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Betriebsarzt in Bottrop: Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Johannes F. Angerer28. September 2026Standorte

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Bottrop und Kirchhellen betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen.

Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.

Der Wirtschaftsstandort Bottrop und seine Arbeitsschutzthemen

Bottrop hat rund 118.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Ende 2018 schloss hier mit Prosper-Haniel die letzte Steinkohlenzeche Deutschlands. Die Kokerei Prosper arbeitet weiter, daneben gibt es Metallverarbeitung, Handwerk, Handel und Logistik. Im ländlichen Stadtteil Kirchhellen liegen ein großer Freizeitpark und viele landwirtschaftliche Betriebe. Als InnovationCity Ruhr hat Bottrop viele Gebäude energetisch saniert, was dem Bauhandwerk Aufträge bringt.

Kokerei und Industrie

In der Kokerei und in Industrieanlagen geht es um Hitze, Gase, krebserzeugende Stoffe wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und um Arbeiten in engen Räumen. Gaswarngeräte, Freigabescheine und Vorsorge nach ArbMedVV gehören dazu.

Bau und Handwerk

Bei der Sanierung von Gebäuden stehen Absturzsicherung, Stäube, Lärm und bei älteren Häusern Asbest und künstliche Mineralfasern im Vordergrund.

Freizeit und Saisonarbeit

Im Freizeit- und Gastgewerbe arbeiten in der Saison viele Aushilfen, darunter Jugendliche und Studierende. Sie müssen vor dem ersten Einsatz unterwiesen werden, für Jugendliche gelten zusätzliche Regeln.

Der Tetraeder aus Stahl auf der Halde in Bottrop mit Blick über das Ruhrgebiet

Rechtsgrundlagen: Was Arbeitgeber in Deutschland erfüllen müssen

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.

GrundbetreuungEinsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten)
AufteilungBetriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem
Betriebsspezifische Betreuungzusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren
Kleinbetriebebis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich
Arbeitsmedizinische VorsorgePflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Gefährdungsbeurteilungnach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen
Arbeitsschutzausschussbei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG)
Aufsichtdie Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

Was die IAAI für Ihren Betrieb übernimmt

Betriebsärztliche Betreuung

Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Psychische Belastungen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung

Impfungen und digitale Dokumentation

Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.

Worauf es bei Betrieben in Bottrop ankommt

Arbeiten in fremden Anlagen

Viele Handwerks- und Servicebetriebe arbeiten für Kokerei, Chemie und Energieversorger in der Region. Dort gelten strenge Freigabeverfahren, und der Auftraggeber verlangt oft Nachweise über Unterweisungen und Vorsorgen. Wir sorgen dafür, dass diese Unterlagen vollständig vorliegen.

Asbest bei Sanierungen

Wer in Gebäuden baut, die vor 1993 errichtet wurden, muss mit Asbest rechnen. Vor Beginn der Arbeiten ist zu klären, ob asbesthaltige Materialien betroffen sind, und daraus ergeben sich Schutzmaßnahmen, Sachkunde und Vorsorge.

Für Betriebe in der Nachbarstadt finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Essen.

Anlagenfahrer in Schutzkleidung mit Helm prüft Rohrleitungen in einer Kokerei

So beginnt die Betreuung

1. Erstgespräch

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.

2. Einsatzzeiten berechnen

Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.

3. Angebot

Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

4. Start mit der ersten Begehung

In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Häufige Fragen zum Betriebsarzt in Bottrop

Ab wann braucht mein Betrieb in Bottrop einen Betriebsarzt?

Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.

Wie viele Stunden Betreuung brauchen wir?

Ein Beispiel: Ein Bauunternehmen mit 50 Beschäftigten in Betreuungsgruppe I braucht 50 × 2,5 = 125 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 25 Stunden (20 Prozent). Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen.

Was gilt, wenn wir Jugendliche beschäftigen?

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz nur arbeiten, wenn eine ärztliche Erstuntersuchung aus den letzten 14 Monaten vorliegt. Ausgenommen sind geringfügige oder höchstens zwei Monate dauernde leichte Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile zu befürchten sind.

Betreuen Sie auch Unternehmen im Umland von Bottrop?

Ja, zum Beispiel in Gladbeck, Dorsten oder Oberhausen. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.

Wie schnell kann die Betreuung beginnen?

In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.

Betriebsarzt für Ihr Unternehmen in Bottrop

Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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