Arbeitssicherheit

Kurz beantwortet: Ob sich eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) lohnt, hängt an den Stunden, die Ihr Betrieb nach DGUV Vorschrift 2 braucht. Eine externe Sifa kostet bei der IAAI 70 bis 120 Euro netto je Stunde, und Sie bezahlen nur die vereinbarten Einsatzstunden. Eine interne Sifa braucht eine Basisqualifikation, zwei Jahre Berufspraxis und einen Qualifizierungslehrgang, der an der DGUV Akademie 60 bis 85 Wochen dauert. Danach tragen Sie die Kosten der Fortbildung und stellen die Fachkraft dafür bei vollem Gehalt frei (§ 5 Abs. 3 ASiG). Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit verdienen Vollzeitbeschäftigte in der Arbeitssicherheit im Median 5.462 Euro brutto im Monat, das entspricht beim Jahresbrutto rund 550 bis 940 externen Stunden.

Welche Wege gibt es überhaupt?

Jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen (§ 5 ASiG). Dafür gibt es drei Wege: eine eigene Beschäftigte oder einen eigenen Beschäftigten, eine freiberufliche Fachkraft oder einen überbetrieblichen Dienst (§ 19 ASiG). Rechtlich sind die Wege gleichwertig. In allen Fällen ist die Fachkraft bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei, darf wegen ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden und untersteht unmittelbar der Betriebsleitung (§ 8 ASiG). Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt bei Ihnen.

Welche Qualifikation eine Sifa nachweisen muss und woran Sie einen guten Anbieter erkennen, steht im Beitrag Fachkraft für Arbeitssicherheit finden. Hier geht es um die Kosten beider Wege und um die Frage, ab welcher Betriebsgröße sich eine eigene Fachkraft rechnet.

Was kostet eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Zu den Kosten einer internen Sifa gehören Gehalt, Qualifizierung, Überbrückung, Fortbildung, Ausstattung und Vertretung.

Für das Gehalt gibt es eine amtliche Orientierung. Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit führt den Beruf „Fachkraft Arbeitssicherheit“ unter der Berufsgattung 53123 (Arbeitssicherheit, Spezialistentätigkeiten). Für Vollzeitbeschäftigte in Deutschland nennt er einen Median von 5.462 Euro brutto im Monat. Ein Viertel verdient weniger als 4.248 Euro, ein Viertel mehr als 6.900 Euro. Im produzierenden Gewerbe ohne Bau liegt der Median bei 6.756 Euro. Hinzu kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Für die Qualifizierung braucht Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter zuerst eine Basisqualifikation als Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker oder Meister mit zwei Jahren Praxis (§ 4 DGUV Vorschrift 2). Dann folgt der Qualifizierungslehrgang. An der DGUV Akademie dauert er im Standardkurs rund 85 Wochen, im Schnellläufer-Kurs rund 60 Wochen. Der Lehrgang rechnet im Standardkurs mit mindestens einem Arbeitstag pro Woche für Lernzeit und Praktikum, im Schnellläufer-Kurs mit mindestens zwei. Im Ablaufplan stehen gut fünf Seminarwochen und rund 75 Tage selbstorganisierte Lernzeit und Praktikum im Betrieb. Meldet Ihr Unfallversicherungsträger die Teilnahme an, übernimmt er laut Lehrgangsbeschreibung Lehrgangs- und Reisekosten. Melden Sie selbst an, zahlen Sie den Lehrgang vor dem ersten Seminar. Fragen Sie deshalb zuerst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Bestellt werden darf die Fachkraft erst mit abgeschlossenem Lehrgang. Während der Ausbildung brauchen Sie also weiter eine externe Sifa, die Sie parallel bezahlen.

Nach der Bestellung müssen Sie der Fachkraft die nötige Fortbildung ermöglichen und die Kosten tragen. Eine angestellte Sifa stellen Sie dafür unter Fortzahlung des Gehalts frei (§ 5 Abs. 3 ASiG). Die Fortbildungen gehören in den regelmäßigen Bericht der Fachkraft (§ 5 DGUV Vorschrift 2). Wechselt sie aus einer anderen Branche zu Ihnen und hat ihr branchenspezifisches Lernfeld 6 bei einem anderen Träger absolviert, müssen Sie für die fehlenden Branchenkenntnisse sorgen (§ 4 Abs. 8 DGUV Vorschrift 2).

