Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Bergisch Gladbach und im Rheinisch-Bergischen Kreis betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen.
Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.
Bergisch Gladbach grenzt im Osten an Köln, hat rund 111.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist Kreisstadt des Rheinisch-Bergischen Kreises. Lange war die Stadt von der Papierherstellung geprägt. Heute arbeiten die meisten Menschen im Handel, in Dienstleistungen, im Gesundheitswesen und in mittelständischen Unternehmen aus Lebensmittelindustrie, Maschinenbau und Handwerk. Viele Einwohner pendeln täglich nach Köln.
In Fertigung und Abfüllung geht es um Lärm, Maschinensicherheit, Reinigungsmittel und Hygieneregeln. In Kühlbereichen kommen Kälte und Nässe dazu.
Arztpraxen, Steuerkanzleien und Ingenieurbüros sind oft kleine Betriebe. Für sie stehen Bildschirmarbeit, Hygiene und die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Vordergrund.
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen stehen Vorsorge bei biologischen Arbeitsstoffen, Impfangebote, Hautschutz und Nachtdienste im Vordergrund.

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.
| Grundbetreuung | Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten) |
| Aufteilung | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem |
| Betriebsspezifische Betreuung | zusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren |
| Kleinbetriebe | bis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) |
| Gefährdungsbeurteilung | nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen |
| Arbeitsschutzausschuss | bei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Aufsicht | die Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse |
Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung
Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.
Auch eine Zahnarztpraxis mit sechs Beschäftigten braucht eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Für Kleinbetriebe gibt es die Regelbetreuung mit Grundbetreuung und Betreuung aus Anlass. Je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich, bei dem sich die Inhaberin oder der Inhaber selbst schulen lässt.
Viele Firmen haben Niederlassungen in Köln, Leverkusen oder im Oberbergischen. Wir betreuen alle Standorte nach denselben Abläufen und führen die Dokumentation zusammen.
Für Betriebe in der Nachbarstadt finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Köln.

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.
Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.
Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.
Ein Beispiel: Ein Lebensmittelhersteller mit 90 Beschäftigten in Betreuungsgruppe II braucht 90 × 1,5 = 135 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 27 Stunden (20 Prozent). Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen.
Ja, sobald sie Beschäftigte haben. Bei bis zu zehn Beschäftigten reicht meist die Regelbetreuung für Kleinbetriebe. Ob das Unternehmermodell möglich ist, legt die jeweilige Berufsgenossenschaft fest.
Ja, zum Beispiel in Overath, Rösrath, Odenthal oder Kürten. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.
Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Jetzt Angebot anfordernRechtsstand: September 2026. Die Angaben geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2; Einwohnerzahl: Statistisches Bundesamt, Stand 2025.