Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Bremerhaven und im Landkreis Cuxhaven betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen.
Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.
Bremerhaven liegt an der Wesermündung, gehört zum Land Bremen und hat rund 119.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Stadt lebt vom Hafen: Über die Kaje laufen Container und sehr viele Neuwagen für Export und Import. Im Fischereihafen verarbeiten Betriebe Fisch und Tiefkühlkost. Dazu kommen Werften, Zulieferer der Windenergie, das Alfred-Wegener-Institut und die Hochschule.
Umschlag rund um die Uhr bedeutet Schichtarbeit, Fahrzeugverkehr auf engem Raum, Lärm und Arbeit bei Wind und Nässe. Bei Fahrern und Geräteführern kommen Eignungsfragen hinzu, die der Betriebsarzt beurteilt.
In der Fisch- und Lebensmittelverarbeitung stehen Feuchtarbeit, Hautschutz, Kälte und schnelle Taktarbeit im Vordergrund. Wer regelmäßig bei minus 25 Grad oder kälter arbeitet, braucht eine Pflichtvorsorge.
Schweißen, Arbeiten in engen Räumen und Arbeiten in der Höhe sind hier die großen Themen. Daraus folgen Vorsorgen etwa bei Schweißrauchen und Lärm sowie Unterweisungen für die Rettung aus Höhe und Behältern.

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.
| Grundbetreuung | Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten) |
| Aufteilung | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem |
| Betriebsspezifische Betreuung | zusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren |
| Kleinbetriebe | bis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) |
| Gefährdungsbeurteilung | nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen |
| Arbeitsschutzausschuss | bei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Aufsicht | die Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse |
Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung
Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.
Im Hafen und in der Lebensmittelverarbeitung schwankt der Personalbedarf stark. Neue Kräfte müssen vor dem ersten Einsatz unterwiesen werden, oft in mehreren Sprachen. Bei Leiharbeit ist zu klären, wer welche Vorsorge veranlasst.
Damit der Betrieb weiterläuft, legen wir Vorsorgetermine in Schichtwechsel oder ruhigere Zeiten und führen sie möglichst direkt vor Ort durch.
Für Betriebe weiter weseraufwärts finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Bremen.

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.
Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.
Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.
Ein Beispiel: Ein Logistikbetrieb mit 120 Beschäftigten in Betreuungsgruppe II braucht 120 × 1,5 = 180 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 36 Stunden (20 Prozent). Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen.
Bei Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung, also minus 25 Grad und kälter, ist eine Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vorgeschrieben. Dazu gehören geeignete Kälteschutzkleidung und begrenzte Aufenthaltszeiten mit Aufwärmpausen.
Ja, zum Beispiel in Geestland, Loxstedt, Cuxhaven oder Nordenham. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.
Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Jetzt Angebot anfordernRechtsstand: September 2026. Die Angaben geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2; Einwohnerzahl: Statistisches Bundesamt, Stand 2025.