro je Person, die vom Freibetrag von 600 Euro abgehen.

Nicht begünstigt sind nach der Umsetzungshilfe unter anderem Beiträge für Fitnessstudios und Sportvereine, Massagen, physiotherapeutische Behandlungen, Verpflegung und Screenings ohne Verknüpfung mit Maßnahmen der Gesundheitsförderung. Manches ist dagegen gar kein Arbeitslohn und belastet den Freibetrag nicht, weil es im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse liegt. Dazu zählen Analysen und Mitarbeiterbefragungen, die Beratung der Führungskräfte zur Arbeitsgestaltung, Maßnahmen des BEM, Veranstaltungen zur Gesundheitsförderung, Schutzimpfungen nach Empfehlung der STIKO sowie Gesundheits-Check-ups bis zu dem Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen dafür erstatten würden.

Wie unterstützen die Krankenkassen?

Nach § 20b SGB V fördern die Krankenkassen den Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen in Betrieben. Sie erheben gemeinsam mit Beschäftigten, Unternehmensleitung, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit die gesundheitliche Situation, entwickeln Verbesserungsvorschläge und unterstützen deren Umsetzung. Dabei arbeiten sie mit der Unfallversicherung und den Arbeitsschutzbehörden zusammen. Was die Kassen konkret leisten, beschreibt der GKV-Leitfaden Prävention, zuletzt in der Fassung vom 17. Dezember 2025.

Ansprechpartner ist jede Krankenkasse, bei der ein Teil Ihrer Beschäftigten versichert ist. Wissen Sie nicht, an welche Sie sich wenden sollen, hilft die BGF-Koordinierungsstelle Ihres Landes (§ 20b Abs. 3 SGB V). Die Kassen beraten zeitlich befristet als Hilfe zur Selbsthilfe. Ihre Angebote rechnen sie nicht pro Kopf ab; sie stehen allen Beschäftigten offen. Unterstützt eine Kasse Ihren BGF-Prozess, kann ihre Bescheinigung als steuerlicher Beleg dienen.

Wie planen Sie einen Gesundheitstag Schritt für Schritt?

1. Bedarf klären

Legen Sie zuerst fest, was der Tag erreichen soll. Gute Quellen sind die Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastung, die Auswertung Ihres Krankenstands, eine kurze Befragung der Beschäftigten und die Erfahrungen aus der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses. In einer Spedition mit viel Heben und Tragen stehen andere Themen oben als in einer Verwaltung mit Bildschirmarbeit und Zeitdruck. Binden Sie Betriebsrat, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit von Anfang an ein; das verlangt auch die Finanzverwaltung für die Steuerfreiheit.

2. Stationen auswählen

Wählen Sie vier bis sechs Stationen, die zum Bedarf passen, statt möglichst viele. Jede Station sollte in ein Folgeangebot münden, etwa einen Kurs oder eine Beratung.

StationPersonalPlatz und MaterialAufwandSteuerliche Einordnung
Rückengesundheit mit angeleiteten ÜbungenPhysio- oder Sporttherapeutfreie Fläche, Matten, höhenverstellbarer TischmittelBewegungsförderung, begünstigt im BGF-Prozess
Ergonomie am BildschirmarbeitsplatzFachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarztdirekt am ArbeitsplatzgeringBeratung zur Arbeitsgestaltung, kein Arbeitslohn
Blutdruck, Taillenumfang, KörpergewichtÄrztin oder medizinisches Fachpersonalabgeschirmter Platz, MessgerätegeringCheck-up, kein Arbeitslohn bis zum Erstattungsbetrag der Krankenkassen
Blutzucker und Cholesterin aus KapillarblutÄrztin oder medizinisches Fachpersonalabgeschirmter Platz, Hygiene, Entsorgungmittelwie Check-up, Beratung zu den Ergebnissen anschließen
Sehtestbetriebsärztliches Teamruhiger, gut beleuchteter Raummittelals Angebotsvorsorge bei Bildschirmarbeit nach ArbMedVV möglich
Ernährung, Vortrag oder BeratungErnährungsfachkraftRaum für Vortrag oder BeratungstischgeringErnährung, begünstigt, Anwesenheitsliste führen
Stress und EntspannungFachkraft für Stressbewältigungruhiger RaumgeringStressbewältigung, begünstigt im BGF-Prozess
GrippeimpfungÄrztin und medizinisches FachpersonalRaum mit Liege, Kühlkette, Aufklärung, DokumentationhochSTIKO-Impfung, kein Arbeitslohn
Arbeitsmedizinische VorsorgeBetriebsarztUntersuchungsraumhochPflicht- oder Angebotsvorsorge, keine BGF

