Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Autor: · Stand: Oktober 2026

Transparente Preise für die sicherheitstechnische Betreuung: Hier sehen Sie, wie sich die Kosten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammensetzen, wie viele Einsatzstunden Ihr Betrieb nach DGUV Vorschrift 2 braucht und was eine externe Fachkraft im Vergleich zur internen Lösung bedeutet.

Kostenloses Angebot anfordernFachkraft für Arbeitssicherheit bei einer Betriebsbegehung

Kosten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit auf einen Blick

Kurz beantwortet

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kostet bei der IAAI 70 bis 120 € netto pro Stunde. Wie viele Stunden Ihr Betrieb braucht, legt die DGUV Vorschrift 2 fest: Ab 21 Beschäftigten sind es je nach Betreuungsgruppe 0,5, 1,5 oder 2,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, die sich Fachkraft und Betriebsarzt teilen. Jede Seite übernimmt mindestens 20 Prozent. Bei einem Sifa-Anteil von 70 Prozent sind das rund 25 bis 210 € pro Beschäftigtem und Jahr, dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung.

Die Kosten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ergeben sich aus zwei Größen: den Einsatzstunden, die Ihr Betrieb nach der DGUV Vorschrift 2 benötigt, und dem Stundensatz. Jeder Arbeitgeber muss nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen. Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten fallen unter die Regelbetreuung nach Anlage 1: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und anlassbezogene Betreuung, ohne feste Stundenwerte. Ab 21 Beschäftigten gilt die Regelbetreuung nach Anlage 2 mit festen Einsatzzeiten für die Grundbetreuung und einem betriebsspezifischen Teil. Welche Fassung und welche alternativen Modelle für Ihren Betrieb gelten, legt Ihr Unfallversicherungsträger fest.

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH berechnet die sicherheitstechnische Betreuung mit 70 bis 120 € netto pro Stunde und die betriebsärztliche Betreuung mit 105 bis 180 € netto pro Stunde. Der genaue Satz hängt von Branche, Standort und Umfang der Betreuung ab. In unseren Angeboten übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit üblicherweise 70 Prozent der Grundbetreuung und der Betriebsarzt 30 Prozent. Fachkraft und Betriebsarzt erhalten Sie aus einer Hand.

Welche Faktoren bestimmen die Kosten?

Fünf Faktoren entscheiden, wie hoch die Kosten für Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit ausfallen:

ASA-Sitzung mit Fachkraft für Arbeitssicherheit

So setzt sich der Preis zusammen

Grundbetreuung

Feste Einsatzzeiten nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Begehungen, Unterweisungen, Unfalluntersuchung und Beratung. Die Fachkraft übernimmt mindestens 20 Prozent der Stunden.

Betriebsspezifische Betreuung

Zusätzliche Leistungen nach Anlage 2 Abschnitt III, etwa bei neuen Maschinen, Umbauten oder besonderen Gefährdungen. Den Umfang ermitteln Sie mit Fachkraft und Betriebsarzt und passen ihn bei wesentlichen Änderungen an.

Anfahrt und Bereitstellung

Wegezeiten sind keine Einsatzzeit. Ob Bereitstellungskosten je Einsatz anfallen, weisen wir im Angebot aus. Bis zu einem Drittel der Leistungen darf digital erbracht werden, das spart Anfahrten.

Hinweis: Alle Preise verstehen sich netto zzgl. 19 % USt. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung fassen wir in einem Festpreis zusammen.

Kosten nach Betriebsgröße und Betreuungsgruppe

Richtwerte für die Grundbetreuung nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 bei einem Sifa-Anteil von 70 Prozent und einem Stundensatz von 70 bis 120 € netto. Beispiele aus der DGUV-Zuordnungsliste (Fassung 29.11.2024): Gruppe I etwa Bau von Gebäuden oder Schlachten und Fleischverarbeitung, Gruppe II etwa Stahl- und Leichtbau, Elektroinstallation oder Restaurants, Gruppe III etwa IT-Dienstleistungen, Steuerberatung oder Einzelhandel.

