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Arbeitsmedizin in Salzburg – Betreuung aus unserem Sitz in Berchtesgaden

Johannes F. Angerer28. September 2026Standorte

Der Sitz der IAAI Arbeitssicherheit GmbH liegt in Berchtesgaden – nur rund eine halbe Stunde von der Stadt Salzburg entfernt. Für Unternehmen im Salzburger Land und für Betriebe mit Standorten auf beiden Seiten der Grenze betreuen wir die Präventionszeit nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: mit Arbeitsmedizin, Sicherheitsfachkraft und der Evaluierung psychischer Belastungen.

Die Betreuung in Österreich übernehmen Arbeitsmedizinerinnen, Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte mit österreichischer Berufsberechtigung. Die IAAI koordiniert, dokumentiert und stellt die digitalen Werkzeuge bereit – dieselben, mit denen wir in Deutschland rund 900 Betriebe betreuen, auch im Berchtesgadener Land.

Der Wirtschaftsstandort Salzburg und seine Arbeitsschutzthemen

Die Stadt Salzburg zählt rund 155.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist das wirtschaftliche Zentrum des Bundeslands. Tourismus und Kultur, Handel, Verwaltung und Dienstleistung prägen die Stadt. An der Verkehrsachse zwischen München und Wien haben sich Logistik und Großhandel angesiedelt, im Umland Lebensmittel- und Getränkeherstellung sowie Handwerk und Bau.

Tourismus, Hotellerie und Veranstaltungen

Hohe Saisonspitzen, lange Dienste und körperliche Arbeit prägen Hotellerie und Gastronomie. Dazu kommen Veranstaltungsbetriebe mit Arbeiten in der Höhe, Lärm und Nachtarbeit.

Handel und Logistik

Lager, Umschlag und Fahrdienste bringen Lastenhandhabung, Staplerverkehr und Schichtarbeit mit sich. Die Präventionszeit liegt hier bei 1,5 Stunden je Arbeitnehmer und Jahr.

Grenzüberschreitende Betriebe

Viele Unternehmen der Region arbeiten auf beiden Seiten der Grenze. Wir betreuen die deutschen Standorte nach DGUV Vorschrift 2 und die österreichischen nach ASchG – mit einem Ansprechpartner und einer gemeinsamen Dokumentation.

Salzburger Altstadt mit Festung Hohensalzburg über der Salzach, dahinter die Alpen

Rechtsgrundlagen in Österreich: Was Arbeitgeber in Salzburg erfüllen müssen

In Österreich regelt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) die präventive Betreuung. Die deutsche DGUV Vorschrift 2 gilt hier nicht. Maßgeblich sind die Präventionszeit nach § 82a ASchG und die Bestellung von Sicherheitsfachkräften (§§ 73 ff. ASchG) sowie Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern (§§ 79 ff. ASchG).

Präventionszeit1,2 Stunden je Arbeitnehmer und Jahr an Büroarbeitsplätzen und vergleichbaren Arbeitsplätzen, 1,5 Stunden an sonstigen Arbeitsplätzen (§ 82a ASchG); bei regelmäßiger Nachtarbeit erhöht sich der Wert
Aufteilungmindestens 40 % Sicherheitsfachkraft, mindestens 35 % Arbeitsmedizin, die übrigen 25 % nach dem Bedarf des Betriebs – auch für Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen
Kleinbetriebein Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern kann die Betreuung kostenfrei über die Präventionszentren der AUVA (AUVAsicher) erfolgen (§ 78a ASchG)
EvaluierungErmittlung und Beurteilung der Gefahren einschließlich psychischer Belastungen (§ 4 ASchG), festgehalten in Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (§ 5 ASchG)
Sicherheitsvertrauenspersonenab 11 Arbeitnehmern (§ 10 ASchG)
Arbeitsschutzausschussab 100 Arbeitnehmern in einer Arbeitsstätte (§ 88 ASchG)
Eignungs- und Folgeuntersuchungennach der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ), zum Beispiel bei Lärm oder bestimmten Arbeitsstoffen
AufsichtArbeitsinspektorat

Für Unternehmen mit Standorten in Bayern und Salzburg heißt das: zwei Rechtsrahmen, zwei Berechnungen – aber eine Betreuung, die beide abdeckt.

