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Betriebsarzt in Kaiserslautern: Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Johannes F. Angerer28. September 2026Standorte

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Kaiserslautern und der Westpfalz betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen.

Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.

Der Wirtschaftsstandort Kaiserslautern und seine Arbeitsschutzthemen

Kaiserslautern hat rund 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist das Zentrum der Westpfalz. Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität, zwei Fraunhofer-Institute und das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz machen die Stadt zu einem IT- und Forschungsstandort. Daneben gibt es Fahrzeug- und Maschinenbau, Zulieferer und Logistik. Die US-Streitkräfte in der Region beschäftigen viele deutsche Zivilangestellte.

Fahrzeug- und Maschinenbau

In der Fertigung stehen Lärm, Kühlschmierstoffe, Schweißrauche und Lastenhandhabung im Vordergrund. Daraus folgen Vorsorgen nach ArbMedVV und regelmäßige Unterweisungen an den Maschinen.

IT und Forschung

In Instituten und Softwarefirmen geht es um Bildschirmarbeit, mobiles Arbeiten und Projektdruck. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zeigt, wo Arbeitsmenge oder ständige Erreichbarkeit zum Problem werden.

Logistik und Handel

Durch die Lage an der A 6 haben sich Lager und Speditionen angesiedelt. Staplerverkehr, Heben und Tragen und Schichtarbeit sind hier die häufigsten Themen.

Blick über Kaiserslautern mit den Hügeln des Pfälzerwalds im Hintergrund

Rechtsgrundlagen: Was Arbeitgeber in Deutschland erfüllen müssen

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.

GrundbetreuungEinsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten)
AufteilungBetriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem
Betriebsspezifische Betreuungzusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren
Kleinbetriebebis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich
Arbeitsmedizinische VorsorgePflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Gefährdungsbeurteilungnach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen
Arbeitsschutzausschussbei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG)
Aufsichtdie Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

Was die IAAI für Ihren Betrieb übernimmt

Betriebsärztliche Betreuung

Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Psychische Belastungen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung

Impfungen und digitale Dokumentation

Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.

Worauf es bei Betrieben in Kaiserslautern ankommt

Lärm messen und richtig einordnen

In vielen Hallen liegt der Lärmpegel knapp an den Auslösewerten. Erst eine Messung zeigt, ob Gehörschutz nur angeboten oder getragen werden muss und welche Vorsorge fällig ist. Unsere Fachkräfte helfen bei der Auswahl des Gehörschutzes und bei technischen Lärmminderungen.

Betriebe in der ganzen Westpfalz

Viele Unternehmen liegen im Landkreis Kaiserslautern, im Donnersbergkreis oder im Kreis Kusel. Die Betreuung kommt zu Ihnen, Vorsorgetermine bündeln wir, damit wenig Arbeitszeit verloren geht.

Für Betriebe in der Metropolregion Rhein-Neckar finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Ludwigshafen.

Maschinenbediener mit Schutzbrille und Warnweste an einem Bearbeitungszentrum in der Fertigungshalle

So beginnt die Betreuung

1. Erstgespräch

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.

2. Einsatzzeiten berechnen

Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.

3. Angebot

Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

4. Start mit der ersten Begehung

In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Häufige Fragen zum Betriebsarzt in Kaiserslautern

Ab wann braucht mein Betrieb in Kaiserslautern einen Betriebsarzt?

Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.

Wie viele Stunden Betreuung brauchen wir?

Ein Beispiel: Ein Maschinenbaubetrieb mit 90 Beschäftigten in Betreuungsgruppe II braucht 90 × 1,5 = 135 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 27 Stunden (20 Prozent). Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen.

Ab wann ist eine Vorsorge wegen Lärm nötig?

Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) muss der Arbeitgeber die Vorsorge anbieten. Ab 85 dB(A) ist sie Pflicht, und Gehörschutz muss getragen werden. Grundlage sind die ArbMedVV und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.

Betreuen Sie auch Unternehmen im Umland von Kaiserslautern?

Ja, zum Beispiel in Landstuhl, Kusel, Rockenhausen oder Pirmasens. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.

Wie schnell kann die Betreuung beginnen?

In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.

Betriebsarzt für Ihr Unternehmen in Kaiserslautern

Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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