Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Pforzheim und im Enzkreis betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen.
Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.
Pforzheim liegt am Nordrand des Schwarzwalds und hat rund 134.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Stadt nennt sich Goldstadt, weil hier seit dem 18. Jahrhundert Schmuck und Uhren hergestellt werden. Aus diesem Handwerk sind Betriebe der Präzisionstechnik, der Galvanik und der Edelmetallverarbeitung hervorgegangen, die heute auch für Medizintechnik, Elektronik und die Autoindustrie fertigen.
In Galvanikbetrieben wird mit Säuren, Laugen, Cyaniden und Metallsalzen gearbeitet, darunter Chrom- und Nickelverbindungen. Das Gefahrstoffverzeichnis, Absaugungen, Hautschutz und die passende Vorsorge nach ArbMedVV sind hier Pflicht.
Feinarbeit an der Werkbank bedeutet Sehbelastung, Zwangshaltungen und Stäube beim Polieren und Schleifen. Beim Löten und Gießen kommen Rauche und Hitze dazu.
Versandhandel, Verwaltung und Gesundheitswesen beschäftigen ebenfalls viele Menschen. Hier stehen Bildschirmarbeit, Lager und Schichtdienste im Vordergrund.

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.
| Grundbetreuung | Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten) |
| Aufteilung | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem |
| Betriebsspezifische Betreuung | zusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren |
| Kleinbetriebe | bis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) |
| Gefährdungsbeurteilung | nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen |
| Arbeitsschutzausschuss | bei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Aufsicht | die Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse |
Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung
Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.
Wer mit Chrom(VI)- oder Nickelverbindungen arbeitet, muss die Exposition der Beschäftigten in einem Verzeichnis festhalten und dieses lange aufbewahren. Wir unterstützen beim Aufbau dieses Verzeichnisses und bei den Messungen, die dafür nötig sind.
Viele Goldschmiede und Zulieferer haben nur wenige Beschäftigte. Die Pflichten gelten trotzdem ab dem ersten Mitarbeiter. Für solche Betriebe passen wir den Betreuungsumfang an die tatsächlichen Tätigkeiten an.
Für Betriebe weiter nördlich am Oberrhein finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Karlsruhe.

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.
Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.
Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.
Ein Beispiel: Ein Galvanikbetrieb mit 45 Beschäftigten in Betreuungsgruppe I braucht 45 × 2,5 = 112,5 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 22,5 Stunden (20 Prozent). Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen und Messungen.
Die Gefahrstoffverordnung verlangt strenge Schutzmaßnahmen und ein Expositionsverzeichnis, das 40 Jahre aufbewahrt werden muss. Je nach Stoff und Exposition ist eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge vorgeschrieben, bei krebserzeugenden Stoffen auch nachgehende Vorsorge nach dem Ende der Tätigkeit.
Ja, zum Beispiel in Mühlacker, Niefern-Öschelbronn, Birkenfeld oder im Landkreis Calw. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.
Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Jetzt Angebot anfordernRechtsstand: September 2026. Die Angaben geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2; Einwohnerzahl: Statistisches Bundesamt, Stand 2025.