Warum Führungskräfte besonders gefährdet sind
Kurz beantwortet
Der Führungskräfte-Check der IAAI ist ein freiwilliger Executive Health Check für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte. Dazu gehören Labordiagnostik, EKG, Ultraschall, Spiroergometrie und ein Burnout-Screening. Alle Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, der Arbeitgeber erhält also weder Diagnosen noch Befunde oder Messwerte. Die Untersuchung findet an einem IAAI-Praxisstandort oder direkt in Ihrem Unternehmen statt.
Führungskräfte tragen eine große Verantwortung für Unternehmen, Mitarbeiter und Ergebnisse. Doch wer kümmert sich um die Gesundheit derjenigen, die alles am Laufen halten? Die BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung zeigt: Führungskräfte sind häufiger hohen Arbeitsanforderungen wie Termin- und Leistungsdruck ausgesetzt, verfügen aber auch über mehr Ressourcen wie Handlungsspielraum. Hohe Anforderungen gehen dabei trotz dieser Ressourcen häufig mit Erschöpfung oder Schlafstörungen einher.
Die Gründe liegen auf der Hand: Hohe Entscheidungsdichte, permanente Erreichbarkeit, häufige Reise- und Zeitzonenwechsel, repräsentative Verpflichtungen mit erhöhtem Alkohol- und Kalorienkonsum sowie chronischer Zeitdruck bei minimaler körperlicher Aktivität.
Ein Führungskräfte-Check – auch Executive Health Check genannt – adressiert genau diese Belastungsprofile. Anders als der Kassenleistungs-Check-up beim Hausarzt kombiniert der betriebsärztliche Gesundheitscheck umfassende Labordiagnostik, kardiovaskuläre Bildgebung, sportmedizinische Leistungsdiagnostik und Burnout-Screening zu einem ganzheitlichen Präventionskonzept.
Bei der IAAI Arbeitssicherheit führen Fachärzte für Arbeitsmedizin mit Zusatzqualifikationen in Sportmedizin, Kardiologie und DEGUM-zertifizierter Sonographie den Executive Health Check durch – bundesweit, diskret und auf höchstem Niveau.
Rechtsgrundlage und Einordnung
Rechtliche Einordnung: freiwilliges Angebot und Wunschvorsorge
Der Führungskräfte-Check ist ein freiwilliges Zusatzangebot des Arbeitgebers und geht über die gesetzliche arbeitsmedizinische Vorsorge hinaus. Davon zu trennen ist die Wunschvorsorge nach § 5a ArbMedVV in Verbindung mit § 11 ArbSchG: Der Arbeitgeber muss Beschäftigten auf Wunsch arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen, es sei denn, nach der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.
Ergänzend beschreibt § 3 Abs. 1 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) die Aufgaben der Betriebsärzte, zu denen die Untersuchung, arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung der Arbeitnehmer gehört. Für Geschäftsführer und Vorstände ohne Arbeitnehmerstatus kann der Check als freiwillige Leistung vereinbart werden.
Strikte Vertraulichkeit
Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB sowie § 9 MBO-Ä gewährleistet, dass sämtliche Untersuchungsergebnisse ausschließlich dem untersuchten Beschäftigten mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber erhält lediglich die Information, dass die Untersuchung stattgefunden hat – niemals Diagnosen, Befunde oder Messwerte.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten trägt in der Regel der Arbeitgeber als Betriebsausgabe. Die Steuerbefreiung bis 600 Euro pro Jahr nach § 3 Nr. 34 EStG gilt jedoch nur für zertifizierte Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung nach §§ 20, 20b SGB V und in der Regel nicht für einen individuellen Gesundheits-Check. Check-ups und Vorsorgeuntersuchungen sind nach der Umsetzungshilfe des Bundesfinanzministeriums vom 20.04.2021 bis zu dem Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen erstatten würden, kein Arbeitslohn; darüber hinausgehende Kosten können lohnsteuerpflichtig sein.
Zielgruppe
Der IAAI Executive Health Check richtet sich an Geschäftsführer (GmbH, AG-Vorstände), Gesellschafter mit operativer Verantwortung, leitende Angestellte ab Abteilungsleitungsebene, Prokuristen und Niederlassungsleiter, High Potentials mit Führungsverantwortung sowie Aufsichtsratsmitglieder.