Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Herne und Wanne-Eickel betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen.
Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.
Herne hat rund 156.000 Einwohnerinnen und Einwohner und liegt mitten im Ruhrgebiet zwischen Bochum, Gelsenkirchen und Recklinghausen. Bis in die 1970er Jahre bestimmte der Steinkohlenbergbau die Stadt. Heute arbeiten die meisten Menschen in Logistik, Handel, Handwerk, Energieversorgung und im Gesundheitswesen. Am Rhein-Herne-Kanal liegen Hafen- und Gewerbeflächen.
Lager, Paketdienste und Großhändler haben die Autobahnkreuze im Ruhrgebiet für sich entdeckt. Heben und Tragen, Staplerverkehr, Nachtarbeit und hoher Zeitdruck sind hier die häufigsten Themen.
Herne hat mehrere Krankenhäuser und viele Pflegedienste. Infektionsschutz, Impfangebote, Hautschutz und die Belastung durch Schicht- und Nachtdienste stehen im Vordergrund.
In Kraftwerken, Netzbetrieben und Handwerksbetrieben geht es um elektrische Gefährdungen, Arbeiten in der Höhe, Lärm und Staub.

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.
| Grundbetreuung | Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten) |
| Aufteilung | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem |
| Betriebsspezifische Betreuung | zusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren |
| Kleinbetriebe | bis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) |
| Gefährdungsbeurteilung | nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen |
| Arbeitsschutzausschuss | bei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Aufsicht | die Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse |
Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung
Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.
In Lager, Pflege und Handwerk sind Muskel-Skelett-Erkrankungen der häufigste Grund für lange Ausfälle. Hebehilfen, bessere Arbeitsabläufe und eine Vorsorge bei hoher körperlicher Belastung helfen, diese Ausfälle zu verringern.
Viele Herner Unternehmen haben weitere Filialen in Bochum, Castrop-Rauxel oder Gelsenkirchen. Wir betreuen alle Standorte nach denselben Abläufen und führen die Dokumentation zusammen.
Für Betriebe in der Nachbarstadt finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Bochum.

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.
Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.
Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.
Ein Beispiel: Ein Pflegedienst mit 60 Beschäftigten in Betreuungsgruppe II braucht 60 × 1,5 = 90 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 18 Stunden (20 Prozent). Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen und Impfungen.
Nach der Lastenhandhabungsverordnung müssen Sie die Belastung beurteilen, Hilfsmittel bereitstellen und die Beschäftigten unterweisen. Bei wesentlich erhöhter körperlicher Belastung, die das Muskel-Skelett-System gefährden kann, ist nach ArbMedVV eine Vorsorge anzubieten.
Ja, zum Beispiel in Castrop-Rauxel, Herten oder Bochum. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.
Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Jetzt Angebot anfordernRechtsstand: September 2026. Die Angaben geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2; Einwohnerzahl: Statistisches Bundesamt, Stand 2025.