Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH betreut Unternehmen in Paderborn und im Kreis Paderborn betriebsärztlich und sicherheitstechnisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die Grundbetreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen.
Die Betreuung übernehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus unserem bundesweiten Netzwerk, die zu Ihnen in den Betrieb kommen. Koordination, Terminplanung und Dokumentation laufen zentral über die IAAI.
Paderborn hat rund 156.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist das wirtschaftliche Zentrum im Osten Westfalens. Seit Heinz Nixdorf hier seine Computerfirma gründete, ist die Stadt ein Standort für Informationstechnik und Elektronik. Die Universität bildet vor allem in Informatik und Ingenieurwissenschaften aus. Daneben prägen Metallverarbeitung, Automobilzulieferer und das Handwerk die Region.
In der Elektronikfertigung geht es um Lötrauche, Klebstoffe und Lösemittel, dazu um Sehaufgaben an Lupenleuchten und Mikroskopen. In IT-Abteilungen stehen Bildschirmarbeit und psychische Belastungen im Vordergrund.
Lärm, Schweißrauche, Kühlschmierstoffe und schwere Lasten sind die typischen Gefährdungen. Daraus ergeben sich Pflicht- und Angebotsvorsorgen nach ArbMedVV, etwa bei Lärm oder Tätigkeiten mit Hautkontakt zu Kühlschmierstoffen.
Viele Produktionsbetriebe arbeiten in Wechselschicht. Nachtarbeitnehmer haben nach dem Arbeitszeitgesetz Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung, und die Schichtplanung selbst gehört in die Gefährdungsbeurteilung.

Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Wie viel Betreuung nötig ist, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.
| Grundbetreuung | Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III (Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten) |
| Aufteilung | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem |
| Betriebsspezifische Betreuung | zusätzlicher Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa für Vorsorgen, Messungen oder die Einführung neuer Verfahren |
| Kleinbetriebe | bis zehn Beschäftigte: Grundbetreuung in festen Abständen und Betreuung aus Anlass; je nach Berufsgenossenschaft ist auch das Unternehmermodell möglich |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) |
| Gefährdungsbeurteilung | nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, einschließlich psychischer Belastungen |
| Arbeitsschutzausschuss | bei mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Aufsicht | die Arbeitsschutzbehörde des Landes sowie Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse |
Begehungen, Beratung der Geschäftsleitung, Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht. Mehr zur betriebsärztlichen Betreuung
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfallanalysen und die sicherheitstechnische Beratung bei neuen Anlagen und Verfahren. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, im Betrieb oder in einer Praxis in Ihrer Nähe. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen setzen wir mit einer anonymen Mitarbeitendenbefragung um. Die Auswertung übernehmen externe Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Mehr zur psychischen Belastung
Grippe- und Reiseimpfungen direkt im Betrieb. Einsatzzeiten, Begehungsprotokolle und Maßnahmen finden Sie im IAAI-Kundenportal.
Mittelständische Hersteller in Paderborn haben oft Fertigung, Lager und Verwaltung am selben Standort. Wir beurteilen die Bereiche getrennt, damit Vorsorgen und Unterweisungen zu den tatsächlichen Tätigkeiten passen und niemand Termine bekommt, die er gar nicht braucht.
Viele Betriebe liegen in Salzkotten, Delbrück, Büren oder im Kreis Höxter. Die Betreuung kommt zu Ihnen, Vorsorgetermine legen wir gebündelt, damit die Produktion möglichst wenig stillsteht.
Für Betriebe weiter nördlich in Ostwestfalen finden Sie Informationen auf unserer Seite Betriebsarzt Bielefeld.

Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Standorte und die bisherige Betreuung.
Aus Branche und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Mit dem DGUV-Rechner können Sie das vorab selbst ausrechnen.
Sie bekommen ein Angebot mit klarer Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung, mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.
Ein Beispiel: Ein Zulieferbetrieb mit 150 Beschäftigten in Betreuungsgruppe II braucht 150 × 1,5 = 225 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen davon jeweils mindestens 20 Prozent, also 45 Stunden. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, etwa für Vorsorgen.
Nachtarbeitnehmer können sich nach § 6 Arbeitszeitgesetz vor Beginn der Nachtarbeit und danach alle drei Jahre arbeitsmedizinisch untersuchen lassen, ab dem 50. Lebensjahr jedes Jahr. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Ja, im ganzen Kreis Paderborn und in den Nachbarkreisen Höxter, Soest und Gütersloh. Die Betreuung kommt zu Ihnen in den Betrieb.
In der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beauftragung. Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Tages.
Wir berechnen Ihre Einsatzzeiten und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Jetzt Angebot anfordernRechtsstand: September 2026. Die Angaben geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2; Einwohnerzahl: Statistisches Bundesamt, Stand 2025.