Arbeitssicherheit

Kurz beantwortet: Ein Betriebsarzt ist ab dem ersten Beschäftigten Pflicht. § 2 ASiG verpflichtet jeden Arbeitgeber, einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen, und weder das Gesetz noch die DGUV Vorschrift 2 kennen eine Mindestgröße. Die Zahl der Beschäftigten entscheidet nur darüber, wie die Betreuung aussieht: Nach dem Mustertext vom November 2024 gilt bis 20 Beschäftigte Anlage 1 ohne feste Stunden, darüber Anlage 2 mit 0,5 bis 2,5 Stunden Grundbetreuung je Beschäftigtem und Jahr, die sich Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit teilen. Teilzeitkräfte zählen für diese Schwelle anteilig, die Stunden werden nach Köpfen berechnet. Bei der IAAI kostet die betriebsärztliche Betreuung 105 bis 180 Euro netto je Stunde.

Ab wie vielen Mitarbeitern ist ein Betriebsarzt Pflicht?

Ab dem ersten. Nach § 1 ASiG hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, § 2 ASiG verlangt für den Betriebsarzt die schriftliche Bestellung. Den Umfang knüpft das Gesetz an die Betriebsart und ihre Gefahren, an Zahl und Zusammensetzung der Beschäftigten und an die Betriebsorganisation. Eine Untergrenze steht dort nicht. Die DGUV Vorschrift 2, die jede Berufsgenossenschaft und Unfallkasse für ihre Mitgliedsbetriebe erlässt, regelt deshalb nur den Umfang der Betreuung. Auf Verlangen müssen Sie nachweisen, wie Sie die Bestellpflicht erfüllt haben, und Ihre Beschäftigten darüber informieren, wer bestellt ist (§ 2 Abs. 1 und 7 DGUV Vorschrift 2).

Keine Pflicht trifft Selbstständige ohne Beschäftigte, denn das ASiG richtet sich an Arbeitgeber. Ausgenommen sind außerdem Arbeitnehmer, die in einem Privathaushalt beschäftigt sind (§ 17 Abs. 1 ASiG). Eine einzige Aushilfe im Betrieb reicht dagegen aus, um die Bestellpflicht auszulösen. Für die Fachkraft für Arbeitssicherheit gilt dieselbe Regel nach § 5 ASiG.

Wie Sie eine passende Ärztin oder einen passenden Arzt finden und woran Sie die Fachkunde erkennen, beschreiben wir im Beitrag Betriebsarzt finden. Hier geht es um die Frage, welche Regeln bei welcher Betriebsgröße greifen.

Wie zählen Teilzeitkräfte und Aushilfen?

Maßgeblich ist der Jahresdurchschnitt, nicht der Stand an einem Stichtag (§ 2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 2). Für die Schwellenwerte zählen Teilzeitbeschäftigte gewichtet:

  • bis 20 Wochenstunden mit 0,5,
  • mehr als 20 bis 30 Wochenstunden mit 0,75,
  • mehr als 30 Wochenstunden mit 1,0.

Diese Gewichtung entscheidet nur darüber, welche Anlage gilt und ob ein alternatives Betreuungsmodell in Frage kommt. Sobald Ihr Betrieb unter Anlage 2 fällt, rechnen Sie die Grundbetreuung mit allen Beschäftigten nach Köpfen. Eine Aushilfe mit acht Wochenstunden zählt also bei der Schwelle halb und bei den Stunden voll. Dieselbe Gewichtung verwendet § 11 ASiG für die Frage, ob Sie einen Arbeitsschutzausschuss bilden müssen.

Die Grenze von 20 Beschäftigten stammt aus dem Mustertext der DGUV Vorschrift 2 vom November 2024. Verbindlich ist sie erst, wenn Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Neufassung in Kraft gesetzt hat. Bis dahin gilt die Fassung von 2011, in der die Grenze für Kleinbetriebe bei zehn Beschäftigten lag. Prüfen Sie deshalb zuerst, welche Fassung Ihr Träger anwendet.

Was gilt bei welcher Betriebsgröße?

Die Übersicht fasst zusammen, welche Pflichten mit der Größe hinzukommen. Die Spalte zur DGUV Vorschrift 2 geht von der Neufassung aus.

