Vier Wege zum Betriebsarzt, wo Sie suchen, worauf Sie bei der Auswahl achten und welche Fragen Sie im Erstgespräch stellen sollten. Mit Ablauf nach der Entscheidung, Stand Oktober 2026.
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Kurz beantwortet
Einen Betriebsarzt finden Sie auf vier Wegen: über einen überbetrieblichen Dienst, über eine niedergelassene Ärztin oder einen niedergelassenen Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin, über den arbeitsmedizinischen Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft (wo es ihn gibt) oder durch eine eigene Anstellung. Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe ist der überbetriebliche Dienst der einfachste Weg, weil Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aus einer Hand kommen. Holen Sie zwei bis drei Angebote mit ausgewiesenen Einsatzzeiten ein und achten Sie auf feste Ansprechpartner, eingeplante Begehungen und klare Kündigungsfristen.
Jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten muss einen Betriebsarzt schriftlich bestellen (§ 2 ASiG). Das gilt schon ab der ersten Mitarbeiterin oder dem ersten Mitarbeiter. Den Umfang der Betreuung regelt die DGUV Vorschrift 2 Ihres Unfallversicherungsträgers: Kleinbetriebe erhalten eine Regelbetreuung nach Anlage 1 oder wählen das Unternehmermodell, größere Betriebe haben feste Einsatzzeiten nach Anlage 2. Welche Variante für Sie gilt, berechnet der DGUV-Rechner.
| Weg | Passt gut für | Darauf achten |
|---|---|---|
| Überbetrieblicher Dienst (§ 19 ASiG) | Kleine und mittlere Betriebe, mehrere Standorte, Betriebe mit Pflichtvorsorgen | Fester Ansprechpartner, Vertretung, Fachkraft für Arbeitssicherheit im Paket |
| Niedergelassene Ärztin oder Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin | Sehr kleine Bürobetriebe mit einem Standort | Zeit für Begehungen und ASA-Sitzungen, Fachkraft separat beauftragen |
| Arbeitsmedizinischer Dienst der Berufsgenossenschaft | Mitgliedsbetriebe bestimmter Branchen, zum Beispiel Bau (BG BAU) oder Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) | Nur für Mitglieder verfügbar, Umfang je nach Träger |
| Eigener angestellter Betriebsarzt | Große Unternehmen mit hohem Stundenbedarf | Fachärztemangel, Vertretung, Fortbildung und Ausstattung trägt der Betrieb |
Ob der Hausarzt infrage kommt, lesen Sie unter Betriebsarzt oder Hausarzt. Eine Übersicht mit 20 Anbietern finden Sie im Betriebsarzt-Vergleich.
Mit diesen Fragen trennen Sie gute Angebote von Pauschalversprechen:
Was ein Betriebsarzt kostet, steht unter Betriebsarzt Kosten. Wenn Sie schon einen Betriebsarzt haben und unzufrieden sind, hilft die Anleitung Betriebsarzt wechseln.
Ab der ersten Beschäftigten oder dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen (§§ 2 und 5 ASiG). Der Umfang hängt von Betriebsgröße und Branche ab.
Am schnellsten über einen überbetrieblichen Dienst. Mit Mitarbeiterzahl, Branche und Standorten erhalten Sie in kurzer Zeit ein Angebot, bei der IAAI innerhalb eines Werktags.
Die Aufsichtsbehörde oder der Unfallversicherungsträger kann die Bestellung anordnen. Verstöße gegen eine vollziehbare Anordnung sind nach § 20 ASiG bußgeldbewehrt.
Ja. Überbetriebliche Dienste betreuen meist bundesweit und kommen zu Begehungen und Vorsorgetagen in den Betrieb. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit Zusatzbezeichnung finden Sie über die Arztsuche Ihrer Landesärztekammer.
Mitarbeiterzahl und Standorte genügen. Sie erhalten innerhalb eines Werktags ein Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit mit ausgewiesenen Einsatzzeiten.
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