Betriebsarzt in Moers: Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Johannes F. Angerer28. September 2026Standorte

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Moers und im Kreis Wesel betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen.

Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.

Der Wirtschaftsstandort Moers und seine Arbeitsschutzthemen

Moers liegt am linken Niederrhein gegenüber von Duisburg und ist mit rund 101.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt im Kreis Wesel. Bis in die 1990er Jahre wurde hier Steinkohle gefördert. Heute arbeiten die meisten Menschen in Handel, Logistik, Handwerk, Gesundheitswesen und bei Dienstleistern, viele pendeln ins Ruhrgebiet oder nach Düsseldorf.

Handel und Logistik

Lager und Verteilzentren am Niederrhein profitieren von der Nähe zu den Häfen in Duisburg. Staplerverkehr, Heben und Tragen, Schichtarbeit und Zeitdruck beim Kommissionieren sind die häufigsten Themen.

Handwerk und Bau

Handwerksbetriebe haben mit Lärm, Stäuben, Arbeiten auf Leitern und Gerüsten und wechselnden Baustellen zu tun. Die Unterweisung muss hier zu den jeweiligen Einsatzorten passen.

Gesundheit und Soziales

Krankenhaus, Pflegeheime und soziale Einrichtungen brauchen Impfangebote, Hautschutz, Vorsorge bei biologischen Arbeitsstoffen und eine gute Planung der Dienste.

Das Moerser Schloss im Schlosspark mit Teich im Frühling

Rechtsgrundlagen: Was Arbeitgeber in Deutschland erfüllen müssen

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.

GrundbetreuungEinsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten)
AufteilungBetriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem
Betriebsspezifische Betreuungzusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren
Kleinbetriebebis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich
Arbeitsmedizinische VorsorgePflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Gefährdungsbeurteilungnach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen
Arbeitsschutzausschussbei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG)
Aufsichtdie Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

Was die IAAI für Ihren Betrieb übernimmt

Betriebsärztliche Betreuung

Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Psychische Belastungen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung

Impfungen und digitale Dokumentation

Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.

Worauf es bei Betrieben in Moers ankommt

Mittelstand ohne eigene Arbeitsschutzabteilung

In Moers prägen kleine und mittlere Unternehmen die Wirtschaft. Eine eigene Stelle für Arbeitsschutz lohnt sich dort selten. Wir übernehmen Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsunterlagen und Vorsorgeplanung und erinnern rechtzeitig an fällige Termine.

Psychische Belastungen im Blick

Personalmangel in Pflege und Handel führt zu hoher Arbeitsdichte. Eine anonyme Befragung zeigt, wo die Belastung am größten ist, und liefert die Grundlage für konkrete Maßnahmen.

Für Betriebe auf der anderen Rheinseite finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Duisburg.

Beschäftigte in Warnwesten kommissionieren Waren mit Scannern in einem Verteillager

So beginnt die Betreuung

1. Erstgespräch

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.

2. Einsatzzeiten berechnen

Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.

3. Angebot

Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

4. Start mit der ersten Begehung

In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Häufige Fragen zum Betriebsarzt in Moers

Ab wann braucht mein Betrieb in Moers einen Betriebsarzt?

Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.

Wie viele Stunden Betreuung brauchen wir?

Ein Beispiel: Ein Großhandel mit 70 Beschäftigten in Betreuungsgruppe II braucht 70 × 1,5 = 105 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 21 Stunden (20 Prozent). Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen.

Wie läuft die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ab?

Meist mit einer anonymen Befragung der Beschäftigten, ergänzt durch Gespräche oder Workshops. Die Ergebnisse werden ausgewertet, daraus werden Maßnahmen abgeleitet und später auf ihre Wirkung geprüft. Pflicht ist sie nach § 5 Arbeitsschutzgesetz für jeden Betrieb.

Betreuen Sie auch Unternehmen im Umland von Moers?

Ja, zum Beispiel in Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, Rheinberg oder Wesel. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.

Wie schnell kann die Betreuung beginnen?

In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.

Betriebsarzt für Ihr Unternehmen in Moers

Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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