BeschäftigteBetreuung nach DGUV Vorschrift 2Feste EinsatzzeitenArbeitsschutzausschuss (§ 11 ASiG)Sicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII)
1 bis 20 (gewichtet)Anlage 1, alternativ Unternehmermodell (Anlage 3) oder Kompetenzzentrum (Anlage 4), wenn der Träger sie anbietetkeine, Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und anlassbezogene Betreuungnicht vorgeschriebennicht vorgeschrieben, der Unfallversicherungsträger kann sie bei besonderer Gefährdung anordnen
21 bis 49Anlage 2, alternativ Unternehmermodell bis zur Obergrenze des TrägersGrundbetreuung 0,5, 1,5 oder 2,5 Stunden je Kopf und Jahr plus betriebsspezifische Betreuungja, wenn mehr als 20 gewichtetnur, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt
50Anlage 2, Unternehmermodell nur, wenn der Träger die Obergrenze bei 50 festgelegt hatwie obenjaja
51 bis 249Anlage 2wie obenjaja, ohne besondere Gefährdung genügt einer
ab 250Anlage 2wie obenjaja, Zahl nach Gefahren und Beschäftigtenzahl

§ 22 SGB VII stellt auf regelmäßig Beschäftigte ab und enthält keine eigene Regel für Teilzeitkräfte. Die Schwellen für Sicherheitsbeauftragte gelten in dieser Form seit dem 29. Mai 2026, vorher lag die Grenze bei mehr als 20 Beschäftigten. Klären Sie Grenzfälle mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Rechenbeispiele: Wo liegt Ihr Betrieb?

Die Beispiele zeigen, wie stark die Gewichtung das Ergebnis verschiebt. Die Betreuungsgruppen stammen aus der Zuordnungsliste der DGUV Vorschrift 2: Restaurants gehören zu Gruppe II, Einzelhandel zu Gruppe III, der Bau von Gebäuden zu Gruppe I.

BetriebKöpfe / gewichtetModellGrundbetreuung pro Jahrdavon Betriebsarzt mindestens (20 %)
Friseursalon, 4 Vollzeit und 6 Teilzeit mit 15 Wochenstunden10 / 7Anlage 1keine festen StundenUnterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und anlassbezogene Betreuung
Restaurant, 10 Vollzeit und 20 Aushilfen mit 10 Wochenstunden30 / 20Anlage 1keine festen StundenUnterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und anlassbezogene Betreuung
dasselbe Restaurant mit 21 Aushilfen31 / 20,5Anlage 2, Gruppe II46,5 Stunden9,3 Stunden
Einzelhandel, 14 Vollzeit und 16 Teilzeit mit 25 Wochenstunden30 / 26Anlage 2, Gruppe III15 Stunden3 Stunden
Hochbau, 55 Vollzeit55 / 55Anlage 2, Gruppe I137,5 Stunden27,5 Stunden

Das Restaurant zeigt den Kippeffekt. Mit 30 Köpfen bleibt es bei genau 20 gewichteten Beschäftigten im Kleinbetriebsmodell. Die 21. Aushilfe hebt den Wert auf 20,5, und ab dann gilt Anlage 2 mit 46,5 Stunden Grundbetreuung, gerechnet mit allen 31 Köpfen. Gleichzeitig wird der Arbeitsschutzausschuss Pflicht, weil § 11 ASiG ebenfalls gewichtet und die Grenze von 20 überschritten ist. Einen Sicherheitsbeauftragten braucht das Restaurant mit 31 Beschäftigten nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung ergibt. Der Hochbaubetrieb mit 55 Beschäftigten muss dagegen mindestens einen bestellen.

Die 20 Prozent sind die Untergrenze für jede Seite. Wie Sie die Stunden zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufteilen, legen Sie mit beiden fest. Ihre Betreuungsgruppe und die Stunden für Ihren Betrieb berechnet der DGUV-Rechner mit der offiziellen Zuordnungsliste.

Welche Betreuung gilt im Kleinbetrieb bis 20 Beschäftigte?

Unter Anlage 1 gibt es keine Stundenvorgabe, aber zwei feste Bestandteile. Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, und zwar erneut bei maßgeblichen Änderungen und spätestens nach einer Frist, die Ihr Träger festlegt. Der Mustertext nennt als Orientierung höchstens ein Jahr in Gruppe I, drei Jahre in Gruppe II und fünf Jahre in Gruppe III. Dazu kommt die anlassbezogene Betreuung. Prüfen müssen Sie sie unter anderem bei neuen Arbeitsmitteln oder Arbeitsstoffen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, bei Unfällen und Berufskrankheiten, bei der Beschäftigung von Schwangeren, Stillenden, Jugendlichen oder schwerbehinderten Menschen, bei grundlegend geänderten Arbeitszeit- oder Schichtsystemen und wenn arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich sein könnte.

Welche Modelle es für Kleinbetriebe gibt und wie sie sich auf die Kosten auswirken, haben wir im Beitrag Betriebsarzt für kleine Unternehmen ausführlich beschrieben.

Unternehmermodell und Kompetenzzentrum: Wer kann sie wählen?

