Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Siegen und im Kreis Siegen-Wittgenstein betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen.
Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.
Siegen hat rund 102.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist das Zentrum des Siegerlands. Die Region hat eine lange Tradition im Erzbergbau und in der Eisenverarbeitung. Heute prägen Stahl- und Metallverarbeitung, Maschinen- und Anlagenbau und viele mittelständische Familienunternehmen die Wirtschaft. Die Universität Siegen und das Gesundheitswesen sind weitere große Arbeitgeber.
Schwere Lasten, Kranarbeiten, Lärm, Hitze und Schweißrauche bestimmen den Alltag in den Hallen. Daraus ergeben sich Pflicht- und Angebotsvorsorgen nach ArbMedVV und eine sorgfältige Planung der Verkehrswege.
Montage auf Baustellen im In- und Ausland bringt eigene Themen mit sich: Arbeiten in der Höhe, Reiseimpfungen, die Vorsorge vor Auslandseinsätzen und die Abstimmung mit fremden Betreibern.
An Universität und Krankenhäusern stehen Laborarbeit, Infektionsschutz, Nachtdienste und Bildschirmarbeit im Vordergrund.

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.
| Grundbetreuung | Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten) |
| Aufteilung | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem |
| Betriebsspezifische Betreuung | zusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren |
| Kleinbetriebe | bis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) |
| Gefährdungsbeurteilung | nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen |
| Arbeitsschutzausschuss | bei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Aufsicht | die Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse |
Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung
Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.
Wer Anlagen weltweit aufbaut, schickt Monteure in Regionen mit anderen Krankheitsrisiken und heißem Klima. Vor solchen Einsätzen ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht, und Impfungen müssen rechtzeitig geplant werden. Wir kümmern uns um beides.
Viele Unternehmen liegen in Kreuztal, Netphen, Hilchenbach oder weiter im Wittgensteiner Land. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb, Vorsorgen legen wir möglichst gebündelt auf einen Tag.
Für Betriebe weiter nördlich in Südwestfalen finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Hagen.

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.
Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.
Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.
Ein Beispiel: Ein Stahlverarbeiter mit 110 Beschäftigten in Betreuungsgruppe I braucht 110 × 2,5 = 275 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 55 Stunden (20 Prozent). Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen.
Liegt die Konzentration von Schweißrauch in der Luft über 3 Milligramm pro Kubikmeter, ist eine Pflichtvorsorge vorgeschrieben. Wird der Wert eingehalten, muss die Vorsorge angeboten werden. Je nach Werkstoff kommen weitere Gefahrstoffe wie Chrom oder Nickel hinzu.
Ja, im ganzen Kreis Siegen-Wittgenstein und im Kreis Olpe. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.
Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Jetzt Angebot anfordernRechtsstand: September 2026. Die Angaben geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2; Einwohnerzahl: Statistisches Bundesamt, Stand 2025.