Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Das umfasst die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen.
Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.
Darmstadt trägt den Titel Wissenschaftsstadt und hat rund 168.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Merck hat hier seinen Stammsitz, die Europäische Weltraumorganisation steuert vom Kontrollzentrum ESOC aus ihre Satelliten, und an der Technischen Universität und den Hochschulen arbeiten Tausende Menschen in Lehre und Forschung. Viele Softwarefirmen und Ingenieurbüros haben sich im Umfeld angesiedelt.
Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, braucht eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis und die passende Vorsorge nach ArbMedVV. Häufige Themen sind Hautschutz bei Feuchtarbeit, Atemschutz und der Umgang mit krebserzeugenden Stoffen.
In Forschungslaboren wechseln Projekte und Personal schnell. Laser, biologische Arbeitsstoffe und Versuchsaufbauten müssen trotzdem jedes Mal beurteilt werden, auch für studentische Hilfskräfte und Gäste.
Hier geht es vor allem um Bildschirmarbeit, mobiles Arbeiten und die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Solche Betriebe fallen meist in Betreuungsgruppe III der DGUV Vorschrift 2.

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.
| Grundbetreuung | Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten) |
| Aufteilung | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem |
| Betriebsspezifische Betreuung | zusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren |
| Kleinbetriebe | bis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) |
| Gefährdungsbeurteilung | nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen |
| Arbeitsschutzausschuss | bei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Aufsicht | die Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse |
Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung
Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.
Auf großen Werks- und Campusgeländen arbeiten oft Handwerker, Reinigungs- und Wartungsfirmen parallel zum eigenen Personal. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft bei der Abstimmung nach § 8 Arbeitsschutzgesetz und bei Freigabeverfahren für gefährliche Arbeiten.
Ausgründungen aus der Universität starten oft mit wenigen Leuten und viel Laborarbeit. Gerade dann lohnt sich ein früher Blick auf Gefahrstoffe, Abzüge und Vorsorge, bevor das Team wächst.
Für Betriebe in der Mainmetropole finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Frankfurt.

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.
Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.
Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.
Ein Beispiel: Ein Softwareunternehmen mit 60 Beschäftigten in Betreuungsgruppe III braucht 60 × 0,5 = 30 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 12 Stunden (0,2 Stunden je Beschäftigtem). Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen.
Das hängt von den Tätigkeiten ab. Pflichtvorsorge gilt zum Beispiel bei bestimmten Gefahrstoffen, bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als vier Stunden am Tag und beim Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3. Grundlage ist der Anhang der ArbMedVV.
Ja, zum Beispiel an der Bergstraße, im Odenwald oder im Kreis Groß-Gerau. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.
Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Jetzt Angebot anfordernRechtsstand: September 2026. Die Angaben geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2; Einwohnerzahl: Statistisches Bundesamt, Stand 2025.