Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Kaiserslautern und der Westpfalz betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen.
Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.
Kaiserslautern hat rund 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist das Zentrum der Westpfalz. Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität, zwei Fraunhofer-Institute und das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz machen die Stadt zu einem IT- und Forschungsstandort. Daneben gibt es Fahrzeug- und Maschinenbau, Zulieferer und Logistik. Die US-Streitkräfte in der Region beschäftigen viele deutsche Zivilangestellte.
In der Fertigung stehen Lärm, Kühlschmierstoffe, Schweißrauche und Lastenhandhabung im Vordergrund. Daraus folgen Vorsorgen nach ArbMedVV und regelmäßige Unterweisungen an den Maschinen.
In Instituten und Softwarefirmen geht es um Bildschirmarbeit, mobiles Arbeiten und Projektdruck. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zeigt, wo Arbeitsmenge oder ständige Erreichbarkeit zum Problem werden.
Durch die Lage an der A 6 haben sich Lager und Speditionen angesiedelt. Staplerverkehr, Heben und Tragen und Schichtarbeit sind hier die häufigsten Themen.

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.
| Grundbetreuung | Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten) |
| Aufteilung | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem |
| Betriebsspezifische Betreuung | zusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren |
| Kleinbetriebe | bis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) |
| Gefährdungsbeurteilung | nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen |
| Arbeitsschutzausschuss | bei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Aufsicht | die Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse |
Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung
Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.
In vielen Hallen liegt der Lärmpegel knapp an den Auslösewerten. Erst eine Messung zeigt, ob Gehörschutz nur angeboten oder getragen werden muss und welche Vorsorge fällig ist. Unsere Fachkräfte helfen bei der Auswahl des Gehörschutzes und bei technischen Lärmminderungen.
Viele Unternehmen liegen im Landkreis Kaiserslautern, im Donnersbergkreis oder im Kreis Kusel. Die Betreuung kommt zu Ihnen, Vorsorgetermine bündeln wir, damit wenig Arbeitszeit verloren geht.
Für Betriebe in der Metropolregion Rhein-Neckar finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Ludwigshafen.

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.
Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.
Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.
Ein Beispiel: Ein Maschinenbaubetrieb mit 90 Beschäftigten in Betreuungsgruppe II braucht 90 × 1,5 = 135 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 27 Stunden (20 Prozent). Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen.
Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) muss der Arbeitgeber die Vorsorge anbieten. Ab 85 dB(A) ist sie Pflicht, und Gehörschutz muss getragen werden. Grundlage sind die ArbMedVV und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
Ja, zum Beispiel in Landstuhl, Kusel, Rockenhausen oder Pirmasens. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.
Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Jetzt Angebot anfordernRechtsstand: September 2026. Die Angaben geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2; Einwohnerzahl: Statistisches Bundesamt, Stand 2025.