Außerdem stellen Sie Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel, soweit die Aufgaben das erfordern (§ 5 Abs. 2 ASiG). Bei Urlaub, Krankheit oder Kündigung müssen Sie selbst für Ersatz sorgen. Haben Sie einen Betriebsrat, braucht die Bestellung einer angestellten Sifa seine Zustimmung, ebenso die Abberufung (§ 9 Abs. 3 ASiG).

Was kostet eine externe Fachkraft pro Stunde?

Bei der IAAI kostet die sicherheitstechnische Betreuung 70 bis 120 Euro netto je Stunde, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Der genaue Satz hängt von Branche, Standort und Umfang ab. Wegezeiten zählen nach DGUV Vorschrift 2 nicht als Einsatzzeit. Ob je Einsatz eine Bereitstellung anfällt, steht im Angebot. Lehrgang, Fortbildung und Vertretung organisiert der Dienst, und bis zu einem Drittel der Leistungen darf digital laufen, wenn die Fachkraft den Betrieb durch eine Erstbegehung kennt (§ 6 DGUV Vorschrift 2).

Für den Vergleich zählt die Zahl der Stunden. Ein günstiger Stundensatz hilft wenig, wenn das Angebot weniger Einsatzzeit enthält, als Ihr Betrieb braucht. Wie sich die Sifa-Kosten nach Betriebsgröße und Betreuungsgruppe zusammensetzen, zeigt die Seite Fachkraft für Arbeitssicherheit Kosten.

Wie viele Sifa-Stunden braucht Ihr Betrieb?

Ab mehr als 20 Beschäftigten gilt die Regelbetreuung nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2. Die Grundbetreuung beträgt je nach Betreuungsgruppe 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr. Gerechnet wird mit allen Beschäftigten nach Köpfen, die Gewichtung der Teilzeitkräfte gilt nur für die Schwelle von 20. Die Summe teilen sich Betriebsarzt und Sifa, jede Seite übernimmt mindestens 20 Prozent. In unseren Angeboten übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit üblicherweise 70 Prozent. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang Sie mit beiden Fachleuten ermitteln.

Vier Rechenbeispiele mit einem Sifa-Anteil von 70 Prozent, ohne betriebsspezifische Betreuung:

BetriebBeschäftigte (Köpfe)GruppeGrundbetreuung pro JahrSifa-Anteil (70 %)Kosten extern pro Jahr (netto)
Elektroinstallation45II (1,5 h)67,5 Stunden47,25 Stunden3.307,50 bis 5.670 Euro
IT-Dienstleister180III (0,5 h)90 Stunden63 Stunden4.410 bis 7.560 Euro
Schlachten und Fleischverarbeitung400I (2,5 h)1.000 Stunden700 Stunden49.000 bis 84.000 Euro
Hochbau800I (2,5 h)2.000 Stunden1.400 Stunden98.000 bis 168.000 Euro

Der Elektrobetrieb und der IT-Dienstleister kommen mit 47 und 63 Stunden im Jahr aus, das ist weniger als ein Arbeitstag pro Monat. Eine eigene Fachkraft wäre dort kaum ausgelastet. Beim Fleischverarbeiter und beim Bauunternehmen sieht es anders aus, dort entsprechen die Stunden einem großen Teil einer Stelle oder mehr. Ihre eigene Betreuungsgruppe und die Aufteilung berechnet der DGUV-Rechner.

Ab wann lohnt sich eine eigene Sifa?

Eine einfache Schwelle ergibt sich, wenn Sie das Jahresgehalt einer internen Vollzeitkraft durch den externen Stundensatz teilen. Beim Median aus dem Entgeltatlas sind das rechnerisch 12 mal 5.462 Euro, also 65.544 Euro brutto im Jahr. Für dieses Geld bekommen Sie bei 120 Euro je Stunde rund 546 externe Stunden, bei 70 Euro rund 936 Stunden.

