Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Recklinghausen und im Kreis Recklinghausen betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen.
Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.
Recklinghausen hat rund 115.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist Kreisstadt des bevölkerungsreichsten Kreises in Deutschland. Die Stadt liegt am Nordrand des Ruhrgebiets, bekannt sind die Ruhrfestspiele und die historische Altstadt. Nach dem Ende des Bergbaus sind Verwaltung, Gesundheitswesen, Handel und Dienstleistungen die größten Arbeitgeber. Im Kreis kommen der Chemiepark Marl und viele Industrie- und Logistikbetriebe hinzu.
In Behörden, Versicherungen und Büros geht es um Bildschirmarbeit, Publikumsverkehr und psychische Belastungen. Solche Bereiche fallen meist in Betreuungsgruppe III der DGUV Vorschrift 2.
In Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Diensten stehen Infektionsschutz, Impfangebote, Hautschutz, Patiententransfer und Nachtdienste im Vordergrund.
Wer als Dienstleister in Chemieparks und Industrieanlagen arbeitet, braucht Unterweisungen zu Gefahrstoffen, Explosionsschutz und den Regeln des Anlagenbetreibers.

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.
| Grundbetreuung | Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten) |
| Aufteilung | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem |
| Betriebsspezifische Betreuung | zusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren |
| Kleinbetriebe | bis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) |
| Gefährdungsbeurteilung | nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen |
| Arbeitsschutzausschuss | bei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Aufsicht | die Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse |
Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung
Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.
In Ämtern, Jobcentern, Kliniken und im Handel erleben Beschäftigte gelegentlich Beschimpfungen oder Bedrohungen. Die Gefährdungsbeurteilung sollte das aufgreifen, etwa mit Notrufsystemen, Deeskalationstrainings und einer Nachsorge nach Vorfällen.
Viele Unternehmen haben Standorte in Marl, Herten, Datteln oder Dorsten. Wir betreuen alle nach denselben Abläufen und führen die Dokumentation zusammen.
Für Betriebe weiter südlich im Ruhrgebiet finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Gelsenkirchen.

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.
Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.
Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.
Ein Beispiel: Ein Dienstleister mit 120 Beschäftigten in Betreuungsgruppe III braucht 120 × 0,5 = 60 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 24 Stunden (0,2 Stunden je Beschäftigtem). Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen.
Ja, wenn Ihr Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat. Der Ausschuss tagt mindestens einmal im Vierteljahr. Dazu gehören der Arbeitgeber oder eine beauftragte Person, zwei Mitglieder des Betriebsrats, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Sicherheitsbeauftragten (§ 11 ASiG).
Ja, zum Beispiel in Marl, Herten, Datteln oder Oer-Erkenschwick. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.
Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Jetzt Angebot anfordernRechtsstand: September 2026. Die Angaben geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2; Einwohnerzahl: Statistisches Bundesamt, Stand 2025.