Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Wolfsburg und im Landkreis Gifhorn betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen.
Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.
Wolfsburg hat rund 130.000 Einwohnerinnen und Einwohner und wurde 1938 zusammen mit dem Volkswagenwerk gegründet. Das Stammwerk am Mittellandkanal ist bis heute der größte Arbeitgeber. Um das Werk herum arbeiten Zulieferer, Logistiker, Ingenieurdienstleister und IT-Firmen, dazu kommen Handel, Gesundheitswesen und die Besucher der Autostadt.
In der Teilefertigung und in der Sequenzlogistik geht es um Taktarbeit, Schichtbetrieb, Lärm, Staplerverkehr und einseitige Bewegungen. Die Gefährdungsbeurteilung muss auch Zeitdruck und Leistungsvorgaben aufgreifen.
Ingenieurbüros und Softwarefirmen arbeiten am Bildschirm, oft in Projekten mit engen Fristen. Dazu kommen Versuchswerkstätten und Prüfstände mit eigenen Gefährdungen durch Lärm, Abgase oder Hochvoltsysteme.
In Einzelhandel, Gastronomie und Reinigung arbeiten viele Menschen in Teilzeit. Sie werden bei der Berechnung der Einsatzzeiten mitgezählt und müssen genauso unterwiesen werden.

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.
| Grundbetreuung | Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten) |
| Aufteilung | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem |
| Betriebsspezifische Betreuung | zusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren |
| Kleinbetriebe | bis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) |
| Gefährdungsbeurteilung | nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen |
| Arbeitsschutzausschuss | bei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Aufsicht | die Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse |
Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung
Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.
Wer für einen Konzern arbeitet, muss Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Vorsorgen oft lückenlos belegen können. Im IAAI-Kundenportal liegen diese Unterlagen geordnet vor, sodass Sie Anfragen Ihres Auftraggebers schnell beantworten können.
Monteure, Instandhalter und Logistiker sind oft beim Kunden im Einsatz. Dort gelten dessen Regeln, die Verantwortung für die eigenen Leute bleibt trotzdem beim eigenen Arbeitgeber. Wir helfen bei der Abstimmung und bei passenden Unterweisungen.
Für Betriebe in der Nachbarstadt finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Braunschweig.

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.
Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.
Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.
Ein Beispiel: Ein Zulieferer mit 180 Beschäftigten in Betreuungsgruppe II braucht 180 × 1,5 = 270 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 54 Stunden (20 Prozent). Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen.
Beide Arbeitgeber. Nach § 8 Arbeitsschutzgesetz müssen sie zusammenarbeiten und sich über Gefährdungen abstimmen. Für Unterweisung und Vorsorge Ihrer eigenen Beschäftigten bleiben Sie selbst verantwortlich.
Ja, zum Beispiel in Gifhorn, Helmstedt oder Wittingen. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.
Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Jetzt Angebot anfordernRechtsstand: September 2026. Die Angaben geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2; Einwohnerzahl: Statistisches Bundesamt, Stand 2025.