Übertragen auf die Grundbetreuung mit 70 Prozent Sifa-Anteil heißt das:

BetreuungsgruppeSifa-Stunden je Kopf und JahrBeschäftigte, ab denen die externen Kosten das Mediangehalt erreichen
Gruppe I1,75rund 310 bis 540
Gruppe II1,05rund 520 bis 890
Gruppe III0,35rund 1.560 bis 2.680

Die Spanne ergibt sich aus dem Stundensatz: Bei 120 Euro ist die Schwelle früher erreicht als bei 70 Euro. Drei Punkte verschieben das Ergebnis. Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Fortbildung, Ausstattung und Vertretung machen die interne Lösung teurer und heben die Schwelle. Die betriebsspezifische Betreuung kommt auf beiden Seiten hinzu und senkt die Schwelle, weil der Stundenbedarf steigt. Und eine angestellte Fachkraft kann weitere Aufgaben übernehmen, etwa im Brandschutz oder Umweltschutz, die Sie sonst getrennt einkaufen. Auf die Einsatzzeit nach DGUV Vorschrift 2 werden aber nur Sifa-Aufgaben angerechnet.

Viele Betriebe bestellen keine Vollzeitkraft, sondern einen Meister oder Techniker, der die Sifa-Aufgabe neben seiner Arbeit übernimmt. Dann kostet die Sifa den Gehaltsanteil der freigestellten Zeit, plus Lehrgangszeit und Fortbildung. Das kann sich schon bei kleinerem Stundenbedarf rechnen, wenn die Person ohnehin im Betrieb ist und Zeit dafür hat. Planen Sie aber ehrlich: Die Einsatzzeit muss tatsächlich frei sein, sonst bleibt die Arbeitssicherheit liegen, sobald in der Produktion viel los ist.

Entscheidungstabelle: intern oder extern?

Ihre SituationEher internEher extern
bis 20 Beschäftigte (Anlage 1)ja, die Betreuung läuft anlassbezogen ohne feste Stunden
unter 100 Sifa-Stunden im Jahrja, eine eigene Fachkraft wäre kaum ausgelastet
mehrere hundert Sifa-Stunden an einem Standortja, prüfen Sie die Rechnung obenals Ergänzung für Spezialthemen
viele kleine Standorteja, ein Dienst mit regionalen Fachkräften spart Wege
geeignete Person mit Basisqualifikation und freier Zeit vorhandenja, als Teilaufgabebis zum Lehrgangsabschluss
hoher Wechsel im Personal oder keine Vertretung möglichja, der Dienst stellt die Vertretung
Betriebsarzt und Sifa sollen aus einer Hand kommenja, bei kombinierten Diensten

Beide Wege lassen sich verbinden. Das ASiG rechnet ausdrücklich damit, dass für einen Betrieb mehrere Fachkräfte bestellt sind, und spricht dann von einer leitenden Fachkraft (§ 8 Abs. 2 ASiG). Eine interne Sifa am Hauptstandort kann also mit einer externen Fachkraft für die Niederlassungen zusammenarbeiten. Den Betriebsarzt brauchen Sie in jedem Fall zusätzlich. Er übernimmt mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, und diese Stunden kann die Sifa nicht ersetzen.

Checkliste für Ihre Entscheidung

  • Welche Betreuungsgruppe gilt für Ihren Wirtschaftszweig, und wie viele Köpfe haben Sie im Jahresdurchschnitt?
  • Wie viele Sifa-Stunden ergeben Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung zusammen?
  • Gibt es eine geeignete Person mit Basisqualifikation und mindestens zwei Jahren Berufspraxis?
  • Können Sie sie für den Lehrgang mindestens einen Arbeitstag pro Woche freistellen, im Standardkurs über rund anderthalb Jahre?
  • Übernimmt Ihr Unfallversicherungsträger die Lehrgangskosten, wenn er die Teilnahme anmeldet?
  • Wer betreut Ihren Betrieb, bis die Ausbildung abgeschlossen ist?
  • Wer vertritt die interne Fachkraft bei Urlaub, Krankheit oder Kündigung?
  • Hat der Betriebsrat der Bestellung zugestimmt?
  • Liegt ein externes Angebot mit ausgewiesenen Stunden vor, damit Sie beide Wege vergleichen können?

