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Arbeitsmedizin in Klagenfurt – Betreuung für Unternehmen in Kärnten

Johannes F. Angerer28. September 2026Standorte

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH unterstützt Unternehmen in Klagenfurt und Kärnten bei der Präventionszeit nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – mit Arbeitsmedizin, Sicherheitsfachkraft und der Evaluierung psychischer Belastungen. Für Unternehmen mit Standorten in Deutschland und Österreich bündeln wir beides bei einem Ansprechpartner.

Die Betreuung vor Ort übernehmen Arbeitsmedizinerinnen, Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte mit österreichischer Berufsberechtigung. Die IAAI koordiniert, dokumentiert und stellt die digitalen Werkzeuge bereit, mit denen wir auch in Deutschland rund 900 Betriebe betreuen.

Der Wirtschaftsstandort Klagenfurt und seine Arbeitsschutzthemen

Klagenfurt am Wörthersee ist mit rund 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Landeshauptstadt Kärntens. Verwaltung, Handel und Dienstleistung prägen die Stadt, ergänzt durch die Universität, den Technologiepark am Lakeside und eine Region, die mit dem Raum Villach zu den wichtigen Elektronik- und Halbleiterstandorten Österreichs zählt. Dazu kommen Tourismus am Wörthersee sowie Holz- und Bauwirtschaft im Umland.

Technologie und Elektronik

Zulieferer und Dienstleister der Halbleiterbranche arbeiten mit Chemikalien, in Reinräumen und oft im Schichtbetrieb. Das erfordert eine sorgfältige Evaluierung der Arbeitsstoffe, Hautschutz und gegebenenfalls Eignungs- und Folgeuntersuchungen nach der VGÜ.

Tourismus und Gastronomie

Saisonkräfte, wechselnde Teams und körperlich fordernde Arbeit gehören am Wörthersee zum Alltag. Unterweisungen müssen schnell und verständlich sein, auch mehrsprachig.

Holz, Bau und Handwerk

Lärm, Holzstaub, Maschinen und Arbeiten im Freien bestimmen die Gefährdungen. Hier gilt die höhere Präventionszeit von 1,5 Stunden je Arbeitnehmer und Jahr.

Wörthersee bei Klagenfurt mit Bürogebäuden am Ufer und den Karawanken im Hintergrund

Rechtsgrundlagen in Österreich: Was Arbeitgeber in Klagenfurt erfüllen müssen

In Österreich regelt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) die präventive Betreuung. Die deutsche DGUV Vorschrift 2 gilt hier nicht. Maßgeblich sind die Präventionszeit nach § 82a ASchG und die Bestellung von Sicherheitsfachkräften (§§ 73 ff. ASchG) sowie Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern (§§ 79 ff. ASchG).

Präventionszeit1,2 Stunden je Arbeitnehmer und Jahr an Büroarbeitsplätzen und vergleichbaren Arbeitsplätzen, 1,5 Stunden an sonstigen Arbeitsplätzen (§ 82a ASchG); bei regelmäßiger Nachtarbeit erhöht sich der Wert
Aufteilungmindestens 40 % Sicherheitsfachkraft, mindestens 35 % Arbeitsmedizin, die übrigen 25 % nach dem Bedarf des Betriebs – auch für Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen
Kleinbetriebein Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern kann die Betreuung kostenfrei über die Präventionszentren der AUVA (AUVAsicher) erfolgen (§ 78a ASchG)
EvaluierungErmittlung und Beurteilung der Gefahren einschließlich psychischer Belastungen (§ 4 ASchG), festgehalten in Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (§ 5 ASchG)
Sicherheitsvertrauenspersonenab 11 Arbeitnehmern (§ 10 ASchG)
Arbeitsschutzausschussab 100 Arbeitnehmern in einer Arbeitsstätte (§ 88 ASchG)
Eignungs- und Folgeuntersuchungennach der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ), zum Beispiel bei Lärm oder bestimmten Arbeitsstoffen
AufsichtArbeitsinspektorat

Für deutsche Unternehmen mit Kärntner Niederlassung heißt das: Für die Beschäftigten in Österreich gilt österreichisches Recht. Wir stimmen Betreuung und Dokumentation mit der Zentrale ab, damit Konzernstandards und ASchG zusammenpassen.