3. Ablauf organisieren

Planen Sie Zeitfenster je Abteilung, damit der Betrieb weiterläuft, und vergeben Sie für Impfung und Vorsorge feste Termine. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV). Für Messstationen brauchen Sie einen Bereich, in dem niemand mithört oder mitliest. Klären Sie früh, wer Material, Impfstoff und Entsorgung übernimmt.

4. Einladen und informieren

Kündigen Sie den Tag über die Kanäle an, die Ihre Beschäftigten tatsächlich lesen, also auch Aushang und Teamrunde, wenn viele keinen Rechner am Arbeitsplatz haben. Sagen Sie klar, dass die Teilnahme freiwillig ist und wer welche Ergebnisse erfährt.

5. Datenschutz bei Messungen sichern

Blutdruck, Blutzucker oder Sehschärfe sind Gesundheitsdaten und gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Daten. Lassen Sie sie nur von Fachpersonal erheben, das der Schweigepflicht unterliegt, holen Sie die ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmenden ein und geben Sie die Ergebnisse nur der getesteten Person. Der Arbeitgeber erhält höchstens eine zusammengefasste Auswertung ohne Namen, und nur in Gruppen, die groß genug sind, dass niemand erkennbar ist. Der Betriebsarzt ist an die ärztliche Schweigepflicht gebunden (§ 8 Abs. 1 ASiG). Aus einer arbeitsmedizinischen Vorsorge erfahren Sie nur, dass, wann und aus welchem Anlass sie stattgefunden hat (§ 6 Abs. 3 ArbMedVV).

6. Auswerten und weitermachen

Zählen Sie die Teilnahme je Station, holen Sie kurzes Feedback ein und lassen Sie sich von den Fachleuten die anonymen Gesamtergebnisse erklären. Daraus leiten Sie zwei oder drei Maßnahmen für die folgenden Monate ab, zum Beispiel einen Rückenkurs, eine Ergonomieberatung für eine Abteilung oder eine Vortragsreihe zu Schlaf und Schichtarbeit. Dokumentieren Sie Teilnahmebescheinigungen und Anwesenheitslisten für das Lohnkonto.

Welche Stationen passen zu welchem Betrieb?

Die Auswahl folgt der Gefährdungsbeurteilung und dem Krankenstand, nicht dem Katalog eines Anbieters. Einige Muster wiederholen sich trotzdem:

  • Produktion und Logistik: Heben, Tragen und Zwangshaltungen sprechen für Rückengesundheit und Ergonomie an Maschinen und Packplätzen. In lauten Bereichen passt ein Hörtest, der eine fällige Lärmvorsorge aber nicht ersetzt.
  • Büro und Verwaltung: Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz, Sehtest im Rahmen der Angebotsvorsorge und Stressbewältigung bei hoher Arbeitsdichte.
  • Schichtbetriebe: Ernährung und Schlaf bei wechselnden Arbeitszeiten, dazu Termine für Vorsorge und Impfung außerhalb der Kernzeit, damit auch Spät- und Nachtschicht teilnehmen können.
  • Pflege und Kundenkontakt: Grippeimpfung nach STIKO-Empfehlung, Rückengesundheit beim Bewegen von Menschen und Angebote zur Stressbewältigung.

Kleine Betriebe müssen nicht alles selbst stemmen. Mehrere Unternehmen in einem Gewerbegebiet können einen Gesundheitstag gemeinsam ausrichten; die BGF-Koordinierungsstellen fördern nach § 20b Abs. 3 SGB V ausdrücklich überbetriebliche Netzwerke.