So betreut die IAAI Ihren Betrieb

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH stellt Sicherheitsingenieure und Betriebsärzte aus einer Hand, bundesweit vor Ort und digital. Nach Ihrer Anfrage ermitteln wir über den WZ-Schlüssel Betreuungsgruppe und Einsatzzeiten, und Sie erhalten binnen 24 Stunden einen Vorschlag mit Stunden, Ansprechpartner und Preis. Die sicherheitstechnische Betreuung kostet 70 bis 120 Euro netto je Stunde, die betriebsärztliche 105 bis 180 Euro netto. Die Grundbetreuung rechnen wir jährlich ab. Bei Verträgen mit mehrjährigem Betreuungszyklus fassen wir die Grundbetreuung von bis zu drei Jahren zusammen, sie wird dann im ersten Jahr fällig, alternativ ist eine jährliche Pauschale möglich. Mehr dazu auf der Seite Sicherheitstechnische Betreuung.

Nennen Sie uns Mitarbeiterzahl, Branche und Standorte, dann bekommen Sie ein Angebot mit ausgewiesenen Stunden, das Sie direkt mit einer internen Lösung vergleichen können: Angebot anfordern.

Häufige Fragen zu interner und externer Sifa

Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit pro Stunde?

Bei der IAAI kostet die externe sicherheitstechnische Betreuung 70 bis 120 Euro netto je Stunde, zuzüglich Umsatzsteuer. Wie viele Stunden Ihr Betrieb braucht, ergibt sich aus Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 und dem Anteil, den die Sifa an der Grundbetreuung übernimmt.

Was verdient eine angestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit nennt für Vollzeitbeschäftigte in der Arbeitssicherheit auf Spezialistenniveau einen Median von 5.462 Euro brutto im Monat. Die mittlere Hälfte liegt zwischen 4.248 und 6.900 Euro. Dazu kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Wer bezahlt die Ausbildung zur Sifa?

Meldet der Unfallversicherungsträger die Teilnahme an der DGUV Akademie an, übernimmt er Lehrgangs- und Reisekosten. Melden Arbeitgeber oder Teilnehmende selbst an, zahlen sie den Lehrgang vorab. Die Freistellung für Seminare, Lernzeit und Praktikum trägt in jedem Fall der Betrieb.

Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?

An der DGUV Akademie dauert der Lehrgang im Standardkurs rund 85 Wochen und im Schnellläufer-Kurs rund 60 Wochen. Vorher braucht die Person eine Basisqualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister und mindestens zwei Jahre Berufspraxis (§ 4 DGUV Vorschrift 2).

Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt sich eine interne Sifa?

Teilt man das Median-Jahresgehalt durch 70 bis 120 Euro je Stunde, erreicht die externe Grundbetreuung diesen Betrag in Gruppe I bei rund 310 bis 540 Beschäftigten, in Gruppe II bei rund 520 bis 890 und in Gruppe III erst bei über 1.500. Lohnnebenkosten, Fortbildung und Vertretung heben diese Schwelle, eine hohe betriebsspezifische Betreuung senkt sie.

Kann eine interne Sifa auch die Stunden des Betriebsarztes übernehmen?

Nein. In der Grundbetreuung muss jede Seite mindestens 20 Prozent der Stunden übernehmen (Anlage 2 DGUV Vorschrift 2), und Betriebsarzt und Sifa sind nach §§ 2 und 5 ASiG getrennt zu bestellen.

Quellen

Fachkraft für Arbeitssicherheit: intern oder extern? Kosten pro Stunde im Vergleich

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH stellt Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und auf Wunsch den Betriebsarzt, mit ausgewiesenen Einsatzstunden und festen Ansprechpartnern.

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