Was die IAAI in Klagenfurt übernimmt

Arbeitsmedizinische Betreuung

Begehungen, Beratung zu Ergonomie und Gesundheitsschutz, Eignungs- und Folgeuntersuchungen nach der VGÜ und die Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss – im Rahmen des arbeitsmedizinischen Anteils der Präventionszeit.

Sicherheitsfachkraft

Evaluierung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, Unterweisungen, Unfallanalysen und die Unterstützung der Sicherheitsvertrauenspersonen.

Evaluierung psychischer Belastungen

Anonyme Mitarbeitendenbefragung mit OurSurvy, auf Deutsch und Englisch, ausgewertet von externen Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen – passend für den frei verteilbaren Anteil der Präventionszeit. Mehr zur psychischen Belastung

Impfaktionen im Betrieb

Grippeimpfungen und weitere Impfangebote direkt am Arbeitsplatz. Zu den Impfungen

Digitale Dokumentation

Präventionszeit, Begehungsprotokolle und Maßnahmen an einem Ort – im IAAI-Kundenportal, auf Wunsch gemeinsam mit Ihren deutschen Standorten.

So beginnt die Betreuung

1. Erstgespräch

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Arbeitszeitmodelle und die bestehende Lösung – etwa ob Sie bisher über AUVAsicher betreut werden.

2. Berechnung der Präventionszeit

Aus Büro- und sonstigen Arbeitsplätzen ergibt sich die jährliche Präventionszeit und ihre Aufteilung auf Arbeitsmedizin und Sicherheitsfachkraft.

3. Angebot

Sie erhalten ein Angebot mit klarer Stundenaufteilung – auf Wunsch zusammen mit Ihren Standorten in Deutschland.

4. Start mit der ersten Begehung

In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, einschließlich Bestandsaufnahme Ihrer Evaluierung.

Häufige Fragen zur Arbeitsmedizin in Klagenfurt

Brauchen wir einen Arbeitsmediziner, auch wenn wir nur wenige Mitarbeitende haben?

Ja. Die Pflicht zur präventiven Betreuung gilt ab dem ersten Arbeitnehmer. In Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern können Sie die Begehungen kostenfrei über AUVAsicher abwickeln oder eigene Präventivfachkräfte beauftragen. Darüber organisieren Sie Arbeitsmedizin und Sicherheitsfachkraft selbst.

Wie viele Stunden Präventionszeit brauchen wir?

Ein Beispiel: Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten in der Fertigung braucht 60 × 1,5 = 90 Stunden im Jahr. Davon entfallen mindestens 36 Stunden auf die Sicherheitsfachkraft, mindestens 31,5 Stunden auf die Arbeitsmedizin und 22,5 Stunden auf Bedarf des Betriebs.

Gilt die DGUV Vorschrift 2 für unseren Standort in Kärnten?

Nein. Für Beschäftigte in Österreich gilt das ASchG mit der Präventionszeit nach § 82a. Wir betreuen beide Welten und halten die Dokumentation so, dass sie für die deutsche Zentrale und für das Arbeitsinspektorat nachvollziehbar ist.

Gehört die Evaluierung psychischer Belastungen dazu?

Ja. § 4 ASchG nennt psychische Belastungen ausdrücklich. Die Evaluierung lässt sich gut über den frei verteilbaren Anteil der Präventionszeit mit Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen abdecken, etwa über eine anonyme Befragung.

Wie schnell kann die Betreuung beginnen?

In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden auf Ihre Anfrage.

Arbeitsmedizin für Ihr Unternehmen in Klagenfurt

Wir berechnen Ihre Präventionszeit und erstellen ein unverbindliches Angebot für Arbeitsmedizin und Sicherheitsfachkraft – auf Wunsch gemeinsam mit Ihren Standorten in Deutschland.

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