Arbeitsarzt in Basel – Arbeitsmedizin für Life Sciences, Chemie und das Dreiländereck

Johannes F. Angerer28. September 2026Standorte

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH unterstützt Unternehmen in Basel bei der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit nach Schweizer Recht: beim Beizug von Arbeitsärztinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit nach der ASA-Richtlinie, bei der Gefährdungsermittlung und beim Gesundheitsschutz nach dem Arbeitsgesetz. Gerade im Dreiländereck arbeiten viele Unternehmen auf beiden Seiten des Rheins – wir betreuen die deutschen und die Schweizer Standorte aus einer Hand.

Die Betreuung vor Ort übernehmen Arbeitsärztinnen, Arbeitsärzte und Fachleute der Arbeitssicherheit mit Schweizer Berufsausübungsbewilligung. Die IAAI koordiniert, dokumentiert und stellt die digitalen Werkzeuge bereit – dieselben, mit denen wir in Deutschland rund 900 Betriebe betreuen, auch im Raum Freiburg und Südbaden.

Der Wirtschaftsstandort Basel und seine Arbeitsschutzthemen

Basel zählt rund 175.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist einer der bedeutendsten Life-Sciences-Standorte Europas. Neben großen Pharmakonzernen prägen Chemie, Medizintechnik, Logistik rund um die Rheinhäfen, Messe und Handel die Stadt. Täglich pendeln zehntausende Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich.

Pharma, Chemie und Labor

Gefahrstoffe, hochwirksame Wirkstoffe, Reinräume, biologische Arbeitsstoffe und Schichtbetrieb bestimmen die Gefährdungen. Hier ist der Beizug von Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit in aller Regel erforderlich, und die Suva ordnet für bestimmte Stoffe arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen an.

Logistik und Hafen

Umschlag, Lagerhaltung und Transport bringen Lastenhandhabung, Staplerverkehr, Lärm, Gefahrgut und Nachtarbeit mit sich.

Unternehmen mit Standorten in Deutschland und der Schweiz

Viele Firmen haben Werke in Lörrach, Weil am Rhein oder Rheinfelden und einen Standort in Basel. Für die deutschen Beschäftigten gelten ASiG und DGUV Vorschrift 2, für die Schweizer UVG, VUV und Arbeitsgesetz. Wir betreuen beides und halten die Dokumentation zusammen.

Rhein in Basel mit dem Basler Münster und einem modernen Hochhaus im Hintergrund

Rechtsgrundlagen in der Schweiz: ASA-Pflicht und Gesundheitsschutz in Basel

In der Schweiz gibt es keine feste Einsatzzeit je Beschäftigtem wie in Deutschland oder Österreich. Maßgeblich sind zwei Regelwerke: das Unfallversicherungsgesetz (UVG) mit der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) für die Arbeitssicherheit und das Arbeitsgesetz (ArG) mit der Verordnung 3 (ArGV 3) für den Gesundheitsschutz. Die deutsche DGUV Vorschrift 2 gilt hier nicht.

Beizugspflicht (ASA)Arbeitgebende müssen Arbeitsärztinnen, Arbeitsärzte und andere Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen, wenn es zum Schutz der Gesundheit und für die Sicherheit erforderlich ist – insbesondere bei besonderen Gefährdungen (Art. 11a ff. VUV)
Umsetzungnach der EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie): über eine Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösung oder als individuelle Betriebslösung
Gefährdungsermittlungsystematische Ermittlung der Gefährdungen als Grundlage für Maßnahmen und für den Beizug von Spezialisten
GesundheitsschutzSchutz der physischen und psychischen Gesundheit einschließlich psychosozialer Risiken (Art. 6 ArG, ArGV 3)
Arbeitsmedizinische VorsorgeVorsorgeuntersuchungen nach Art. 70 ff. VUV werden von der Suva angeordnet, zum Beispiel bei Lärm oder bestimmten Stoffen
AufsichtSuva für die Unfallverhütung in den ihr unterstellten Betrieben, das kantonale Arbeitsinspektorat (Basel-Stadt bzw. Basel-Landschaft) für den Gesundheitsschutz, das SECO als Oberaufsicht

Für Unternehmen mit Grenzgängern gilt: Maßgeblich ist das Recht des Arbeitsorts. Wer in Basel arbeitet, fällt unter Schweizer Arbeitsschutzrecht – unabhängig vom Wohnort.

