Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Solingen und im Bergischen Land betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen.
Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.
Solingen ist mit rund 165.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Bergischen Land. Als Klingenstadt ist sie weltweit für Messer, Scheren und Besteck bekannt, der Name Solingen ist sogar gesetzlich geschützt. Neben den Schneidwarenherstellern gibt es Zulieferer der Autoindustrie, Oberflächenveredler, Maschinenbauer und viele kleine Handwerksbetriebe.
An Schleifsteinen und Polierscheiben entstehen Lärm, Metall- und Schleifstäube und Vibrationen, die in Hände und Arme gehen. Absaugung, Gehörschutz und die passende Vorsorge nach ArbMedVV sind hier Standard.
Beim Härten, Beschichten und Galvanisieren wird mit heißen Bädern, Säuren und Metallsalzen gearbeitet. Das erfordert ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis und guten Hautschutz.
In der Serienfertigung stehen Taktarbeit, Schichtbetrieb, Lärm und der sichere Umgang mit Pressen und Robotern im Vordergrund.

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.
| Grundbetreuung | Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten) |
| Aufteilung | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem |
| Betriebsspezifische Betreuung | zusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren |
| Kleinbetriebe | bis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) |
| Gefährdungsbeurteilung | nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen |
| Arbeitsschutzausschuss | bei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Aufsicht | die Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse |
Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung
Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.
Wer den ganzen Tag Klingen an der Scheibe führt, ist Hand-Arm-Vibrationen ausgesetzt. Eine Messung oder eine gute Abschätzung zeigt, ob Vorsorge angeboten werden muss oder Pflicht ist und wo eine andere Technik die Belastung senkt.
Viele Schleifer und Reider arbeiten in kleinen Betrieben mit langer Familiengeschichte. Für sie zeigen wir, welche Pflichten wirklich gelten und wie sie sich mit wenig Aufwand erfüllen lassen.
Für Betriebe in der Nachbarstadt finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Wuppertal.

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.
Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.
Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.
Ein Beispiel: Ein Schneidwarenhersteller mit 80 Beschäftigten in Betreuungsgruppe II braucht 80 × 1,5 = 120 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 24 Stunden (20 Prozent). Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen.
Bei Hand-Arm-Vibrationen muss die Vorsorge ab einem Tages-Auslösewert von 2,5 m/s² angeboten werden. Ab dem Expositionsgrenzwert von 5 m/s² ist sie Pflicht. Grundlage sind die ArbMedVV und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
Ja, zum Beispiel in Haan, Langenfeld, Leichlingen oder Hilden. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.
Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Jetzt Angebot anfordernRechtsstand: September 2026. Die Angaben geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2; Einwohnerzahl: Statistisches Bundesamt, Stand 2025.