Was die IAAI in Salzburg übernimmt

Arbeitsmedizinische Betreuung

Begehungen, Beratung zu Ergonomie und Gesundheitsschutz, Eignungs- und Folgeuntersuchungen nach der VGÜ und die Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss – im Rahmen des arbeitsmedizinischen Anteils der Präventionszeit.

Sicherheitsfachkraft

Evaluierung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, Unterweisungen, Unfallanalysen und die Unterstützung der Sicherheitsvertrauenspersonen.

Evaluierung psychischer Belastungen

Anonyme Mitarbeitendenbefragung mit OurSurvy, auf Deutsch und Englisch, ausgewertet von externen Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen – passend für den frei verteilbaren Anteil der Präventionszeit. Mehr zur psychischen Belastung

Impfaktionen im Betrieb

Grippeimpfungen und weitere Impfangebote direkt am Arbeitsplatz. Zu den Impfungen

Digitale Dokumentation

Präventionszeit, Begehungsprotokolle und Maßnahmen an einem Ort – im IAAI-Kundenportal, gemeinsam mit Ihren Standorten in Deutschland.

So beginnt die Betreuung

1. Erstgespräch

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Arbeitszeitmodelle und die bestehende Lösung – etwa ob Sie bisher über AUVAsicher betreut werden.

2. Berechnung der Präventionszeit

Aus Büro- und sonstigen Arbeitsplätzen ergibt sich die jährliche Präventionszeit und ihre Aufteilung auf Arbeitsmedizin und Sicherheitsfachkraft.

3. Angebot

Sie erhalten ein Angebot mit klarer Stundenaufteilung – auf Wunsch zusammen mit Ihren Standorten in Deutschland.

4. Start mit der ersten Begehung

In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, einschließlich Bestandsaufnahme Ihrer Evaluierung.

Häufige Fragen zur Arbeitsmedizin in Salzburg

Wir haben Standorte in Bayern und in Salzburg – welches Recht gilt?

Für Beschäftigte in Deutschland gelten Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2, für Beschäftigte in Österreich das ASchG mit der Präventionszeit nach § 82a. Wir berechnen beide getrennt und betreuen sie gemeinsam.

Brauchen wir einen Arbeitsmediziner, auch wenn wir nur wenige Mitarbeitende haben?

Ja. Die Pflicht zur präventiven Betreuung gilt ab dem ersten Arbeitnehmer. In Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern können Sie die Begehungen kostenfrei über AUVAsicher abwickeln oder eigene Präventivfachkräfte beauftragen.

Wie viele Stunden Präventionszeit brauchen wir?

Ein Beispiel: Ein Hotel mit 70 Beschäftigten braucht 70 × 1,5 = 105 Stunden im Jahr. Davon entfallen mindestens 42 Stunden auf die Sicherheitsfachkraft, mindestens 36,75 Stunden auf die Arbeitsmedizin und 26,25 Stunden auf Bedarf des Betriebs.

Gehört die Evaluierung psychischer Belastungen dazu?

Ja. § 4 ASchG nennt psychische Belastungen ausdrücklich. Gerade in Hotellerie und Gastronomie mit Saisonspitzen lohnt eine anonyme Befragung, die wir über den frei verteilbaren Anteil der Präventionszeit abdecken können.

Wie schnell kann die Betreuung beginnen?

In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden auf Ihre Anfrage.

Arbeitsmedizin für Ihr Unternehmen in Salzburg

Wir berechnen Ihre Präventionszeit und erstellen ein unverbindliches Angebot für Arbeitsmedizin und Sicherheitsfachkraft – auf Wunsch gemeinsam mit Ihren Standorten in Bayern.

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