Der Mustertext erlaubt zwei Alternativen zur Regelbetreuung, wenn Sie als Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind (§ 2 Abs. 4 DGUV Vorschrift 2):

  • Das Unternehmermodell nach Anlage 3 gilt bis zu einer Obergrenze, die Ihr Träger festlegt, höchstens bis 50 Beschäftigte. Sie nehmen an Informations-, Motivations- und Fortbildungsmaßnahmen teil, beurteilen die Arbeitsbedingungen selbst und holen bei besonderen Anlässen Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu.
  • Die Betreuung durch ein Kompetenzzentrum nach Anlage 4 ist auf Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten beschränkt.

Für beide Grenzen zählen Teilzeitkräfte ebenfalls gewichtet. Nicht jeder Träger bietet die Alternativen an. In den Fassungen der Unfallkasse Baden-Württemberg und der Unfallversicherung Bund und Bahn sind Anlage 3 und 4 zum Beispiel gestrichen. Wer im Unternehmermodell seine Pflichten nicht erfüllt, fällt zurück in die Regelbetreuung nach Anlage 1 oder 2. Teilnahmenachweise, Gefährdungsbeurteilung und die Berichte von Betriebsarzt und Fachkraft müssen Sie für die Aufsicht vorhalten.

Gilt die arbeitsmedizinische Vorsorge auch im Kleinbetrieb?

Ja, ohne Einschränkung. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) knüpft an die Tätigkeit an, nicht an die Betriebsgröße. Pflichtvorsorge müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig veranlassen, und ohne Teilnahme darf die Person die Tätigkeit nicht ausüben (§ 4 ArbMedVV). Angebotsvorsorge müssen Sie anbieten, auch wenn jemand sie zuvor ausgeschlagen hat (§ 5 ArbMedVV).

Zwei Beispiele aus dem Anhang der Verordnung: Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr am Tag löst Pflichtvorsorge aus, schon bei mehr als zwei Stunden ist Angebotsvorsorge fällig. Beim Lärm liegt die Grenze für die Pflichtvorsorge bei 85 dB(A), für die Angebotsvorsorge bei mehr als 80 dB(A). Der Friseursalon aus dem Rechenbeispiel kann also trotz Kleinbetriebsmodell Pflichtvorsorgen haben. Welche Vorsorgen in Ihrem Betrieb anfallen, ermittelt der Vorsorge-Rechner.

Wer eine Pflichtvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst, eine Angebotsvorsorge nicht anbietet oder keine Vorsorgekartei führt, handelt ordnungswidrig (§ 10 ArbMedVV). Die Geldbuße kann bis 5.000 Euro betragen (§ 25 ArbSchG).

Was droht, wenn kein Betriebsarzt bestellt ist?

Zwei Stellen können eingreifen. Die staatliche Arbeitsschutzbehörde kann anordnen, welche Maßnahmen Sie zur Bestellung treffen müssen, und setzt dafür eine angemessene Frist (§ 12 ASiG). Wer einer vollziehbaren Anordnung nicht folgt, riskiert eine Geldbuße bis 25.000 Euro (§ 20 ASiG). Auch die Aufsichtspersonen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse dürfen anordnen, was Sie zur Erfüllung der Unfallverhütungsvorschriften tun müssen (§ 19 SGB VII). Ein Verstoß gegen eine solche Anordnung kann bis 10.000 Euro kosten, ebenso ein fehlender Sicherheitsbeauftragter, wenn § 22 SGB VII ihn verlangt (§ 209 Abs. 1 Nr. 2 und 3a, Abs. 3 SGB VII).

Teurer kann ein Arbeitsunfall werden. Wer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, haftet dem Unfallversicherungsträger für dessen Aufwendungen bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchs (§ 110 SGB VII). Ohne bestellten Betriebsarzt und ohne Gefährdungsbeurteilung lässt sich dann kaum zeigen, dass der Arbeitsschutz im Betrieb organisiert war.

Checkliste: So prüfen Sie Ihre Schwelle

  • Welche Fassung der DGUV Vorschrift 2 wendet Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse an, und bietet sie Unternehmermodell oder Kompetenzzentrum an?
  • Wie viele Beschäftigte hatten Sie im Jahresdurchschnitt, und wie viele davon arbeiten bis 20 oder bis 30 Wochenstunden?
  • Liegt der gewichtete Wert über 20? Dann gelten Anlage 2 und die Pflicht zum Arbeitsschutzausschuss.
  • Welcher Betreuungsgruppe ist Ihr Wirtschaftszweig zugeordnet, und wie viele Köpfe haben Sie insgesamt?
  • Wie teilen Sie die Grundbetreuung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft auf, mit mindestens 20 Prozent je Seite?
  • Sind es regelmäßig 50 Beschäftigte oder mehr, oder ergibt die Gefährdungsbeurteilung bei 21 bis 49 Beschäftigten eine besondere Gefährdung? Dann bestellen Sie Sicherheitsbeauftragte.
  • Welche Pflicht- und Angebotsvorsorgen fallen an, und ist die Vorsorgekartei angelegt?
  • Liegt die schriftliche Bestellung vor, und wissen Ihre Beschäftigten, wer bestellt ist?

