Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Göttingen und im Landkreis Göttingen betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen.
Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.
Göttingen hat rund 131.000 Einwohnerinnen und Einwohner und lebt stark von der Wissenschaft. Die Georg-August-Universität mit der Universitätsmedizin ist der größte Arbeitgeber, dazu kommen mehrere Max-Planck-Institute und das Deutsche Primatenzentrum. Aus der Forschung sind Unternehmen der Mess- und Labortechnik entstanden, die sich im Netzwerk Measurement Valley zusammengeschlossen haben. Sartorius hat hier seinen Hauptsitz.
Biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe und Tierhaltung sind in Göttinger Forschungseinrichtungen Alltag. Die Gefährdungsbeurteilung legt Schutzstufen fest, daraus ergeben sich Impfangebote und Vorsorgen, bei Versuchstieren auch zu Allergien.
In der Fertigung von Waagen, Sensoren und Laborgeräten geht es um Feinmontage, Sehaufgaben und Reinraumarbeit. Dazu kommen Service-Techniker, die bei Kunden im Außendienst arbeiten und dort unterwiesen sein müssen.
In Krankenhaus und Pflege stehen Infektionsschutz, Nadelstichverletzungen, Hautschutz und Nachtdienste im Vordergrund.

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.
| Grundbetreuung | Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten) |
| Aufteilung | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem |
| Betriebsspezifische Betreuung | zusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren |
| Kleinbetriebe | bis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) |
| Gefährdungsbeurteilung | nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen |
| Arbeitsschutzausschuss | bei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Aufsicht | die Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse |
Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung
Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.
Wer mit Biostoffen arbeitet, muss im Rahmen der Vorsorge Impfungen angeboten bekommen, wenn das Infektionsrisiko durch die Tätigkeit erhöht ist. Wir führen die Impfungen direkt im Betrieb durch und dokumentieren sie in der Vorsorgekartei.
Techniker, die Geräte bei Kunden aufstellen und warten, arbeiten auf fremdem Gelände unter fremden Regeln. Die Gefährdungsbeurteilung muss diese Einsätze abdecken, von Fahrt und Alleinarbeit bis zur Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Für Betriebe weiter südlich in Nordhessen finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Kassel.

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.
Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.
Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.
Ein Beispiel: Ein Hersteller von Laborgeräten mit 100 Beschäftigten in Betreuungsgruppe II braucht 100 × 1,5 = 150 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 30 Stunden (20 Prozent). Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen.
Ja, wenn Beschäftigte mit biologischen Arbeitsstoffen arbeiten und das Infektionsrisiko dadurch höher ist als in der Allgemeinbevölkerung. Das regelt § 6 Absatz 2 ArbMedVV. Die Impfung ist für die Beschäftigten freiwillig und kostenlos.
Ja, zum Beispiel in Duderstadt, Hann. Münden oder im Landkreis Northeim. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.
Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Jetzt Angebot anfordernRechtsstand: September 2026. Die Angaben geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Biostoffverordnung (BioStoffV), DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2; Einwohnerzahl: Statistisches Bundesamt, Stand 2025.