Startseite›Standorte›Darmstadt

Betriebsarzt in Darmstadt: Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Johannes F. Angerer28. September 2026Standorte

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Das umfasst die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen.

Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.

Der Wirtschaftsstandort Darmstadt und seine Arbeitsschutzthemen

Darmstadt trägt den Titel Wissenschaftsstadt und hat rund 168.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Merck hat hier seinen Stammsitz, die Europäische Weltraumorganisation steuert vom Kontrollzentrum ESOC aus ihre Satelliten, und an der Technischen Universität und den Hochschulen arbeiten Tausende Menschen in Lehre und Forschung. Viele Softwarefirmen und Ingenieurbüros haben sich im Umfeld angesiedelt.

Chemie, Pharma und Labore

Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, braucht eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis und die passende Vorsorge nach ArbMedVV. Häufige Themen sind Hautschutz bei Feuchtarbeit, Atemschutz und der Umgang mit krebserzeugenden Stoffen.

Forschung und Hochschulen

In Forschungslaboren wechseln Projekte und Personal schnell. Laser, biologische Arbeitsstoffe und Versuchsaufbauten müssen trotzdem jedes Mal beurteilt werden, auch für studentische Hilfskräfte und Gäste.

Software und Ingenieurbüros

Hier geht es vor allem um Bildschirmarbeit, mobiles Arbeiten und die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Solche Betriebe fallen meist in Betreuungsgruppe III der DGUV Vorschrift 2.

Die Mathildenhöhe in Darmstadt mit Hochzeitsturm und Russischer Kapelle im Frühling

Rechtsgrundlagen: Was Arbeitgeber in Deutschland erfüllen müssen

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.

GrundbetreuungEinsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten)
AufteilungBetriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem
Betriebsspezifische Betreuungzusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren
Kleinbetriebebis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich
Arbeitsmedizinische VorsorgePflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Gefährdungsbeurteilungnach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen
Arbeitsschutzausschussbei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG)
Aufsichtdie Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

Was die IAAI für Ihren Betrieb übernimmt

Betriebsärztliche Betreuung

Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Psychische Belastungen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung

Impfungen und digitale Dokumentation

Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.

Worauf es bei Betrieben in Darmstadt ankommt

Fremdfirmen auf dem Gelände

Auf großen Werks- und Campusgeländen arbeiten oft Handwerker, Reinigungs- und Wartungsfirmen parallel zum eigenen Personal. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft bei der Abstimmung nach § 8 Arbeitsschutzgesetz und bei Freigabeverfahren für gefährliche Arbeiten.

Kleine Labore und Start-ups

Ausgründungen aus der Universität starten oft mit wenigen Leuten und viel Laborarbeit. Gerade dann lohnt sich ein früher Blick auf Gefahrstoffe, Abzüge und Vorsorge, bevor das Team wächst.

Für Betriebe in der Mainmetropole finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Frankfurt.

Chemielabor mit Abzügen, eine Wissenschaftlerin mit Schutzbrille und Handschuhen pipettiert Proben

So beginnt die Betreuung

1. Erstgespräch

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.

2. Einsatzzeiten berechnen

Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.

3. Angebot

Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

4. Start mit der ersten Begehung

In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Häufige Fragen zum Betriebsarzt in Darmstadt

Ab wann braucht mein Betrieb in Darmstadt einen Betriebsarzt?

Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.

Wie viele Stunden Betreuung brauchen wir?

Ein Beispiel: Ein Softwareunternehmen mit 60 Beschäftigten in Betreuungsgruppe III braucht 60 × 0,5 = 30 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 12 Stunden (0,2 Stunden je Beschäftigtem). Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen.

Welche Vorsorge brauchen Beschäftigte im Labor?

Das hängt von den Tätigkeiten ab. Pflichtvorsorge gilt zum Beispiel bei bestimmten Gefahrstoffen, bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als vier Stunden am Tag und beim Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3. Grundlage ist der Anhang der ArbMedVV.

Betreuen Sie auch Unternehmen im Umland von Darmstadt?

Ja, zum Beispiel an der Bergstraße, im Odenwald oder im Kreis Groß-Gerau. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.

Wie schnell kann die Betreuung beginnen?

In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.

Betriebsarzt für Ihr Unternehmen in Darmstadt

Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Jetzt Angebot anfordern
Kontakt aufnehmen