Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Remscheid und im Bergischen Land betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen.
Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.
Remscheid hat rund 113.000 Einwohnerinnen und Einwohner und nennt sich Seestadt auf dem Berge. Bekannt ist die Stadt als Zentrum der deutschen Werkzeugindustrie. Hier werden Zangen, Schraubenschlüssel, Sägen und Maschinenmesser hergestellt, dazu Schmiedeteile für die Automobilindustrie. Viele Betriebe sind Familienunternehmen mit langer Geschichte und oft weniger als 200 Beschäftigten.
Hitze, Lärm, Erschütterungen und schwere Werkstücke bestimmen die Arbeit an Hammer und Presse. Daraus ergeben sich Pflichtvorsorgen, zum Beispiel bei Lärm ab 85 dB(A) und bei extremer Hitzebelastung.
In Härtereien und Beschichtungsbetrieben wird mit Salzbädern, Ölen, Säuren und Laugen gearbeitet. Das Gefahrstoffverzeichnis, Absaugungen und Hautschutz sind hier Pflichtthemen.
In Montage und Fertigung stehen Lastenhandhabung, Zwangshaltungen und die sichere Bedienung von Maschinen im Vordergrund.

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.
| Grundbetreuung | Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten) |
| Aufteilung | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem |
| Betriebsspezifische Betreuung | zusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren |
| Kleinbetriebe | bis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) |
| Gefährdungsbeurteilung | nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen |
| Arbeitsschutzausschuss | bei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Aufsicht | die Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse |
Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung
Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.
Viele Werkstätten stehen seit Jahrzehnten am selben Ort, oft in engen Tallagen. Verkehrswege, Absaugungen und Brandschutz müssen dort an heutige Regeln angepasst werden, ohne den Betrieb stillzulegen. Unsere Fachkräfte schlagen Maßnahmen vor, die in bestehende Gebäude passen.
In der Werkzeugindustrie arbeiten viele Menschen seit Jahrzehnten im selben Betrieb. Mit dem Alter nehmen Gehör- und Muskel-Skelett-Beschwerden zu. Vorsorge und Arbeitsplatzgestaltung helfen, dass erfahrene Kräfte länger gesund arbeiten können.
Für Betriebe in der größten Stadt im Bergischen Land finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Wuppertal.

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.
Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.
Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.
Ein Beispiel: Eine Schmiede mit 70 Beschäftigten in Betreuungsgruppe I braucht 70 × 2,5 = 175 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 35 Stunden (20 Prozent). Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen und Lärmmessungen.
Bei extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen kann, ist eine Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vorgeschrieben. Dazu kommen Lärmvorsorge, Hitzeschutzkleidung, Trinkpausen und eine Planung der Arbeitszeiten an heißen Tagen.
Ja, zum Beispiel in Wermelskirchen, Radevormwald oder Hückeswagen. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.
Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Jetzt Angebot anfordernRechtsstand: September 2026. Die Angaben geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2; Einwohnerzahl: Statistisches Bundesamt, Stand 2025.