Was die IAAI in Basel übernimmt

Arbeitsärztliche Betreuung

Beratung zu Gesundheitsschutz und Ergonomie, Begehungen, Beurteilung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken und die Begleitung von Vorsorgeuntersuchungen, die die Suva anordnet.

Arbeitssicherheit und Gefährdungsermittlung

Systematische Gefährdungsermittlung, Maßnahmenplanung, Instruktion der Mitarbeitenden und Unterstützung bei der Umsetzung einer Branchen- oder individuellen ASA-Lösung – mit besonderem Augenmerk auf Gefahrstoffe und Laborarbeit.

Psychosoziale Risiken

Anonyme Mitarbeitendenbefragung mit OurSurvy, auf Deutsch, Englisch und weiteren Sprachen, ausgewertet von externen Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung

Impfaktionen im Betrieb

Grippeimpfungen und weitere Impfangebote direkt am Arbeitsplatz. Zu den Impfungen

Digitale Dokumentation

Gefährdungsermittlung, Begehungsprotokolle und Maßnahmen an einem Ort – im IAAI-Kundenportal, gemeinsam mit Ihren Standorten in Deutschland.

So beginnt die Betreuung

1. Erstgespräch

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Arbeitszeitmodelle, Standorte auf beiden Seiten der Grenze und ob Sie bereits einer Branchenlösung angeschlossen sind.

2. Gefährdungsermittlung

Wir ermitteln, welche besonderen Gefährdungen bestehen und welche Spezialistinnen und Spezialisten beigezogen werden müssen.

3. Angebot

Sie erhalten ein Angebot, das auf Ihre ASA-Lösung abgestimmt ist – auf Wunsch zusammen mit Ihren Standorten in Deutschland.

4. Start mit der ersten Begehung

In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung.

Häufige Fragen zur Arbeitsmedizin in Basel

Wir haben ein Werk in Südbaden und einen Standort in Basel – welches Recht gilt?

Für die Beschäftigten in Deutschland gelten Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2, für die Beschäftigten in Basel UVG, VUV, Arbeitsgesetz und ASA-Richtlinie. Wir betreuen beide Standorte und führen die Dokumentation zusammen.

Braucht jedes Unternehmen in der Schweiz einen Arbeitsarzt?

Nicht automatisch. Die Pflicht zum Beizug besteht, wenn es zum Schutz der Gesundheit und für die Sicherheit erforderlich ist – vor allem bei besonderen Gefährdungen, wie sie in Chemie, Pharma und Labor die Regel sind. Viele Betriebe erfüllen die ASA-Richtlinie über eine Branchenlösung.

Welches Recht gilt für Grenzgänger?

Das Recht des Arbeitsorts. Wer in Basel arbeitet, fällt unter Schweizer Arbeitsschutzrecht, auch wenn er in Deutschland oder Frankreich wohnt.

Gehören psychosoziale Risiken dazu?

Ja. Der Gesundheitsschutz nach Art. 6 ArG umfasst auch die psychische Gesundheit, und die Arbeitsinspektorate berücksichtigen psychosoziale Risiken bei ihren Kontrollen. Eine anonyme, mehrsprachige Befragung ist ein guter Einstieg.

Wie schnell kann die Betreuung beginnen?

In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden auf Ihre Anfrage.

Arbeitsmedizin für Ihr Unternehmen in Basel

Wir klären Ihre ASA-Pflichten und erstellen ein unverbindliches Angebot für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit – auf Wunsch gemeinsam mit Ihren Standorten in Deutschland.

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