BeschäftigteBetreuungsgruppeGrundbetreuung gesamt pro JahrMindestanteil Sifa (20 %)Sifa-Anteil (70 %)Kosten Sifa pro Jahr (netto)
30Gruppe III (0,5 h)15 h3 h10,5 h735 bis 1.260 €
30Gruppe II (1,5 h)45 h9 h31,5 h2.205 bis 3.780 €
30Gruppe I (2,5 h)75 h15 h52,5 h3.675 bis 6.300 €
100Gruppe III (0,5 h)50 h10 h35 h2.450 bis 4.200 €
100Gruppe II (1,5 h)150 h30 h105 h7.350 bis 12.600 €
100Gruppe I (2,5 h)250 h50 h175 h12.250 bis 21.000 €
250Gruppe III (0,5 h)125 h25 h87,5 h6.125 bis 10.500 €
250Gruppe II (1,5 h)375 h75 h262,5 h18.375 bis 31.500 €
250Gruppe I (2,5 h)625 h125 h437,5 h30.625 bis 52.500 €

Beispielwerte zur Orientierung, netto zzgl. USt. Pro Beschäftigtem und Jahr entspricht das 24,50 bis 42 € in Gruppe III, 73,50 bis 126 € in Gruppe II und 122,50 bis 210 € in Gruppe I. Hinzu kommen die betriebsspezifische Betreuung und der Anteil des Betriebsarztes. Ihr Angebot erstellen wir individuell nach Betriebsart, Mitarbeiterzahl und Betreuungsbedarf.

Die Stundenwerte in Klammern gelten pro Beschäftigtem und Jahr. Ihre eigene Betreuungsgruppe und die Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft berechnen Sie mit dem DGUV-Rechner. Was der arbeitsmedizinische Teil kostet, lesen Sie unter Betriebsarzt Kosten.

Interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Sie können eine eigene Beschäftigte oder einen eigenen Beschäftigten zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen oder einen externen Dienst beauftragen. Welche Lösung wirtschaftlicher ist, hängt vor allem von der Zahl der Einsatzstunden ab, die Ihr Betrieb nach der DGUV Vorschrift 2 braucht.

KriteriumInterne FachkraftExterne Fachkraft
AusbildungIngenieur, Techniker oder Meister mit mindestens zwei Jahren Berufspraxis und anerkanntem Qualifizierungslehrgang (§ 4 DGUV Vorschrift 2). Ausbildung und Freistellung trägt der Betrieb.Der Dienstleister stellt qualifizierte Fachkräfte und hält deren Fachkunde durch Fortbildung aktuell.
KostenAnteiliges Gehalt, Ausbildung und regelmäßige Fortbildung, auch wenn die Einsatzzeit gering ist.Die vereinbarten Einsatzstunden, bei der IAAI 70 bis 120 € netto pro Stunde.
VertretungBei Urlaub, Krankheit oder Wechsel muss der Betrieb selbst Ersatz finden.Die Vertretung organisiert der Dienstleister.
Haftung und VerantwortungDie Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber. Die Fachkraft berät weisungsfrei (§ 8 ASiG).Auch hier bleibt die Verantwortung beim Arbeitgeber. Die Bestellung erfolgt schriftlich, ein überbetrieblicher Dienst ist nach § 19 ASiG zulässig.
Passt zuGroßen Betrieben mit hohem Stundenbedarf, oft in Betreuungsgruppe I.Kleinen und mittleren Betrieben sowie Unternehmen mit mehreren Standorten.

Fachkraft für Arbeitssicherheit extern: so funktioniert es

Das Arbeitssicherheitsgesetz lässt ausdrücklich zu, dass Sie statt einer eigenen Fachkraft einen überbetrieblichen Dienst verpflichten (§ 19 ASiG). Die externe Fachkraft wird wie eine interne schriftlich bestellt und übernimmt die Aufgaben nach § 6 ASiG: Beratung bei Planung, Beschaffung und Arbeitsplatzgestaltung, sicherheitstechnische Prüfung von Anlagen und Arbeitsverfahren, regelmäßige Begehungen und die Untersuchung von Arbeitsunfällen.

