Der Sitz der IAAI Arbeitssicherheit GmbH liegt in Berchtesgaden – nur rund eine halbe Stunde von der Stadt Salzburg entfernt. Für Unternehmen im Salzburger Land und für Betriebe mit Standorten auf beiden Seiten der Grenze betreuen wir die Präventionszeit nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: mit Arbeitsmedizin, Sicherheitsfachkraft und der Evaluierung psychischer Belastungen.
Die Betreuung in Österreich übernehmen Arbeitsmedizinerinnen, Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte mit österreichischer Berufsberechtigung. Die IAAI koordiniert, dokumentiert und stellt die digitalen Werkzeuge bereit – dieselben, mit denen wir in Deutschland rund 900 Betriebe betreuen, auch im Berchtesgadener Land.
Die Stadt Salzburg zählt rund 155.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist das wirtschaftliche Zentrum des Bundeslands. Tourismus und Kultur, Handel, Verwaltung und Dienstleistung prägen die Stadt. An der Verkehrsachse zwischen München und Wien haben sich Logistik und Großhandel angesiedelt, im Umland Lebensmittel- und Getränkeherstellung sowie Handwerk und Bau.
Hohe Saisonspitzen, lange Dienste und körperliche Arbeit prägen Hotellerie und Gastronomie. Dazu kommen Veranstaltungsbetriebe mit Arbeiten in der Höhe, Lärm und Nachtarbeit.
Lager, Umschlag und Fahrdienste bringen Lastenhandhabung, Staplerverkehr und Schichtarbeit mit sich. Die Präventionszeit liegt hier bei 1,5 Stunden je Arbeitnehmer und Jahr.
Viele Unternehmen der Region arbeiten auf beiden Seiten der Grenze. Wir betreuen die deutschen Standorte nach DGUV Vorschrift 2 und die österreichischen nach ASchG – mit einem Ansprechpartner und einer gemeinsamen Dokumentation.

In Österreich regelt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) die präventive Betreuung. Die deutsche DGUV Vorschrift 2 gilt hier nicht. Maßgeblich sind die Präventionszeit nach § 82a ASchG und die Bestellung von Sicherheitsfachkräften (§§ 73 ff. ASchG) sowie Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern (§§ 79 ff. ASchG).
| Präventionszeit | 1,2 Stunden je Arbeitnehmer und Jahr an Büroarbeitsplätzen und vergleichbaren Arbeitsplätzen, 1,5 Stunden an sonstigen Arbeitsplätzen (§ 82a ASchG); bei regelmäßiger Nachtarbeit erhöht sich der Wert |
| Aufteilung | mindestens 40 % Sicherheitsfachkraft, mindestens 35 % Arbeitsmedizin, die übrigen 25 % nach dem Bedarf des Betriebs – auch für Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen |
| Kleinbetriebe | in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern kann die Betreuung kostenfrei über die Präventionszentren der AUVA (AUVAsicher) erfolgen (§ 78a ASchG) |
| Evaluierung | Ermittlung und Beurteilung der Gefahren einschließlich psychischer Belastungen (§ 4 ASchG), festgehalten in Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (§ 5 ASchG) |
| Sicherheitsvertrauenspersonen | ab 11 Arbeitnehmern (§ 10 ASchG) |
| Arbeitsschutzausschuss | ab 100 Arbeitnehmern in einer Arbeitsstätte (§ 88 ASchG) |
| Eignungs- und Folgeuntersuchungen | nach der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ), zum Beispiel bei Lärm oder bestimmten Arbeitsstoffen |
| Aufsicht | Arbeitsinspektorat |
Für Unternehmen mit Standorten in Bayern und Salzburg heißt das: zwei Rechtsrahmen, zwei Berechnungen – aber eine Betreuung, die beide abdeckt.
Begehungen, Beratung zu Ergonomie und Gesundheitsschutz, Eignungs- und Folgeuntersuchungen nach der VGÜ und die Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss – im Rahmen des arbeitsmedizinischen Anteils der Präventionszeit.
Evaluierung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, Unterweisungen, Unfallanalysen und die Unterstützung der Sicherheitsvertrauenspersonen.
Anonyme Mitarbeitendenbefragung mit OurSurvy, auf Deutsch und Englisch, ausgewertet von externen Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen – passend für den frei verteilbaren Anteil der Präventionszeit. Mehr zur psychischen Belastung
Grippeimpfungen und weitere Impfangebote direkt am Arbeitsplatz. Zu den Impfungen
Präventionszeit, Begehungsprotokolle und Maßnahmen an einem Ort – im IAAI-Kundenportal, gemeinsam mit Ihren Standorten in Deutschland.
Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Arbeitszeitmodelle und die bestehende Lösung – etwa ob Sie bisher über AUVAsicher betreut werden.
Aus Büro- und sonstigen Arbeitsplätzen ergibt sich die jährliche Präventionszeit und ihre Aufteilung auf Arbeitsmedizin und Sicherheitsfachkraft.
Sie erhalten ein Angebot mit klarer Stundenaufteilung – auf Wunsch zusammen mit Ihren Standorten in Deutschland.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, einschließlich Bestandsaufnahme Ihrer Evaluierung.
Für Beschäftigte in Deutschland gelten Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2, für Beschäftigte in Österreich das ASchG mit der Präventionszeit nach § 82a. Wir berechnen beide getrennt und betreuen sie gemeinsam.
Ja. Die Pflicht zur präventiven Betreuung gilt ab dem ersten Arbeitnehmer. In Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern können Sie die Begehungen kostenfrei über AUVAsicher abwickeln oder eigene Präventivfachkräfte beauftragen.
Ein Beispiel: Ein Hotel mit 70 Beschäftigten braucht 70 × 1,5 = 105 Stunden im Jahr. Davon entfallen mindestens 42 Stunden auf die Sicherheitsfachkraft, mindestens 36,75 Stunden auf die Arbeitsmedizin und 26,25 Stunden auf Bedarf des Betriebs.
Ja. § 4 ASchG nennt psychische Belastungen ausdrücklich. Gerade in Hotellerie und Gastronomie mit Saisonspitzen lohnt eine anonyme Befragung, die wir über den frei verteilbaren Anteil der Präventionszeit abdecken können.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden auf Ihre Anfrage.
Wir berechnen Ihre Präventionszeit und erstellen ein unverbindliches Angebot für Arbeitsmedizin und Sicherheitsfachkraft – auf Wunsch gemeinsam mit Ihren Standorten in Bayern.
Jetzt Angebot anfordernRechtsstand: September 2026. Die Angaben geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen: ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), insbesondere §§ 4, 5, 10, 73 ff., 78a, 79 ff., 82a und 88; Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ); AUVA (AUVAsicher); Arbeitsinspektion Österreich; für deutsche Standorte ASiG und DGUV Vorschrift 2.