Wenn Ihr Betrieb wächst oder Sie Aushilfen für die Saison einstellen, rechnen Sie den Jahresdurchschnitt neu. Kommen Sie über die Schwelle, passen Sie die Verträge mit Betriebsarzt und Fachkraft an, denn ab dann gelten feste Stunden.

So betreut die IAAI Ihren Betrieb

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH stellt Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus einer Hand, für Kleinbetriebe nach Anlage 1 ebenso wie für Unternehmen mit mehreren Standorten. Nach Ihrer Anfrage prüfen wir anhand der Mitarbeiterzahl und des WZ-Schlüssels, welche Anlage und welche Betreuungsgruppe für Sie gelten, und Sie erhalten binnen 24 Stunden einen konkreten Vorschlag mit Leistungen und Preis.

Die betriebsärztliche Betreuung kostet 105 bis 180 Euro netto je Stunde. Im Einzelhandelsbeispiel mit 15 Stunden Grundbetreuung entfallen bei einem Betriebsarztanteil von 30 Prozent 4,5 Stunden auf den Betriebsarzt, das sind 472,50 bis 810 Euro netto im Jahr. Die Grundbetreuung rechnen wir jährlich ab. Bei Verträgen mit mehrjährigem Betreuungszyklus fassen wir die Grundbetreuung von bis zu drei Jahren zusammen, sie wird dann im ersten Jahr fällig, alternativ ist eine jährliche Pauschale möglich. Vorsorgen berechnen wir nach Aufwand, dazu kommen 40 Euro Bereitstellung je Einsatz. Vorsorgen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Alle Positionen mit einem Rechenbeispiel finden Sie auf der Seite Betriebsarzt Kosten.

Nennen Sie uns Mitarbeiterzahl, Teilzeitanteil und Branche, dann erhalten Sie ein Angebot für Ihren Betriebsarzt, auf Wunsch zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit: Angebot anfordern.

Häufige Fragen zur Betriebsarzt-Pflicht

Brauche ich mit einem einzigen Minijobber einen Betriebsarzt?

Ja. Minijobber sind Arbeitnehmer, und das ASiG kennt keine Mindestzahl. Im Kleinbetrieb nach Anlage 1 gibt es aber keine festen Stunden. Der Betriebsarzt unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und wird bei bestimmten Anlässen hinzugezogen.

Ab wann gelten feste Einsatzzeiten für den Betriebsarzt?

Ab mehr als 20 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt, gerechnet mit gewichteten Teilzeitkräften, sobald Ihr Unfallversicherungsträger die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 anwendet. Dann gilt Anlage 2 mit 0,5, 1,5 oder 2,5 Stunden Grundbetreuung je Beschäftigtem und Jahr, von denen der Betriebsarzt mindestens 20 Prozent übernimmt.

Werden Teilzeitkräfte bei den Einsatzstunden voll gezählt?

Ja. Die Gewichtung mit 0,5 und 0,75 gilt nach § 2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 2 nur für die Schwellenwerte. Die Grundbetreuung nach Anlage 2 berechnen Sie mit allen Beschäftigten nach Köpfen.

Zählen Aushilfen und Saisonkräfte mit?

Ja. Auch Aushilfen und Minijobber sind Arbeitnehmer. Für die Schwelle werden sie nach ihrer Wochenarbeitszeit gewichtet. Maßgeblich ist der Jahresdurchschnitt (§ 2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 2), Saisonkräfte zählen also nur für die Monate, in denen sie bei Ihnen arbeiten.

Ersetzt die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Betriebsarzt?

Nein. Das ASiG verlangt beide (§§ 2 und 5 ASiG), und in der Regelbetreuung muss jede Seite mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung übernehmen. Auch im Kleinbetrieb muss der Sachverstand beider Professionen in die Gefährdungsbeurteilung einfließen.

Was kostet es, keinen Betriebsarzt zu bestellen?

Folgen Sie einer Anordnung der Arbeitsschutzbehörde nicht, droht eine Geldbuße bis 25.000 Euro (§ 20 ASiG), bei einer Anordnung der Berufsgenossenschaft bis 10.000 Euro (§ 209 SGB VII). Nach einem grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfall kann der Unfallversicherungsträger seine Aufwendungen von Ihnen zurückfordern (§ 110 SGB VII).

Quellen

Betriebsarzt Pflicht: ab wie vielen Mitarbeitern?

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH stellt Ihren Betriebsarzt und auf Wunsch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, für Kleinbetriebe ebenso wie für Unternehmen mit mehreren Standorten.

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