Termine fallen aus, Begehungen finden nicht statt, Ansprechpartner wechseln ständig? So wechseln Sie den Betriebsarzt rechtssicher: Kündigung, Zustimmung des Betriebsrats, Unterlagen und Erstbegehung.
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Kurz beantwortet
Den Betriebsarzt können Sie zum Ende der Vertragslaufzeit wechseln. Sie kündigen den bisherigen Dienst fristgerecht, bestellen den neuen Betriebsarzt schriftlich und lassen das neue Vertragsdatum direkt an das alte anschließen, damit keine Betreuungslücke entsteht. Gibt es einen Betriebsrat, muss er der Bestellung und Abberufung zustimmen (§ 9 Abs. 3 ASiG). Die Vorsorgekartei bleibt beim Arbeitgeber, ärztliche Unterlagen gehen nur mit Einwilligung der Beschäftigten an den neuen Arzt.
Ein Wechsel ist in der Praxis weniger Aufwand, als viele erwarten. Die meisten Unterlagen liegen bereits bei Ihnen: Gefährdungsbeurteilung, Vorsorgekartei, Unterweisungsnachweise und die Protokolle des Arbeitsschutzausschusses. Der neue Betriebsarzt verschafft sich mit einer Erstbegehung ein eigenes Bild und übernimmt dann die laufende Betreuung.
Unzufriedenheit mit dem Betriebsarzt hat selten mit der Medizin zu tun. Meist geht es um Organisation:
| Unterlage | Liegt bei | Beim Wechsel |
|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung | Arbeitgeber | An den neuen Dienst geben, er prüft und ergänzt sie |
| Vorsorgekartei mit Fälligkeiten | Arbeitgeber (§ 3 Abs. 4 ArbMedVV) | Bleibt beim Arbeitgeber, Grundlage für die Vorsorgeplanung |
| Vorsorgebescheinigungen | Arbeitgeber und Beschäftigte | Bleiben im Betrieb |
| Ärztliche Befunde und Dokumentation | Bisheriger Betriebsarzt | Weitergabe nur mit Einwilligung der jeweiligen Person |
| Begehungsberichte und ASA-Protokolle | Arbeitgeber | An den neuen Dienst geben |
| Bestellungsurkunde | Arbeitgeber | Neue schriftliche Bestellung für den neuen Betriebsarzt |
Rechtsstand Oktober 2026: ASiG, ArbMedVV, DGUV Vorschrift 2.
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut seit 1987 Unternehmen bundesweit, mit festem Betriebsarzt und fester Fachkraft für Arbeitssicherheit aus einer Hand. In Berlin haben wir eine eigene Praxis. Beim Wechsel schicken wir Ihnen innerhalb eines Werktags ein Vergleichsangebot mit ausgewiesenen Einsatzzeiten. Nach der Zusage stimmen wir das Startdatum mit Ihrem bisherigen Vertrag ab, bereiten die Bestellung vor und planen Erstbegehung und Vorsorgetermine.
Was die Betreuung kostet, lesen Sie unter Betriebsarzt Kosten. Ob der Hausarzt eine Alternative ist, erklärt die Seite Betriebsarzt oder Hausarzt. Eine Übersicht über verschiedene Anbieter finden Sie im Betriebsarzt-Vergleich.
Ja, zum Ende der vereinbarten Laufzeit oder nach Kündigungsfrist. Die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 werden dann anteilig auf beide Verträge verteilt.
Ja. Bestellung und Abberufung des Betriebsarztes bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats (§ 9 Abs. 3 ASiG).
Die Vorsorgekartei führt der Arbeitgeber, sie bleibt im Betrieb (§ 3 Abs. 4 ArbMedVV). Ärztliche Befunde bleiben beim bisherigen Arzt und gehen nur mit Einwilligung der jeweiligen Beschäftigten an den neuen Betriebsarzt.
Nicht, wenn der neue Vertrag am Tag nach dem Ende des alten beginnt. Wir stimmen das Startdatum mit Ihnen ab und planen die Erstbegehung in den ersten Wochen.
Bei der IAAI erhalten Sie das Angebot innerhalb eines Werktags. Dafür reichen Mitarbeiterzahl, Branche und Standorte.
Mitarbeiterzahl und Standorte genügen. Sie erhalten innerhalb eines Werktags ein Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, einen Wechsel müssen Sie damit nicht eingehen.
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