Bei der IAAI läuft die externe Betreuung in festen Schritten: Wir ermitteln anhand Ihres WZ-Schlüssels Betreuungsgruppe und Einsatzzeiten, Sie erhalten ein Angebot für Fachkraft und Betriebsarzt aus einer Hand, danach folgen schriftliche Bestellung, Erstbegehung, Gefährdungsbeurteilung und die laufende Betreuung mit Begehungsberichten und jährlichem Bericht. Details zu Leistungen und Ablauf finden Sie auf der Seite Sicherheitstechnische Betreuung.

Unterschied zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragtem

Beide Rollen werden häufig verwechselt, haben aber verschiedene Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Qualifikationen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber fachlich. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt ihn aus der Belegschaft heraus, neben seiner eigentlichen Tätigkeit. Die eine Rolle ersetzt die andere nicht.

MerkmalFachkraft für ArbeitssicherheitSicherheitsbeauftragter
Rechtsgrundlage§ 5 ASiG, Umfang nach DGUV Vorschrift 2§ 22 SGB VII
PflichtIn jedem Betrieb mit Beschäftigten, schriftliche BestellungAb regelmäßig 50 Beschäftigten. Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt
AufgabenBerät Arbeitgeber und Führungskräfte, prüft Anlagen und Arbeitsverfahren, begeht Arbeitsstätten, untersucht Arbeitsunfälle (§ 6 ASiG)Unterstützt den Unternehmer, achtet auf Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung und macht auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam (§ 22 Abs. 2 SGB VII)
QualifikationSicherheitstechnische Fachkunde: Ingenieur, Techniker oder Meister mit Berufspraxis und Qualifizierungslehrgang (§ 4 DGUV Vorschrift 2)Beschäftigter des Betriebs, Aus- und Fortbildung durch den Unfallversicherungsträger (§ 23 SGB VII)
StellungWeisungsfrei bei der Anwendung der Fachkunde, untersteht unmittelbar der Betriebsleitung (§ 8 ASiG), intern oder externTeil der Belegschaft, darf wegen der Aufgabe nicht benachteiligt werden (§ 22 Abs. 3 SGB VII)

In Unternehmen mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten und ohne besondere Gefährdung genügt ein Sicherheitsbeauftragter. Bei besonderer Gefährdung kann der Unfallversicherungsträger die Bestellung anordnen (§ 22 Abs. 1 SGB VII).

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen zu den Kosten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?

Ja. Nach § 5 ASiG und der DGUV Vorschrift 2 muss jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen. Der Umfang hängt von Betriebsgröße und Betreuungsgruppe ab.

Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit pro Stunde?

Bei der IAAI Arbeitssicherheit GmbH 70 bis 120 € netto pro Stunde, je nach Branche, Standort und Umfang der Betreuung. Die betriebsärztliche Betreuung kostet 105 bis 180 € netto pro Stunde.

Wie viele Stunden Betreuung braucht mein Betrieb?

Ab 21 Beschäftigten gilt die Grundbetreuung nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II und 0,5 Stunden in Gruppe III pro Beschäftigtem und Jahr, aufgeteilt auf Betriebsarzt und Fachkraft mit je mindestens 20 Prozent. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung. Ihre Werte berechnet der DGUV-Rechner der IAAI.

Ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit günstiger als eine interne?

Das hängt vor allem vom Stundenbedarf ab. Bei einer internen Fachkraft trägt der Betrieb Ausbildung, Freistellung, Fortbildung und Vertretung. Bei einer externen Fachkraft zahlen Sie die vereinbarten Einsatzstunden. Ein Angebot mit ausgewiesenen Einsatzzeiten macht den Vergleich einfach.

Ersetzt ein Sicherheitsbeauftragter die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Nein. Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII unterstützen den Unternehmer aus der Belegschaft heraus. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 5 ASiG braucht eine sicherheitstechnische Fachkunde und berät den Arbeitgeber fachlich. Sicherheitsbeauftragte sind ab regelmäßig 50 Beschäftigten Pflicht, bei mehr als 20 Beschäftigten schon dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung ergibt.

Ihr Angebot für die sicherheitstechnische Betreuung

Nennen Sie uns Mitarbeiterzahl und Branche, wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot für Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, auf Wunsch zusammen mit dem Betriebsarzt.

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