Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Jena und im Saale-Holzland-Kreis betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen.
Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.
Jena hat rund 109.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist seit Carl Zeiss und Otto Schott eine Stadt der Optik. Zeiss, Schott und Jenoptik sind bis heute hier, dazu kommen viele kleinere Firmen aus Photonik, Medizintechnik und Biotechnologie. Die Friedrich-Schiller-Universität, die Ernst-Abbe-Hochschule und das Universitätsklinikum gehören zu den größten Arbeitgebern.
In der Fertigung optischer Bauteile wird geschliffen, poliert, beschichtet und gereinigt. Das bringt Gefahrstoffe, Feuchtarbeit und Arbeit im Reinraum mit sich. Wo Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 eingesetzt werden, braucht der Betrieb einen Laserschutzbeauftragten.
Im Labor stehen biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe im Mittelpunkt. Die Gefährdungsbeurteilung legt Schutzstufen fest, daraus folgen Impfangebote und Vorsorgen nach ArbMedVV.
An Universität und Klinikum arbeiten viele Menschen auf befristeten Stellen, oft mit wechselnden Projekten. Unterweisungen und Vorsorgen müssen deshalb laufend nachgezogen werden.

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.
| Grundbetreuung | Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten) |
| Aufteilung | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem |
| Betriebsspezifische Betreuung | zusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren |
| Kleinbetriebe | bis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) |
| Gefährdungsbeurteilung | nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen |
| Arbeitsschutzausschuss | bei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Aufsicht | die Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse |
Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung
Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.
Viele Jenaer Firmen sind Ausgründungen mit zehn bis fünfzig Beschäftigten, die trotzdem mit Lasern, Gefahrstoffen oder Reinräumen arbeiten. Für sie passen wir den Betreuungsumfang so an, dass die Pflichten erfüllt sind, ohne einen Konzernapparat aufzubauen.
Wer den ganzen Tag Linsen prüft, am Mikroskop sitzt oder Messdaten am Monitor auswertet, braucht eine gute Beleuchtung und einen passenden Arbeitsplatz. Die Angebotsvorsorge bei Bildschirmarbeit klärt, ob eine spezielle Brille nötig ist.
Für Betriebe in der Landeshauptstadt finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Erfurt.

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.
Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.
Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.
Ein Beispiel: Ein Photonik-Unternehmen mit 40 Beschäftigten in Betreuungsgruppe II braucht 40 × 1,5 = 60 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 12 Stunden (20 Prozent). Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen.
Beim Einsatz von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 muss der Arbeitgeber nach der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung und den Schutzmaßnahmen.
Ja, zum Beispiel im Saale-Holzland-Kreis, im Weimarer Land oder in Saalfeld-Rudolstadt. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.
Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Jetzt Angebot anfordernRechtsstand: September 2026. Die Angaben geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2; Einwohnerzahl: Statistisches Bundesamt, Stand 2025.