Checkliste für den Gesundheitstag

  • Ziel und Zielgruppe festgelegt, Bedarf aus Gefährdungsbeurteilung, Krankenstand oder Befragung abgeleitet
  • Betriebsrat, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit eingebunden
  • Krankenkasse oder BGF-Koordinierungsstelle angefragt
  • Stationen mit Personal, Raum und Material geplant, Folgeangebot je Station benannt
  • Zeitfenster je Abteilung und Termine für Impfung und Vorsorge vergeben
  • Einladung mit Hinweis auf Freiwilligkeit und Vertraulichkeit verschickt
  • Einwilligungen und abgeschirmte Messplätze vorbereitet
  • Teilnahmebescheinigungen, Anwesenheitslisten und Kostenaufteilung je Teilnehmer für das Lohnkonto gesichert
  • Auswertung terminiert und Maßnahmen für die nächsten Monate festgelegt

Was die IAAI für Ihr BGM übernimmt

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH verbindet BGM mit der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung. Zum Einstieg bieten wir eine kostenlose BGM-Potenzialanalyse an. Darauf aufbauend begleiten wir die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, die Einführung des BEM mit dem Betriebsarzt als medizinischem Berater, Suchtprävention mit Betriebsvereinbarung und Führungskräfteschulung, Hitzeaktionspläne und Demografieberatung. Für Ihren Gesundheitstag bringen wir die ärztlichen Bausteine mit: Impfaktionen im Betrieb, etwa gegen Grippe und COVID-19, sowie arbeitsmedizinische Vorsorge vor Ort. Arbeitsmedizinische Leistungen kosten 105 bis 180 Euro netto je Stunde. Vorsorgen rechnen wir nach Aufwand ab, mit 40 Euro Bereitstellung je Einsatz; sie sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Mehr zum Vorgehen finden Sie auf der Seite BGM und Prävention.

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Häufige Fragen zu BGM und Gesundheitstag

Ist ein Gesundheitstag für Arbeitgeber Pflicht?

Nein. Betriebliche Gesundheitsförderung ist freiwillig. Pflicht sind der Arbeitsschutz mit Gefährdungsbeurteilung und arbeitsmedizinischer Vorsorge sowie das BEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Ein Gesundheitstag kann diese Pflichten ergänzen, etwa durch Angebotsvorsorgen am selben Tag.

Wie viel darf ich steuerfrei für die Gesundheit meiner Beschäftigten ausgeben?

Bis zu 600 Euro je Beschäftigtem und Kalenderjahr nach § 3 Nr. 34 EStG, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn. Die Leistungen müssen den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen, also zertifiziert oder Teil eines strukturierten BGF-Prozesses sein. Sozialversicherungsbeiträge fallen darauf ebenfalls nicht an.

Zählt eine Grippeimpfung im Betrieb auf den Freibetrag?

Nein. Schutzimpfungen nach Empfehlung der STIKO liegen nach der Umsetzungshilfe des Bundesfinanzministeriums im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse. Sie sind damit kein Arbeitslohn und belasten die 600 Euro nicht.

Muss jeder Präventionskurs zertifiziert sein?

Nein. Zertifiziert sein müssen Kurse zur individuellen Prävention, die Sie einkaufen oder bezuschussen. Kurse und Vorträge innerhalb eines strukturierten BGF-Prozesses mit Bedarfsanalyse und Beteiligung der Beschäftigten brauchen kein Zertifikat, wohl aber eine Teilnahmebescheinigung und eine Erklärung zum Prozess als Beleg.

Erfährt der Arbeitgeber die Messwerte vom Gesundheitstag?

Nein. Die Werte gehören der getesteten Person. Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt, und der Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht. Sie erhalten höchstens eine anonyme Gesamtauswertung, bei arbeitsmedizinischer Vorsorge nur die Vorsorgebescheinigung.

Was ist der Unterschied zwischen BGM und BEM?

Das BEM ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren für einzelne Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. BGM ist der Rahmen, in dem Sie Arbeitsschutz, BEM und freiwillige Gesundheitsförderung gemeinsam planen und auswerten.

Quellen

BGM in der Praxis: Gesundheitstag planen und Gesundheitsförderung umsetzen

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH verbindet BGM mit betriebsärztlicher Betreuung, Impfaktionen und Vorsorge vor Ort.

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